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In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (§ 38 BBiG/§ 32 HwO). Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden (§ 37 BBiG Abs. 1/§ 31 Abs. 1 HwO) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs.  1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27 b Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später („Zulassung nach Verlängerung“).

Auch Personen, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, können zur Abschlussprüfung zugelassen werden: Zugelassen werden können Personen, die über eine Mindestdauer praktischer Erfahrungen in dem Beruf verfügen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen, oder auf andere Weise nachweisen können, dass sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG/§ 37 Abs. 2 HwO). Außerdem können Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die einen schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben, der einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt ist (§ 43 Abs. 2 BBiG/§ 36 Abs. 2 HwO). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und so ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den im Berichtsjahr 2013 durchgeführten Abschlussprüfungen Auszubildender und Externer basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet)149.

Statistik über Abschlussprüfungen

Bis 2006 wurden mit der Aggregatdatenerfassung der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) ausschließlich die während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen und damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen und nicht die Zahl der Prüfungsteilnehmer/ -innen erhoben. Seit der Umstellung auf Einzeldaten im Jahr 2007 lassen sich sowohl Teilnahmen als auch Teilnehmer/ -innen ausweisen. 

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

Damit werden Teilnehmer/ -innen, die eine im Berichtsjahr durchgeführte Abschlussprüfung nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu dieser nicht bestandenen Prüfung teilnehmen, bei den Prüfungsteilnahmen mehrfach gezählt; das wird für die Berechnung und Beurteilung der Erfolgsquoten berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Allerdings wurde für die Jahre 2007 bis 2009 bei den Wiederholungsprüfungen nur maximal eine (die letzte) Wiederholungsprüfung im Kalenderjahr erfasst. Seit 2010 werden – wie dies auch bis 2006 erfolgte – alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen gezählt. Damit fällt die Zahl aller Prüfungsteilnahmen sowie die der Teilnahmen an Wiederholungsprüfungen für die Jahre 2007 bis 2009 tendenziell geringer aus als für die Jahre bis 2006 bzw. ab 2010.

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer/ -innen handelt es sich um eine personenbezogene Größe, wohingegen die Zahl der Prüfungsteilnahmen eine fallbezogene Größe ist. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer/ -innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei alleiniger Betrachtung der Erstprüfungen: Hier ist die Zahl der Teilnehmer/ -innen identisch mit der der Teilnahmen. 

Mit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Einzeldaten hat sich auch die Erfassung der sogenannten Externenprüfung geändert. Bis zum Jahr 2006 sind Teilnahmen an der Externenprüfung in der Statistik der Abschlussprüfungen enthalten (für den Bereich Handwerk auch die Umschulungsprüfungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden; sie werden daher nicht bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Prüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung (abgeschlossener einschlägiger schulischer Bildungsgang oder Mindestdauer einschlägiger Berufspraxis). 

Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsbereichen die Externenprüfungen nicht gesondert, sodass sie aus den Abschlussprüfungsdaten nicht extrahiert werden können. Seit 2007 werden Umschulungsprüfungen und Externenprüfungen generell gesondert erfasst; bei Externenprüfungen werden jedoch nach wie vor nur Teilnahmen gezählt. 

Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung zu einer Einzeldatenerfassung bietet grundsätzlich erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss der Auszubildenden betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators Erfolgsquote auf Basis von Einzeldaten grundsätzlich verbessert werden. So kann die Erfolgsquote nicht nur wie bisher bezogen auf die Prüfungsteilnahmen (fallbezogene Erfolgsquote: EQ I), sondern jetzt auch exakt – statt wie bislang nur näherungsweise – bezogen auf die Prüfungsteilnehmer/ -innen (personenbezogene Erfolgsquote: EQ IIneu) berechnet werden. Ferner lässt sich als neuer Indikator die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) bestimmen, welche den Anteil derer ausweist, die die Abschlussprüfung im ersten Versuch bestehen.150 Bei Zeitreihen wird aus Vergleichsgründen die bisherige Berechnungsweise auf Basis der Prüfungsfälle beibehalten. Die fallbezogene Erfolgsquote liegt dabei in der Regel etwas niedriger als die personenbezogene Erfolgsquote. 

