Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Neue Richtlinien in Kraft
Am 16. Juni 2010 sind die neuen Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten in Kraft getreten.
Nachdem das im Jahr 2008 gestartete Pilotprogramm eine hohe Akzeptanz bei den Jugendlichen ebenso wie bei Lehrern und Ausbildern gefunden hatte, wird die Pilotphase, die bis zum 31.12.2010 laufen sollte, nunmehr vorzeitig beendet und das Förderprogramm verstetigt.
Neu ist, dass neben der praktischen Erprobung in Berufsbildungsstätten nun auch eine Potenzialanalyse Bestandteil der Förderung ist. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt für die Durchführung von Potenzialanalyse und praktischer Orientierung in den Werkstätten insgesamt 500 € Fördermittel pro Schüler/in zur Verfügung.
Das Berufsorientierungsprogramm passt sich somit nahtlos in die BMBF-Bildungsketten-Initiative ein und wird Bestandteil einer strukturierten Weiterentwicklung des Übergangssystems.
Das BIBB konnte inzwischen auf vier regionalen Veranstaltungen in Düsseldorf, Leipzig, Lübeck und Stuttgart über 500 interessierte Fachleute aus den Bildungseinrichtungen über die neuen Förderrichtlinien, die Vorgaben für die Potenzialanalyse und das Antragsverfahren informieren. Weitere Veranstaltungen sind in der Planung und werden in Kürze bekannt gegeben.
Das BIBB hat ein transparentes Förderverfahren eingeführt.
Einzelheiten über Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie über die Hotline 0228/107-1031 oder über eine Mail an das Team Berufsorientierung (siehe "Kontakt").
Dokumentation der Auftaktveranstaltung im Haus des Handwerks in Berlin im April 2010
Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung vom 1. Juni 2010
Antragsformulare und Hilfestellungen
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