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Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)247 – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss bzw. Bachelor.

Durch das Erste und das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurden die Leistungen des AFBG deutlich verbessert (vgl. Erläuterung im BIBB-Datenreport 2012). Die Förderung beinhaltet den sogenannten Maßnahmenbeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen. Die Darlehen zum „Meister-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten. Für weitere Informationen siehe www.meister-bafoeg.info/.

Nach der im September 2012 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2013a) betrug die Zahl der Geförderten im Jahr 2012 168.284 Personen. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 %. Eine Vollzeitmaßnahme absolvierten 68.863 (40,9 %), eine Teilzeitmaßnahme 99.421 (59,1 %) Personen Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit +2,8 %, in Teilzeit -0,9 %.

Der Frauenanteil an den insgesamt geförderten Personen lag bei 32,2 % (54.159) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 2,9 %. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 28,3 % weiblich, ein leichter Anstieg um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen lag wie im Vorjahr bei 34,9 %. Wie in den Jahren zuvor lag der Hauptanteil der Geförderten im Alter von 20 bis unter 35 Jahren (83 %). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellten im Gegensatz zum Vorjahr die 20- bis unter 25-Jährigen (34,2 %), gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen (33,6 %). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (15,2 %) lag an dritter Stelle, danach folgten die 35- bis unter 40-Jährigen (7,5 %). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, war bei den Frauen die Gruppe der Teilnehmenden von 20 bis unter 25 Jahren wiederum an erster Stelle, bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen. Bei den insgesamt Geförderten in Vollzeit waren die Teilnehmenden von 20 bis unter 25 Jahren am stärksten vertreten, gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen. In Teilzeitfortbildungen war wie im Vorjahr die stärkste Gruppe die 25- bis unter 30-Jährigen, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen.

Die Förderungen im Bereich Industrie und Handel nahmen mit 98.751 (58,7 %) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 52.609 Förderbewilligungen (31,3 %). Bei den Vollzeitfällen ist der Handwerksbereich mit 23.893 Förderbewilligungen bei den Männern an erster Stelle, danach folgen 22.001 männliche Personen im Bereich Industrie und Handel.

An Förderleistungen wurden im Jahr 2012 insgesamt 545,92 Mio. € bewilligt (Statistisches Bundesamt 2013b). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 176,203 Mio. € und Darlehen in Höhe von 369,717 Mio. €. Die Veränderungsrate beim finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug +1,3 %. In Anspruch genommen wurden von 155.478 Förderungswilligen insgesamt 466,617 Mio. € (Zuschüsse 176,203 Mio. €, Darlehensanteil 290,414 Mio. €). Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2012 lag bei 1.162 €.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erhalten geförderte Personen auf Antrag einen Erlass von 25 % von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmenbeitrag. 2012 wurden insgesamt 15,754 Mio. € bei 20.705 Geförderten erlassen.

Im Jahr 2013 bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des AFBG 61.078 Darlehen (2012: 56.473) mit einem Zusagevolumen von 296 Mio. €. Dies ist eine Steigerung von 10,9 % gegenüber dem Vorjahr mit einem Fördervolumen von 267 Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78 % und die Länder zu 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.

(Brigitte Seyfried)

Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2001 bis 2012

Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2002 bis 2012