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Vorbemerkung

Mit einer Vielzahl von Programmen fördern Bund, Länder und Europäische Union die Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die Ausbildungsfähigkeit und den Übergang von jungen Menschen in die berufliche Ausbildung sowie die Leistungsfähigkeit des Berufsbildungssystems. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die im Jahr 2013 bestehenden Programme zur Förderung der Berufsausbildung. Der Begriff „Förderprogramm“ wird dabei analog zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder verwendet. Als Förderprogramm gilt eine Regelung, auf deren Grundlage finanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der Bundes- bzw. Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. übergeordneter Ziele erbracht werden.300

Befragung zur Förderung der Berufsausbildung

Die Grundlage der Dokumentation bildet eine schriftliche Befragung der zuständigen Bundes- und Landesministerien bzw. -behörden, die von November 2013 bis Februar 2014 durchgeführt wurde. Basierend auf einer begleitenden Auswertung der Förderdatenbank des Bundes301 sowie den Ergebnissen der Befragung zur Förderung der Berufsausbildung der Jahre 2009 bis 2013302 wurden insgesamt 278 Fragebögen an 136 Adressaten versandt. Die Beteiligung der Fördergeber war ausgesprochen positiv. Die Rücklaufquote betrug bezogen auf die Zahl der Fragebögen 98,6 %303; nicht alle Fragebögen wurden jedoch vollständig ausgefüllt.

Folgende Merkmale wurden im Rahmen der Befragung erhoben:

  • Programmtitel,
  • zuständiges Ministerium,
  • zuständige Antrags- bzw. Bewilligungsstelle,
  • Fördergegenstand,
  • Antragsberechtigte,
  • Zielgruppen,
  • Art und Höhe der Förderung,
  • Art und Anzahl der Förderfälle,
  • Mittelvolumen und -herkunft,
  • Programmlaufzeit,
  • Rechtsgrundlage.

Ziele und Zielgruppen der Förderung

Öffentliche Förderprogramme verfolgen das Ziel, Anreize zur Verwirklichung wirtschaftlich und sozial erwünschter Vorhaben zu bieten, die ohne finanzielle Unterstützung nicht bzw. nicht im gewünschten Umfang oder zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt würden. Die Förderung im Bereich der Berufsausbildung konzentriert sich daher auf spezifische Themen und Akteure des Berufsbildungssystems. Im Rahmen der Dokumentation wurden folgende Schwerpunkte identifiziert:

  • die Schaffung und Sicherung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze,
  • die systematische Förderung der Berufsorientierung und -vorbereitung,
  • die Förderung benachteiligter und behinderter Jugendlicher,
  • die Vermittlung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben in Anschlussausbildungen,
  • die Vermittlung von Altbewerberinnen und -bewerbern und Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrechern,
  • die Stärkung der Verbundausbildung,
  • die Mitfinanzierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und -lehrgänge,
  • die Mitfinanzierung außerbetrieblicher Ausbildungsangebote,
  • die Stärkung der Ausbildungsberatung und -akquise,
  • die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende,
  • die Förderung transnationaler Ausbildung sowie
  • die Förderung von Modellprojekten und innovativen Vorhaben zur Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems.

Im Rahmen der Berufsausbildungsförderung werden fast ausschließlich Zuschüsse gewährt. Unmittelbar Begünstigte sind in erster Linie ausbildende Betriebe sowie Maßnahme- bzw. Projektträger im Bereich der Berufsausbildung. In geringem Umfang werden über die Förderbanken der Länder auch Darlehen zur Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze an Unternehmen vergeben. Förderschwerpunkte und -voraussetzungen sind zwischen Bund und Ländern sowie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

Die vollständige Dokumentation der Förderprogramme und umfangreiche Tabellen mit Basisinformationen, Aufstellungen zu Förderfällen und Fördermitteln sowie zusammengefassten Informationen können im Internetangebot zum BIBB-Datenreport unter http://datenreport.bibb.de abgerufen werden.

(Michael Fritsche, Martin Nospickel, Wolters Kluwer Deutschland)

  • 300

    Vgl. § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i. V. m. VV § 23 BHO. Es muss sich um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) handeln. Nicht berücksichtigt werden demnach Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung), Sachleistungen, Transferleistungen sowie öffentliche Aufträge. In die Darstellung einbezogen wurden demgegenüber auch die gesetzlichen Förderinstrumente des SGB.

  • 301

    Mit der Förderdatenbank gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank steht im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de zur Verfügung. 

  • 302

    Vgl. BIBB-Datenreport 2010, 2011, 2012 und 2013, Kapitel D1. 

  • 303

    Dort, wo keine Antworten aus der Befragung vorliegen, basiert die Dokumentation auf einer ergänzenden Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen (insbesondere Richtlinien und Merkblätter der Fördergeber).