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Die Entwicklung des CVTS hatte einen langen Vorlauf. Bereits in den 1980er-Jahren versuchte die Europäische Kommission, vorhandene Datenquellen für vergleichende Analysen zu nutzen, und erarbeitete eine Liste fehlender Informationen und sonstiger Mängel. In verschiedenen Arbeitsgruppen wurde das Erhebungskonzept für eine Unternehmensbefragung zur betrieblichen Weiterbildung einschließlich Definitionen und methodischen Richtlinien entwickelt (Moraal/Schönfeld 2009) und in einer freiwilligen Piloterhebung 1993 erstmals erprobt. Auf der Grundlage der Arbeit einer Task Force bei Eurostat (unter Beteiligung der Mitgliedstaaten) sowie eines Methodenprojektes im Rahmen des LEONARDO DA VINCI-Programms der Europäischen Kommission wurde CVTS weiterentwickelt und 1999 erneut auf freiwilliger Grundlage durchgeführt. Seit 2005 ist CVTS eine für die EU-Mitgliedstaaten verpflichtende Erhebung, die alle 5 Jahre durchgeführt werden soll. Im Zuge der Modernisierung der EU-Statistiken steht auch CVTS auf dem Prüfstand; nach derzeitigem Diskussionsstand soll er aber 2016 erneut durchgeführt werden. Die Erhebung soll dabei wieder qualitative und quantitative Informationen zum Angebot und zur Nutzung verschiedener Formen der Weiterbildung, zu Teilnehmenden, Weiterbildungsvolumen, betrieblichen Ausgaben, Weiterbildungsstrategien der Unternehmen und hemmenden und fördernden Faktoren betrieblicher Weiterbildung liefern.

Europäische Erhebungen zur betrieblichen Weiterbildung (CVTS)

Die europäischen Erhebungen zur betrieblichen Weiterbildung (CVTS = Continuing Vocational Training Survey) werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weiteren interessierten Staaten (Beitrittskandidaten der Europäischen Union wie 2010 Kroatien; Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA wie Norwegen) durchgeführt. Seit 2005 sind dies für die EU-Mitgliedstaaten verpflichtende Erhebungen auf der Basis von Verordnungen, die u. a. die zu erhebenden Daten und Details der Durchführung festlegen (Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union 2005; Europäische Kommission 2010b); davor wurden die Befragungen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Befragt werden Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten aus den Wirtschaftsbereichen B bis N sowie R und S der NACE Rev. 2 (Eurostat 2012a, S. 2 f.).276 In bisher 4 Erhebungen wurden europäisch vergleichbare Daten insbesondere zu Angebot, Umfang, Formen, Organisation und Kosten der betrieblichen Weiterbildung sowie zur betriebliche Bildungspolitik und zu Bildungsstrategien für die Jahre 1993 (CVTS1 mit 12 teinehmenden Ländern), 1999 (CVTS2, 25 Länder), 2005 (CVTS3, 28 Länder) und 2010 (CVTS4, 29 Länder) ermittelt.

Bei CVTS4 waren in der Mehrzahl der Länder die Unternehmen auskunftspflichtig, in Deutschland war die Teilnahme für die Unternehmen freiwillig. Insgesamt beteiligten sich in Europa mehr als 100.000 Unternehmen, in Deutschland 3.047. Die Rücklaufquote lag in den meisten Ländern, für die bisher Qualitätsberichte vorliegen, bei 50 % und mehr. Die niedrigste Quote wurde in Deutschland mit 29 % gemessen. Eurostat veröffentlicht Ergebnisse aus CVTS im Internet. Der Zugang zu den anonymisierten europäischen Mikrodaten für die Forschung wurde in der Vergangenheit für CVTS3 wegen mangelnder Personalressourcen bei Eurostat faktisch nicht gewährt, obwohl die geltenden Verordnungen CVTS explizit in der Liste der Datensätze aufführten, zu denen Zugang für die Forschung gewährt werden konnte. Nach der Neuregulierung des Zugangs zu vertraulichen Daten für Zwecke der Forschung (Europäische Kommission 2013) wird die Liste der Datensätze, zu denen Zugang gewährt werden kann, nicht mehr in der Verordnung festgeschrieben, sondern von Eurostat auf der Website veröffentlicht. Diese Liste umfasst CVTS3 (für 2005), aber nicht CVTS4 (für 2010). Die Nutzung der CVTS-Daten in der empirischen Weiterbildungsforschung bleibt daher wohl weiterhin unter ihren Möglichkeiten (Behringer/Käpplinger/Pätzold 2009, S. 8 f.). Die Qualität von CVTS3 wurde in einem Forschungsprojekt unter Leitung des BIBB277 im Auftrag von Cedefop evaluiert (Cedefop 2010). Derzeit wird zu CVTS4 ebenfalls ein solches Projekt im Auftrag von Cedefop durchgeführt.278

