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In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (BBiG § 38/HwO § 32). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (BBiG § 37 Abs. 1/HwO § 31 Abs. 1) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; BBiG § 43 Abs. 1/HwO § 36 Abs. 1). Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; BBiG § 45 Abs. 1/HwO § 37 Abs. 1). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (BBiG § 8 Abs. 2/HwO § 27b Abs. 2), erfolgt die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später („Zulassung nach Verlängerung“).

Neben Auszubildenden können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zugelassen werden können zum einen Personen, die über eine Mindestdauer praktischer Erfahrungen in dem Beruf verfügen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen, oder auf andere Weise nachweisen können, dass sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3/HwO § 37 Abs. 2). Zum anderen haben Personen, die einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben, die Möglichkeit, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden (BBiG § 43 Abs. 2/HwO § 36 Abs. 2). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den im Berichtsjahr 2012 durchgeführten Abschlussprüfungen Auszubildender und Externer basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet).121 (zur Erläuterung)
 

Statistik über Abschlussprüfungen

Bis 2006 wurden mit der Aggregatdatenerfassung der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) ausschließlich die während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen und damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen und nicht die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen erhoben. Seit der Umstellung auf Einzeldaten im Jahr 2007 lassen sich sowohl Teilnahmen als auch Teilnehmer/-innen ausweisen.

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung).
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung).
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

Damit werden Teilnehmer/-innen, die eine im Berichtsjahr durchgeführte Abschlussprüfung nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu dieser nicht bestandenen Prüfung teilnehmen, bei den Prüfungsteilnahmen mehrfach gezählt; das wird für die Berechnung und Beurteilung der Erfolgsquoten berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Allerdings wurde für die Jahre 2007 bis 2009 bei den Wiederholungsprüfungen nur maximal eine (die letzte) Wiederholungsprüfung im Kalenderjahr erfasst. Seit 2010 werden – wie dies auch bis 2006 erfolgte – alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen gezählt. Damit fällt die Zahl aller Prüfungsteilnahmen sowie die der Teilnahmen an Wiederholungsprüfungen für die Jahre 2007 bis 2009 tendenziell geringer aus als für die Jahre bis 2006 bzw. ab 2010.

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei alleiniger Betrachtung der Erstprüfungen, hier ist die Zahl der Teilnehmer/-innen identisch mit der der Teilnahmen.

Mit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Einzeldaten hat sich auch die Erfassung der sogenannten Externenprüfung geändert. Bis zum Jahr 2006 sind Teilnahmen an der Externenprüfung in der Statistik der Abschlussprüfungen enthalten (für den Bereich Handwerk auch die Umschulungsprüfungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden; sie werden daher nicht bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Prüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung (abgeschlossener einschlägiger schulischer Bildungsgang oder Mindestdauer einschlägiger Berufspraxis).

Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsbereichen die Externenprüfungen nicht gesondert, sodass sie aus den Abschlussprüfungsdaten nicht extrahiert werden können. Seit 2007 werden Umschulungsprüfungen und Externenprüfungen generell gesondert erfasst; bei Externenprüfungen werden jedoch nach wie vor nur Teilnahmen gezählt.

Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung zu einer Einzeldatenerfassung bietet grundsätzlich erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss der Auszubildenden betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators Erfolgsquote auf Basis von Einzeldaten grundsätzlich verbessert werden. So kann die Erfolgsquote nicht nur wie bisher bezogen auf die Prüfungsteilnahmen (fallbezogene Erfolgsquote: EQ I), sondern jetzt auch exakt – statt wie bislang nur näherungsweise – bezogen auf die Prüfungsteilnehmer/-innen (personenbezogene Erfolgsquote: EQ IIneu) berechnet werden. Ferner lässt sich als neuer Indikator die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) bestimmen, welche den Anteil derer ausweist, die die Abschlussprüfung im ersten Versuch bestehen.122 Bei Zeitreihen wird aus Vergleichsgründen die bisherige Berechnungsweise auf Basis der Prüfungsfälle beibehalten. Die fallbezogene Erfolgsquote liegt dabei in der Regel etwas niedriger als die personenbezogene Erfolgsquote.

