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Von 2004 bis 2013 wurden insgesamt 179 Ausbildungsberufe neu geordnet. Darunter waren 149 modernisierte und 29 neue Ausbildungsberufe Tabelle A4.1.2-1. Im Jahr 2013 wurden 12 modernisierte41 und zwei neue Ausbildungsberufe in Kraft gesetzt Tabelle A4.1.2-2.

Ein Neuordnungsverfahren (für die Modernisierung eines bereits bestehenden Ausbildungsberufes oder für einen neuen Ausbildungsberuf) dauert derzeit durchschnittlich 10 Monate.

Neuordnung von Ausbildungsberufen

Ausgangspunkt einer Neuordnung von Ausbildungsberufen im dualen System auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 1 BBiG und 25 Abs. 1 HwO ist ein entsprechender Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Ausbildungsberuf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2011b).

Die Klassifikation nach neuen und modernisierten Ausbildungsberufen wird (auf die Neuordnungen) seit 1996 angewandt – das Jahr, seit dem das Neuordnungsgeschehen intensiviert wurde. Hintergrund für die damals rasante Ausweitung der Ordnungsarbeit war die „... Diskussion um die qualifikatorischen Konsequenzen aus den Entwicklungen in strategisch bedeutsamen Technologien, dem Sprung von der Industrie- zur Informations- und Wissensgesellschaft, der Globalisierung des Wirtschaftens und der damit verbundenen Umgestaltung der Arbeitsorganisation“ (Bundesinstitut für Berufsbildung 1998, S. 1).

Neu geordnete Ausbildungsberufe42
Der Begriff „neu geordnet“ wird verwendet, wenn eine Ausbildungsordnung erlassen wird. Es handelt sich um den Oberbegriff, der sowohl neue als auch modernisierte Ausbildungsberufe sowie (bloße) Überführungen in Dauerrecht umfasst. Die Merkmale neu bzw. modernisiert werden nicht auf die Berufe für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG bzw. § 42m HwO) angewandt.

Neue Ausbildungsberufe
Ein Ausbildungsberuf wird dann als neu bezeichnet, wenn mit seiner Ausbildungsordnung kein Vorgängerberuf nach BBiG/HwO aufgehoben wird.

Modernisierte Ausbildungsberufe
Ausbildungsberufe, mit deren Ausbildungsordnung ein Vorgängerberuf aufgehoben oder geändert wird, gelten als modernisiert. Berichtigungen von Ausbildungsordnungen gelten nicht als Modernisierung (z. B. Schreib- oder Nummerierungsfehler). Vorgängerberufe nach BBiG/HwO sind staatlich anerkannte oder als anerkannt geltende Ausbildungsberufe (siehe Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe). Ein Vorgängerberuf wird aufgehoben, wenn die Ausbildungsordnung außer Kraft tritt oder wenn entsprechende Vorschriften zu bisher festgelegten Berufsbildern, Berufsbildungsplänen und Prüfungsanforderungen nicht mehr angewandt werden.

Für weitere Erläuterungen zu Erprobungsverordnungen, Überführung in Dauerrecht, Hinweisen zur Zuordnung vor 2003 und Inkrafttreten- und Erlassdatum siehe Erläuterung im BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.1.2.

Tabelle A4.1.2-1: Anzahl der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe (2004 bis 2013)

Tabelle A4.1.2-2: Neue und modernisierte Ausbildungsberufe 2013

Im Jahr 2014 werden die nachfolgenden modernisierten Ausbildungsordnungen in Kraft treten (Stand März 201443):

  • Fachkraft für Speiseeis
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
  • Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/Land- und Baumaschinenmechatronikerin
  • Polsterer/Polsterin
  • Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin
  • Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin
  • Zweiradmechatroniker/Zweiradmechatronikerin

(Katrin Gutschow) 

  • 41

    Um die Neuordnungsverfahren vollständig abzubilden wird hier die Modernisierung des vergleichbaren betrieblichen Ausbildungsgangs „Schiffsmechaniker/-in“ (außerhalb des Geltungsbereichs des BBiG [§ 3 Absatz 2 Nummer 3]) mitgezählt. 

  • 42

    Grundlage der Darstellung ist eine neue Typisierung von neu geordneten (neuen oder modernisierten) Ausbildungsberufen. Hierdurch können sich Abweichungen zu früher veröffentlichten Daten ergeben.
     

  • 43

    Eine aktuelle Übersicht über Berufe, die sich in der Neuordnung bzw. Modernisierung befinden, kann im Internet unter https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/new_modernised_occupations abgerufen werden.