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Zuordnung bundesgeregelter Aufstiegsfortbildung zum DQR

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) bildet in der akademischen und in der beruflichen Bildung erzielte Lernergebnisse bildungsbereichsübergreifend ab. Er ermöglicht, Qualifikationen aus allen Bereichen der Bildung sowohl in Deutschland als auch in Europa zu vergleichen und verständlicher zu machen. Der DQR unterscheidet dafür insgesamt 8 Qualifikationsniveaus.
Die Qualifikationen der bundesgeregelten Aufstiegsfortbildung werden auf den Niveaus 5 bis 7 verortet; die akademischen Qualifikationen (Bachelor, Master, Promotion) auf den Niveaus 6 bis 8. Das jeweils zugeordnete DQR-Niveau wird künftig in Zeugnissen ausgewiesen. Damit wird die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gesellschaftlich anerkannt.

Bildung einer Gesamtnote in Fortbildungsordnungen

Im Zusammenhang mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung soll die Durchlässigkeit zwischen der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung erhöht werden. Dazu gehört, dass in den Zulassungsverfahren der Studiengänge die Abschlussnoten aus der beruflichen Bildung analog zu schulischen Abschlussnoten behandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Abschlussnoten vergeben werden. Im Bereich der beruflichen Aufstiegsfortbildung weisen jedoch die meisten der Fortbildungsordnungen keine Gesamtnote, sondern mehrere Einzelnoten für einzelne Prüfungsleistungen aus. Künftig sollen alle Zeugnisse der bundes-geregelten Fortbildung (nach § 53 BBiG und § 42 HwO) eine Gesamtnote ausweisen. Hierfür müssen Regelungen zur Bildung einer Gesamtnote entwickelt werden.

Insgesamt handelt es sich um 80 Fortbildungsordnungen in der Zuständigkeit des BMBF, die Benotungsregelungen haben, bei denen jeweils mehrere Noten ausgewiesen werden. Um eine Gesamtnote zu bilden, müssen die Noten zueinander ins Verhältnis gesetzt und gewichtet werden. Diese Aufgabe hat ein Sachverständigengremium unter Federführung des BIBB unternommen. Gewichtungskriterien sind Niveau und Umfang der zu prüfenden Qualifikation sowie darüber hinaus Umfang, Komplexität, Differenziertheit und Tiefe der Prüfungsaufgaben sowie ggf. der Prüfungsaufwand seitens der Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen.

Neue Prüfungsformen in der bundesgeregelten Aufstiegsfortbildung

Im Zusammenhang mit der Bildung einer Gesamtnote für bundesgeregelte Fortbildungsprüfungen werden die Prüfungsformen angepasst. Seit 2012 besteht die Fortbildungsprüfung jeweils aus einer schriftlichen Prüfungsleistung und einer mündlichen Prüfungsleistung, die gleichgewichtig zu einer Gesamtnote führen. Grundlage dafür ist eine betriebliche Situationsbeschreibung, aus der offene Aufgabenstellungen abgeleitet werden, die eigenständige, d. h. auch unterschiedliche Lösungen und somit mehr Prüfungsgerechtigkeit ermöglichen. Mit dieser Prüfungsform wird dem Bedeutungszuwachs kommunikativer Kompetenzen und der Komplexität der beruflichen Aufgaben Rechnung getragen.

Um die Lehr- und Prüfungspraxis zweckdienlicher zu unterstützen, werden künftig die Rahmenpläne, die unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages entwickelt wurden, durch die Entwicklung von Musteraufgaben ersetzt und dadurch mehr Transparenz für die Bildungsträger, Teilnehmer/-innen und Prüfer/-innen geschaffen.

Zeugniserläuterungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Abstimmung mit den Ressorts und den Spitzenorganisationen der Sozialpartner die Zeugniserläuterungen für den Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und die Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen als Grundlage für die weitere Erarbeitung von Zeugniserläuterungen für Fortbildungsordnungen festgelegt. Das heißt, in jedem Neuordnungsverfahren werden auf dieser Grundlage Zeugniserläuterungen erstellt. Für die anderen (nicht unmittelbar in Neuordnungsverfahren befindlichen) Fortbildungsordnungen werden sukzessive Zeugniserläuterungen entwickelt.

Neuartiger Fortbildungsberuf für Logistikgestaltung

Im Zuge der Neugestaltung des logistischen Fortbildungsangebotes des Bundes, welches die Fortbildungen

  • Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin,
  • Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr,
  • Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität/Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität,
  • Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik/Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik,
  • Geprüfter Fachwirt für Einkauf/Geprüfte Fachwirtin für Einkauf einschließt, wurde darüber hinaus mit der Fortbildung
  • Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme/Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme ein neuartiges Qualifikationsprofil geschaffen, welches sich auf die Gestaltung der Logistikkette bzw. des Logistiknetzes richtet.

Das Fortbildungsangebot richtet sich an logistisch Beschäftigte in allen Branchen und qualifiziert für die eigenständige und verantwortliche Gestaltung logistischer Prozesse, für entsprechende Führungsaufgaben, für die logistische Beratung von Kunden sowie das Entwickeln, Planen und Umsetzen logistischer Lösungen.

(Ulrich Blötz, Herbert Tutschner)