Abschlussprüfungen Auszubildender und Berufsabschluss

Tabelle A4.8-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung anhand ausgewählter Zeitpunkte seit Beginn dieses Jahrtausends.123 Zwischen 2000 und 2006 bewegte sich die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen zwischen knapp 560.000 und rund 600.000. Seit dem Jahr 2008 wurden deutlich weniger Prüfungsfälle gezählt, da seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 die durchgeführten Externen- und zum Teil auch Umschulungsprüfungen nicht mehr in den Teilnahmen an Abschlussprüfungen enthalten sind. Für das Jahr 2009 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen um rund 15.000 Fälle (+3,0 %) auf annähernd 520.000 Teilnahmen zu verzeichnen. 2010 stieg die Zahl der Prüfungsteilnahmen abermals um rund 15.000 Fälle (+3,1 %). Dieser Anstieg ist dabei in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden – wie auch in den Jahren bis 2006 – alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Für das Jahr 2011 zeigt sich mit einem Minus von rund 4.000 Fällen (-0,8 %) gegenüber dem Vorjahr nur eine geringfügige Veränderung in der Anzahl durchgeführter Abschlussprüfungen. Im Jahr 2012 ist ein erneuter Rückgang bei den durchgeführten Abschlussprüfungen zu beobachten, wobei das deutliche Minus von rund 36.000 Prüfungsfällen (-6,8 %) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf die niedrigen Neuabschlusszahlen in den Jahren 2009 und 2010124 zurückzuführen ist. Zugleich markiert die Anzahl der rund 495.000 im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen den niedrigsten Wert seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2006. Der Anteil der auf Frauen entfallenden Prüfungsteilnahmen ist über den betrachteten Zeitraum hinweg mit Werten zwischen gut 41 % und knapp 43 % relativ konstant geblieben.

Im Berichtsjahr 2012 haben gut 445.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Ausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf die insgesamt rund 495.000 im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote I (EQ I) mit 89,9 % geringfügig über dem Vorjahresniveau von 89,7 %. Die Erfolgsquote I liegt damit erneut über den bis 2006 beobachteten Erfolgsquoten I. Hierin kommt der allgemein geringere Prüfungserfolg der Teilnehmer/-innen an den Externenprüfungen zum Ausdruck, die bis zur Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 in die Berechnung der Erfolgsquote I mit eingingen.125 Zugleich bleibt die Erfolgsquote I im Berichtsjahr leicht hinter den für die Jahre 2008 und 2009 beobachteten Erfolgsquoten I zurück, was auf die unterschiedliche Erfassung der Wiederholungsprüfungen bis 2006 bzw. ab 2010 zurückgeht.

Legt man nicht die Anzahl der Prüfungsteilnahmen, sondern die der Prüfungsteilnehmer/-innen als Bezugsgröße zugrunde, beläuft sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote IIneu) im Jahr 2012 auf 92,4 % und erreicht damit einen um 0,2 Prozentpunkte besseren Wert als im Vorjahr, in welchem die personenbezogene Erfolgsquote IIneu bei 92,2 % lag.

Tabelle A4.8-2 zeigt, dass die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen in nahezu allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr deutlich abgesunken ist. Allein im Bereich öffentlicher Dienst fiel die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen im Vorjahresvergleich um 4,5 % höher aus. In allen anderen Zuständigkeitsbereichen wurden gegenüber dem Vorjahr weniger Abschlussprüfungen durchgeführt. Im Bereich Handwerk ist mit einem Minus von 8,5 % der deutlichste Rückgang, im Bereich freie Berufe mit einem Minus von 2,9 % der geringste Rückgang zu verzeichnen.

Die teilnahmebezogenen Erfolgsquoten (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) haben sich in fast allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert, und zwar zwischen 0,1 Prozentpunkten im Bereich Industrie und Handel sowie Hauswirtschaft und 1,3 Prozentpunkten im Bereich Landwirtschaft.126 Allein im Bereich freie Berufe fällt die teilnahmebezogene Erfolgsquote mit einem Minus von 1,5 Prozentpunkten niedriger als im Vorjahr aus. Dennoch fiel die Erfolgsquote I im Bereich freie Berufe mit einem Wert von 91,9 % im Berichtsjahr 2012 – wie auch im Vorjahr – mit am höchsten aus und wurde nur von der im Bereich öffentlicher Dienst erzielten Erfolgsquote I von 94,5 % übertroffen Tabelle A4.8-2. Die niedrigsten teilnahmebezogenen Erfolgsquoten wurden im Berichtsjahr – ebenfalls wie im Vorjahr – für die Bereiche Handwerk mit 86,1 % und Landwirtschaft mit 85,1 % beobachtet.