Abschlussprüfungen Auszubildender und Berufsabschluss

Tabelle A4.8-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung anhand ausgewählter Zeitpunkte seit Beginn dieses Jahrtausends.151 Zwischen 2000 und 2006 bewegte sich die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen zwischen knapp 560.000 und rund 600.000. Seit dem Jahr 2008 wurden deutlich weniger Prüfungsfälle gezählt, da seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 die durchgeführten Externen- und zum Teil auch Umschulungsprüfungen nicht mehr in den Teilnahmen an Abschlussprüfungen enthalten sind. Für das Jahr 2009 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen um rund 15.000 Fälle (+3,0 %) auf annähernd 520.000 Teilnahmen zu verzeichnen. 2010 stieg die Zahl der Prüfungsteilnahmen abermals um rund 15.000 Fälle (+3,1 %). Dieser Anstieg ist in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden – wie auch in den Jahren bis 2006 – alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Seit 2011 ist ein Rückgang bei den jährlich abgenommenen Abschlussprüfungen zu verzeichnen. Dieser fiel im Jahr 2011 mit einem Minus von rund 4.000  Fällen (-0,8 %) gegenüber dem Vorjahr geringfügig aus, in den Jahren 2012 und 2013 kam es zu deutlicheren Rückgängen. Im Vergleich zum Jahr 2010, dem Jahr mit der höchsten Anzahl durchgeführter Abschlussprüfungen seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik, wurden im Jahr 2012 rund 40.500 (-7,6 %) und im 2013 rund 57.400 (-10,7 %) weniger Abschlussprüfungen gezählt. Das Verhältnis zwischen Prüfungsteilnahmen von Männern und solchen von Frauen ist indes während des Beobachtungszeitraumes relativ stabil geblieben. Im Jahr 2013 entfiel mit rund 41 % ein ähnlich hoher Anteil an Abschlussprüfungen auf Frauen wie in den Vorjahren.

Im Berichtsjahr 2013 haben gut 430.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf die insgesamt rund 478.000 im Berichtjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote I (EQ I) bei 89,9 %, was dem Vorjahresniveau entspricht. Die Erfolgsquote I liegt damit erneut über den bis 2006 beobachteten Erfolgsquoten I. Hierin kommt der allgemein geringere Prüfungserfolg der Teilnehmer/ -innen an den Externenprüfungen zum Ausdruck, die bis zur Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 in die Berechnung der Erfolgsquote  I mit eingingen.152 Zugleich bleibt die Erfolgsquote I im Berichtsjahr leicht hinter den für die Jahre 2008 und 2009 beobachteten Erfolgsquoten I zurück, was auf die unterschiedliche Erfassung der Wiederholungsprüfungen bis 2006 bzw. ab 2010 zurückgeht.

Legt man nicht die Anzahl der Prüfungsteilnahmen, sondern die der Prüfungsteilnehmer/ -innen als Bezugsgröße zugrunde, beläuft sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote  IIneu) im Jahr 2013 auf 92,4 % und verbleibt damit auf dem Niveau des Vorjahres

Tabelle A4.8-2 zeigt, dass die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen in allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr abgesunken ist. Im Bereich Hauswirtschaft ist mit einem Minus von knapp 13 % der deutlichste, im Bereich des öffentlichen Dienstes mit einem Minus von knapp 1 % der geringste Rückgang zu verzeichnen. 

In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen haben sich die teilnahmebezogenen Erfolgsquoten (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. In den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk sowie im öffentlichen Dienst liegen sie jeweils um 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. In den 3 übrigen Zuständigkeitsbereichen haben sie sich hingegen verbessert, und zwar um 0,3 Prozentpunkte in den freien Berufen, um 0,6 Prozentpunkte in der Hauswirtschaft und um 1,3 Prozentpunkte in  der Landwirtschaft. Dennoch fiel die Erfolgsquote I im Bereich der Landwirtschaft mit einem Wert von 86,4 % im Berichtsjahr 2013 – wie auch im Vorjahr – am niedrigsten aus. Die höchste Erfolgsquote I konnte erneut im Bereich öffentlicher Dienst beobachtet werden; hier erreicht sie im Berichtsjahr einen Wert von 94,4 % Tabelle A4.8-2.

Viele Prüfungsteilnehmer/ -innen, die nicht erfolgreich waren, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erlangen. Im Berichtsjahr 2013 betrug der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen 6,8 % Tabelle A4.8-1, ein geringfügiger Rückgang um 0,2  Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.153 Allerdings tritt nur ein Teil der erfolglosen Prüfungsteilnehmer/ -innen in dem Jahr zur Wiederholungsprüfung an, in dem die erste Abschlussprüfung (Erstprüfung) nicht bestanden wurde. Im Jahr 2013 nahmen knapp 9.700 Prüflinge, denen die Erstprüfung im Berichtsjahr misslang, an der ersten Wiederholungsprüfung teil, gut 6.300 davon mit Erfolg (65 %). Von den rund 3.400 erneut erfolglosen Kandidaten und Kandidatinnen traten rund 130 noch im selben Jahr zur zweiten Wiederholungsprüfung an. Knapp 40 % von ihnen gelang es, den Berufsabschluss zu erwerben.  

