BP:
 

Rund um das Thema Zusatzqualifikationen

Im Bereich der Berufsausbildung ist in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung zu beobachten, die den gestiegenen Anforderungen der Arbeitswelt durch zahlreiche innovative Qualifizierungsmodelle begegnet. Hierzu zählen auch Zusatzqualifikationen. Entsprechend dem Berufsbildungsgesetz wird unter einer Zusatzqualifikation eine Maßnahme verstanden, die über das Ausbildungsberufsbild hinaus zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Zusatzqualifikationen richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, finden während der Ausbildung statt und ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte.

Definition von Zusatzqualifikationen

Der Begriff der Zusatzqualifikation findet sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch in der Praxis für eine Vielzahl von Qualifikationen und Bildungsprozessen in allen Bereichen des Bildungssystems Anwendung. Sämtliche Maßnahmen, die über die in den Ordnungsmitteln formulierten Mindestanforderungen hinaus zu einem Kompetenzerwerb führen, werden unter diesem Begriff subsumiert.

Eine einheitliche Definition und somit einheitliche Verwendung in der Praxis existiert bislang nicht.

Das Fachportal AusbildungPlus erfasst Zusatzqualifikationen, die die folgenden Merkmale erfüllen:

  • sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG bzw. HwO im dualen System richten,
  • zusätzlich zu den Inhalten der Ausbildungsordnung eines Berufes die Ausbildung durch Inhalte ergänzen,
  • während der Berufsausbildung oder unmittelbar danach stattfinden bzw. spätestens ein halbes Jahr nach der Berufsausbildung abgeschlossen sind,
  • einen zeitlichen Mindestumfang von mindestens 40 Unterrichtstunden aufweisen,
  • nach Abschluss der Maßnahme dokumentiert werden (Teilnahmebescheinigung, Zertifikate, Prüfungszeugnisse etc.).

Es wird zwischen den kodifizierten und den herkömmlichen - nicht kodifizierten - Zusatzqualifikationen unterschieden, deren maßgebliche Unterscheidungsmerkmale in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst gegenübergestellt werden.

Kodifizierte Zusatzqualifikationen

Nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen

Bestandteil der Ausbildungsverordnung

BBIG, § 5 Abs. 2 Nr. 5 (Ausbildungsordnung)

BBIG, § 49 (Zusatzqualifikationen)

außerhalb der Ausbildungsverordnung und fallen nicht unter das BBiG, da die Inhalte nicht Bestandteil der Ausbildungsordnungen sind

Keine Erfassung über die Datenbank AusbildungPlus

Erfassung über die Datenbank AusbildungPlus

 

Anbieter von Zusatzqualifikationen:

  • Kammern (IHK und HwK) 

  • Berufsschulen

  • Ausbildungsbetriebe

  • Fachverbände

  • weitere Bildungsanbieter

 

Regelungsebenen:

  • ZQ, die von Kammern geregelt werden (Rechtsverordnungen der Kammern (BIBB 2019))   

  • ZQ, die durch Gesetze der Länder geregelt werden (z. B. KMK-Regelungen der Länder zu Fachhochschulreife, Erasmus+ Fremdsprachenzertifikate)

  • sonstige rechtliche Regelungen (Angebote der Kammern, Fachverbände und weiterer Bildungsanbieter)

Die über die Datenbank AusbildungPlus erfassten nicht kodifizierten Zusatzqualifikationen werden grundsätzlich außerhalb der Ausbildungsordnung angeboten; es wird zwischen berufsspezifischen und berufsübergreifenden Zusatzqualifikationen differenziert.

Welche Zusatzqualifikationen gibt es?

Grundsätzlich kann man in jedem Ausbildungsberuf eine Zusatzqualifikation erwerben, es wird zwischen berufsspezifischen und berufsübergreifenden unterschieden.

Es gibt entsprechend Zusatzqualifikationen, die ausschließlich in einem spezifischen Ausbildungsberuf oder einem Berufsbild erworben werden können. Beispiele hierfür finden sich in kaufmännischen Berufen, wie etwa Bankkaufmann/-frau oder Industriekaufmann/-frau, aber auch im Bereich des Handwerks, wie etwa bei Holzmechaniker/-innen (vgl. Abbildung). 

Ausbildungsberuf Mögliche Zusatzqualifikation
Bankkaufmann/-frau Finanzassistent/-in
Mechatroniker/-in Digitale Vernetzung/Programmierung/IT-Sicherheit
Medienkaufmann/-frau Medienwirtschaft
Industriekaufmann/-frau Europakaufmann/-frau
Speditionskaufmann/-frau Kauffrau/-mann für Europäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr (mit Auslandsaufenthalt)
Holzmechaniker/-in CAD/CNC-Fachkraft Holz
Hotelfachfrau/-mann Hotelmanagement
Koch/Köchin Vegetarisch-veganer Koch/Vegetarisch-vegane Köchin

 

Berufsübergreifende Zusatzqualifikationen bieten für mehrere Berufe gleichermaßen eine Ergänzung, ohne explizit auf die Inhalte eines bestimmten Ausbildungsberufs abzustellen. Beispiele hierfür sind der „Europäische Computerführerschein (ECDL)“ oder Zusatzqualifikationen, die fremdsprachliche Kompetenzen vermitteln. Lehrlinge in Handwerksberufen können zusätzlich betriebswirtschaftliche Kenntnisse erlangen und auf diese Weise schon während der Ausbildung einen Teil der Meisterprüfung absolvieren. Oder sie machen während ihrer Ausbildung die Fachhochschulreife nach.

Anbieter von Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen werden in erster Linie von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen angeboten. Dies sind die beiden Lernorte im dualen System der Berufsausbildung und damit die wichtigsten Akteure. Weiterhin zählen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern und deren Bildungszentren zu den bedeutenden Anbietern von Zusatzqualifikationen.

Inhalte von Zusatzqualifikationen

Inhaltlich lassen sich die Angebote an Zusatzqualifikationen acht Kategorien zuordnen:

  • Internationale Qualifikationen/Fremdsprachen,
  • Betriebswirtschaft/Kaufmännischer Bereich,
  • Technik/Technologie,
  • Tourismus und Gastronomie,
  • Medien und Telekommunikation,
  • Informationstechnologie (EDV/ IT) sowie
  • Körperpflege und Gesundheit und Sonstige.

Dauer von Zusatzqualifikationen

Die Spannweite des zeitlichen Umfangs der in der AusbildungPlus-Datenbank verzeichneten Zusatzqualifikationen reicht von unter 40 bis über 600 Stunden. Die meisten Zusatzqualifikationen verteilen sich relativ gleichmäßig auf Angebote von 40 bis 500 Stunden.