Viele Prüfungsteilnehmer/-innen, die nicht erfolgreich waren, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erlangen. Im Berichtsjahr 2012 betrug der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen 7,0 % Tabelle A4.8-1, ein Zuwachs um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Berichtsjahr 2011.127 Allerdings tritt nur ein Teil der erfolglosen Prüfungsteilnehmer/-innen in dem Jahr zur Wiederholungsprüfung an, in dem die erste Abschlussprüfung (Erstprüfung) nicht bestanden wurde. Im Jahr 2012 nahmen knapp 9.700 Prüflinge, denen die Erstprüfung im Berichtsjahr misslang, an der ersten Wiederholungsprüfung teil, gut 5.500 davon mit Erfolg. Von den rund 3.100 erneut erfolglosen Kandidaten und Kandidatinnen traten knapp 120 noch im selben Jahr zur zweiten Wiederholungsprüfung an. Etwas mehr als der Hälfte von ihnen gelang der Berufsabschluss.

Tabelle A4.8-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 2000 bis 2012, Deutschland

Tabelle A4.8-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2012 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen(1), Deutschland

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung und Berufsabschluss

Ein umfassenderes Bild über das Prüfungsgeschehen erhält man, wenn man nicht nur den Anteil erfolgreicher Prüfungen an allen Abschlussprüfungen betrachtet, sondern darüber hinaus noch in den Blick nimmt, wie viele junge Männer und Frauen die Abschlussprüfung im ersten Anlauf (Erstprüfung) bestehen.

Im Berichtsjahr 2012 unterzogen sich annähernd 269.000 junge Männer und etwas weniger als 192.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf Tabelle A4.8-3. Wie bei den Teilnahmen an Abschlussprüfungen insgesamt ist auch bei den Teilnahmen an Erstprüfungen gegenüber dem Vorjahr ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen; er beträgt hier -6,6 %.
Mit 92,5 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungsteilnehmer/-innen fristgemäß nach Ablauf der regulären bzw. vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen; 5,7 % nahmen aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil, 1,8 % nach Verlängerung der Ausbildungszeit. 91,8 % der Teilnehmenden gelang es, direkt im ersten Versuch einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) liegt damit um 0,3 Prozentpunkten über dem Vorjahresniveau.

Aus Tabelle A4.8-3 geht zudem hervor, dass zwischen den Zuständigkeitsbereichen leichte Unterschiede beim Anteil der Erstprüfungsteilnehmer/-innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit bestehen. Am höchsten ist der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich Industrie und Handel, er liegt hier bei 7,2 %. Am niedrigsten ist er mit 0,4 % im Bereich Hauswirtschaft. Der Anteil der nach Verlängerung der Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung Teilnehmenden ist im Bereich Industrie und Handel mit 0,7 % am geringsten, im Handwerk und in den freien Berufen mit jeweils 3,8 % am höchsten. Auch in Bezug auf die Erfolgsquote bei Erstprüfungen lassen sich Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen ausmachen. In den Bereichen von Industrie und Handel, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Hauswirtschaft geht die EQEP zwischen 0,6 und 3,6 Prozentpunkte über den Durchschnitt hinaus, hingegen bleibt sie in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft um 3,8 bzw. 5,0 Prozentpunkte hinter dem Durchschnitt zurück. Mit Ausnahme des Bereichs Hauswirtschaft, der ein Minus von 0,2 Prozentpunkten zu verzeichnen hat, ist die Quote erfolgreich absolvierter Erstprüfungen in allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr angestiegen; in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk um jeweils 0,3 Prozentpunkte, im öffentlichen Dienst um 0,6 Prozentpunkte, in den freien Berufen um 0,9 Prozentpunkte und in der Landwirtschaft um 1,2 Prozentpunkte.128

Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung fällt auf, dass die Erfolgsquote bei Erstprüfungen in allen ostdeutschen Bundesländern unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts verbleibt. Bezogen auf die westdeutschen Bundesländer trifft dies auf das Saarland, auf Hessen sowie auf Rheinland-Pfalz zu. In Nordrhein-Westfalen entspricht die EQEP dem Bundesdurchschnitt, in den übrigen 6 westdeutschen Bundesländern wird der Gesamtdurchschnitt überschritten Tabelle A4.8-4 Internet.