Tabelle A 4.8-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 2000 bis 2013, Deutschland

Tabelle A 4.8-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2013 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung und Berufsabschluss

Seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik lässt sich nicht nur abbilden, wie viele Ausbildungsabschlussprüfungen in einem Berichtsjahr insgesamt durchgeführt werden, sondern es kann auch in den Blick genommen werden, bei wie vielen dieser Prüfungen es sich um Erstprüfungen handelt und zu welchem Anteil sie unmittelbar bestanden werden. 

Im Berichtsjahr 2013 unterzogen sich annähernd 260.000 junge Männer und etwas weniger als 186.000 junge  Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf Tabelle A4.8-3. Wie bei den Teilnahmen an Abschlussprüfungen insgesamt ist auch bei den Teilnahmen an Erstprüfungen gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen; er beträgt hier 3,2 %. 

Mit 91,1 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungsteilnehmer/ -innen fristgemäß nach Ablauf der regulären bzw. vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen. 6,8 % nahmen aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil, ein Anstieg um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Gut 2 % der Erstprüfungen erfolgten nach einer Verlängerung der Ausbildungszeit; der Anteil dieser Prüfungsteilnahmen lag damit um 0,3 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. 91,8 % der an Erstprüfungen Teilnehmenden gelang es, direkt im ersten Versuch einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben, was dem Vorjahresniveau entspricht. 

Aus Tabelle A4.8-3 lässt sich ferner entnehmen, dass zwischen den Zuständigkeitsbereichen leichte Unterschiede beim Anteil der Erstprüfungsteilnehmer/ -innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit bestehen. Am höchsten ist der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich Industrie und Handel, er liegt hier bei 9,0 %. Auch im Vorjahr konnte für den Bereich Industrie und Handel der höchste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen festgestellt werden, wenngleich er um 1,8 Prozentpunkte unter dem diesjährigen Niveau lag. Ebenfalls wie im Vorjahr findet sich der geringste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen mit 0,2 % im Bereich Hauswirtschaft (2012: 0,4 %). Der Anteil der nach Verlängerung der Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung Teilnehmenden ist – ebenfalls wie im Vorjahr – im Bereich Industrie und Handel am geringsten, liegt jedoch mit 1,5 % um 0,8 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau. Der höchste Anteil entfällt auf den Bereich der freien Berufe mit 3,7 %, was annähernd dem Vorjahreswert (3,8 %) entspricht. Auch in Bezug auf die Erfolgsquote bei Erstprüfungen lassen sich Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen ausmachen. In den Bereichen von Industrie und Handel, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Hauswirtschaft liegt die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) über dem Gesamtdurchschnitt, in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft bleibt sie hinter dem Durchschnitt zurück. In den Bereichen öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe und Hauswirtschaft fällt die EQEP im Berichtsjahr 2013 um zwischen 0,2 und 1,3 Prozentpunkte günstiger aus als im Vorjahr, in den beiden übrigen Zuständigkeitsbereichen (Industrie und Handel, Handwerk) erreicht die EQEP bei einem geringfügigen Rückgang um jeweils 0,1  Prozentpunkte in etwa das Vorjahresniveau.154

Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung fällt auf, dass sich die Erfolgsquoten bei Erstprüfungen (EQEP) um bis zu annähernd 9 Prozentpunkte unterscheiden. Den mit 95,1 % höchsten Wert erreicht die EQEP in Baden-Württemberg, der mit 86,3 % niedrigste Wert findet sich in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die EQEP in allen ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts verbleibt. Bezogen auf die westdeutschen Bundesländer trifft dies auf 5 Länder zu (Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland), in den übrigen 6 westdeutschen Bundesländern wird der Gesamtdurchschnitt überschritten Tabelle A4.8-4 Internet

Tabelle A 4.8-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2013 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufsabschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz/die Handwerksordnung auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer/externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG bzw. § 43 Abs. 2 BBiG/§ 37 Abs. 2 HwO bzw. § 36 Abs. 2 HwO). 

Tabelle A4.8-5 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2013 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.  Wie im Jahr zuvor war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2013 rückläufig. Mit rund 31.400 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um 1.600 Fälle bzw. 4,9 %.156 Eine niedrigere Teilnahmezahl gab es zuletzt 2008 mit knapp 29.000 durchgeführten Externenprüfungen, wobei hier noch Einschränkungen aufgrund der seit 2006 veränderten Erfassung externer Prüfungsteilnahmen in der Berufsbildungsstatistik in Rechnung zu stellen sind.