Quellen: Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union 2005; Europäische Kommission 2010b; Eurostat 2012a; Eurostat 2012b

Die Abgrenzung dessen, was im CVTS unter betrieblicher Weiterbildung gefasst wird, orientiert sich nicht an der CLA und den dort verwendeten Trennlinien. Das hat den Hintergrund, dass der CVTS lange vor der CLA existierte, ist aber vor allem darin begründet, dass die speziell für die Personenbefragung AES entwickelte CLA für den CVTS als Unternehmensbefragung nicht praktikabel ist (Eurostat 2012a, S. 10). CVTS differenziert die Weiterbildungsformen nach Kursen, d. h. formalisierten und vom Arbeitsplatz getrennten Formen der Weiterbildung, und „anderen“, stärker arbeitsintegrierten Formen der Weiterbildung, die noch weiter untergliedert sind. Nach den Definitionen der CLA wären Kurse – je nach angestrebten Zielen – dem formalen oder dem non-formalen Bereich zuzuordnen, die nicht kursförmige Weiterbildung i.d.R. dem non-formalen oder informellen Lernen. Kohärenz zwischen AES und CVTS ist auch auf der Ebene der einzelnen Lernaktivitäten nur sehr eingeschränkt gegeben (vgl. ausführlicher Behringer/Käpplinger/Moraal 2008). 

Formen betrieblicher Weiterbildung in CVTS

Betriebliche Weiterbildung: Vorausgeplantes, organisiertes Lernen, das vollständig oder teilweise von den Unternehmen finanziert wird (durch Übernahme direkter Kosten oder durch Weiterbildung während der Arbeitszeit) und dessen vorrangiges Ziel die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten ist. Die betriebliche Weiterbildung findet in der Form von Kursen und anderen Formen statt.

Kurse: Lehrveranstaltungen, die ausschließlich der betrieblichen Weiterbildung dienen und vom Arbeitsplatz getrennt stattfinden (z. B. in einem speziellen Schulungsraum). Die Teilnehmenden werden in einem vorab von den Organisatoren festgelegten Zeitraum von Weiterbildungspersonal unterrichtet.

Andere Formen der betrieblichen Weiterbildung:

  • Weiterbildung am Arbeitsplatz: Vorausgeplante Phasen der Unterweisung durch Vorgesetzte, Spezialisten oder Kollegen und Lernen durch die normalen Arbeitsmittel und andere Medien (Einarbeitung).
  • Job-Rotation innerhalb des Unternehmens und Arbeitsplatztausch mit anderen Unternehmen (durch Austauschprogramme, Abordnungen, Studienbesuche): Sie gelten nur dann als Weiterbildungsmaßnahme, wenn sie im Voraus geplant sind und dem spezifischen Zweck dienen, die Fähigkeiten der Teilnehmenden weiterzuentwickeln. Nicht dazu gehören routinemäßige Versetzungen, die nicht im Rahmen eines geplanten Weiterbildungsprogramms erfolgen.
  • Informationsveranstaltungen: Hierzu gehört z. B. der Besuch von Fachvorträgen, Fachtagungen, Kongressen, Symposien, Kolloquien, Workshops, Fachmessen und Erfahrungsaustauschkreisen. Die Teilnahme zählt jedoch nur dann als Weiterbildung, wenn der vorrangige Zweck der Teilnahme die Weiterbildung ist.
  • Lern- und Qualitätszirkel: In Lernzirkeln kommen Beschäftigte regelmäßig mit dem vorrangigen Ziel zusammen, sich über die Anforderungen der Arbeitsorganisation, der Arbeitsverfahren und des Arbeitsplatzes weiterzubilden. Qualitätszirkel sind Arbeitsgruppen, deren Ziel es ist, durch Diskussion Probleme zu lösen, die mit der Produktion oder dem Arbeitsplatz zusammenhängen. Sie gelten nur dann als Weiterbildung, wenn Weiterbildung der vorrangige Zweck für die Teilnahme ist.
  • Selbstgesteuertes Lernen: Hierzu gehören vorausgeplante individuelle Weiterbildungsaktivitäten, z. B. durch E-Learning, mit audiovisuellen Hilfen wie Videos, computergestütztem Lernen und anderen Medien.

Quelle: Eurostat 2012b, S. 25 f.

  • 276

    B-E: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie; F: Baugewerbe/Bau; G-I: Handel, Verkehr und Lagerei; J-K: Information und Kommunikation, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; L-N: Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen; R-S: Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen. In CVTS1 wurden nicht in allen Ländern alle vorgesehenen Wirtschaftsbereiche in die Befragung einbezogen.

  • 277

    Als Partner waren in diesem Projekt das Centre d‘études et de recherches sur les qualifications (Céreq Marseille) und das Istituto per lo sviluppo della formazione professionale dei lavorari (Isfol Rom) beteiligt.  

  • 278

    Siehe Fußnote 275.