Deutliche Variationen in der EQEP zeigen sich zudem zwischen einzelnen Ausbildungsberufen, was nicht zuletzt mit der unterschiedlichen schulischen Vorbildung der Auszubildenden bzw. Prüfungsteilnehmenden in den einzelnen Berufen in Beziehung steht Tabelle A4.8-5 Internet.

Tabelle A4.8-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2012 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen(1), Deutschland

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufsabschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer/externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2/HwO § 37 Abs. 2 bzw. HwO § 36 Abs. 2).

Tabelle A4.8-6 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2012 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.129 Wie im Jahr zuvor war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2012 rückläufig. Mit 33.000 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um knapp 1.700 Fälle.130 Eine niedrigere Teilnahmezahl gab es zuletzt 2008 mit knapp 29.000 durchgeführten Externenprüfungen, wobei hier noch Einschränkungen aufgrund der seit 2006 veränderten Erfassung externer Prüfungsteilnahmen in der Berufsbildungsstatistik in Rechnung zu stellen sind.

Der im Jahr 2012 beobachtete Rückgang bei den Teilnahmen an Externenprüfungen geht auf beide Formen der Zulassung zur Externenprüfung zurück. Allerdings sind die Rückgänge bei Teilnahmen, die auf einer Zulassung aufgrund eines abgeschlossenen schulischen Bildungsganges basieren, mit einem Minus von 9,6 % gegenüber dem Vorjahr ausgeprägter als die Rückgänge bei den Teilnahmen, denen eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung zugrunde liegt. Das Minus gegenüber dem Vorjahr beträgt hier 3,3 %.

Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2012 erfolgten Abschlussprüfungen131 liegt bei 6,2 %, was annähernd dem Vorjahreswert entspricht. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr auf knapp 43 %. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich der freien Berufe mit knapp 1 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 1,9 % im Handwerk, 3,3 % im öffentlichen Dienst, 7,9 % im Bereich Industrie und Handel und 8,9 % in der Landwirtschaft. Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich damit kaum ergeben.

Ferner verdeutlicht Tabelle A4.8-6, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 76,5 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 75,3 %), in den übrigen Fällen (23,5 %; Vorjahr 24,7 %) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie im Bereich Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Handwerk, in den freien Berufen und in der Hauswirtschaft haben die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte, mit einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart im Handwerk und einem leichten Überhang von Teilnahmen durch schulisch qualifizierte Kandidaten in den freien Berufen und in der Hauswirtschaft. Losgelöst vom Verhältnis zwischen den beiden Zulassungsarten zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr in den Bereichen Industrie und Handel und freie Berufe ein leichter und in der Hauswirtschaft ein deutlicher Anstieg des Anteils der aufgrund von Berufserfahrung zur Externenprüfung Zugelassenen. In den übrigen 3 Zuständigkeitsbereichen hat sich der Anteil der aufgrund von Berufserfahrung zur Externenprüfung Zugelassenen im Vorjahresvergleich hingegen leicht verringert.

Gut 26.300 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2012 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das sind rund 1.000 über die Externenprüfung erworbene Berufsabschlüsse weniger als im Vorjahr. Die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) fiel mit 79,8 % um knapp einen Prozentpunkt höher aus als im Vorjahr. Zwischen den Zuständigkeitsbereichen bestehen allerdings Unterschiede in Bezug auf die Erfolgsquote: Im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft gingen 2012 überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmende erfolgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen und im Bereich Industrie und Handel lag die Erfolgsquote unter dem Durchschnitt. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. Mit Ausnahme der Bereiche Industrie und Handel sowie Hauswirtschaft lagen die Erfolgsquoten der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer im Berichtsjahr über denen der schulisch qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen.

(Margit Ebbinghaus)

Tabelle A4.8-6: Teilnahmen an Externenprüfungen 2012 nach Zuständigkeitsbereichen(1), Deutschland