Der im Jahr 2013 beobachtete Rückgang bei den Teilnahmen an Externenprüfungen geht auf beide Formen der Zulassung zur Externenprüfung zurück. Allerdings sind die Rückgänge bei Teilnahmen, die auf einer Zulassung aufgrund eines abgeschlossenen schulischen Bildungsganges basieren, mit einem Minus von 10,2 % gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich ausgeprägter als die Rückgänge bei den Teilnahmen, denen eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung zugrunde liegt. Das Minus gegenüber dem Vorjahr beträgt hier 3,3 %. Die Veränderungsrate fällt bei dieser Zulassungsform damit gleich der im Berichtjahr 2012 aus.

Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2013 erfolgten Abschlussprüfungen157 beträgt wie im Vorjahr 6,2 %. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten und -kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr auf 46 %. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich der freien Berufe mit 1 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 1,6 % im Handwerk, 3,4 % im öffentlichen Dienst, 7,8 % im Bereich Industrie und Handel und 9 % in der Landwirtschaft. Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich damit kaum ergeben.

Ferner verdeutlicht Tabelle A4.8-5, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 77,8 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 76,5 %), in den übrigen Fällen (22,2 %; Vorjahr 23,5 %) hatten die Prüfungskandidaten einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang absolviert. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie in der Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Handwerk, in den freien Berufen und in der Hauswirtschaft haben die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte, mit einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart im Handwerk und – anders als im Vorjahr – auch in der Hauswirtschaft. Losgelöst vom Verhältnis zwischen den beiden Zulassungsarten zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr in den Bereichen Handwerk und Hauswirtschaft ein erkennbarer Anstieg des Anteils der aufgrund von Berufserfahrung zur Externenprüfung Zugelassenen (von 53,2 % auf 57,9 % bzw. von 45,5 % auf 53,3 %). Im Bereich öffentlicher Dienst hat sich der Anteil der sich auf Berufserfahrung gründenden Externenprüfungen gegenüber dem Vorjahr hingegen verringert (von 78,1 % auf 70,7 %). In den übrigen 3 Zuständigkeitsbereichen zeigen sich nur geringfügige Veränderungen.

Tabelle A 4.8-5: Teilnahmen an Externenprüfungen 2013 nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Gut 25.200 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2013 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das sind rund 1.100 über die Externenprüfung erworbene Berufsabschlüsse weniger als im Vorjahr. Die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) fiel mit 80,5% leicht höher aus als im Vorjahr (79,8%). Zwischen den Zuständigkeitsbereichen bestehen gewisse Unterschiede in Bezug auf die Erfolgsquote: Wie im Vorjahr gingen auch 2013 im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmende erfolgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen und im Bereich Industrie und Handel lag die Erfolgsquote erneut unter dem Durchschnitt. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. In den Bereichen Handwerk, öffentlicher Dienst und Landwirtschaft lagen die Erfolgsquoten der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer im Berichtsjahr – und damit wie auch im Vorjahr – über denen der schulisch qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen. Umgekehrt erreichte in den Bereichen Industrie und Handel sowie Hauswirtschaft ein höherer Anteil der schulisch als der beruflich qualifizierten Prüfungsteilnehmenden auf dem Wege der Externenprüfung einen Berufsabschluss. Allein im Bereich der freien Berufe fallen die Erfolgsquoten in beiden Gruppen annähernd gleich aus.

(Margit Ebbinghaus) 

  • 149

    Von 1993 bis 2006 erfolgten die Erhebungen auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes. Seit dem 1. April 2007 bildet die revidierte Fassung des § 88 des Berufsbildungsgesetzes die Rechtsgrundlage. Damit erfolgte eine Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Einzeldaten. Für den betrachteten Zeitraum liegen bis 2006 somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor; ab 2007 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich, wobei umstellungsbedingt für das Berichtsjahr 2007 keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht wurden (Statistisches Bundesamt 2008; Schmidt 2008). 

  • 150

    Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Erfolgsquoten finden sich bei Dionisius/Lissek/Schier 2012. 

  • 151

    Für eine umfassende jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A 5.5

  • 152

    Die Erfolgsquote der extern zur Abschlussprüfung Zugelassenen bewegte sich in der Zeit von 1993 bis 2006 zwischen 70 % und 81 %, vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A 5.5.

  • 153

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A 4.8. 

  • 154

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A 4.8. 

  • 155

    Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungen zwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A 5.5

  • 156

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A 4.8. 

  • 157

    D.h. einschließlich der Externenprüfungen.