Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Aufbereitungsmechaniker/ -in (neue Fachrichtung: Braunkohle)

Ausbildungsberufsbezeichnung

Aufbereitungsmechaniker/ -in (neue Fachrichtung: Braunkohle)

Struktur des Ausbildungsberufs

Dreijähriger Ausbildungsberuf mit den Fachrichtungen

  • Naturstein, feuerfeste und keramische Stoffe
  • Sand und Kies
  • Steinkohle
  • Braunkohle

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Braunkohle wird in Deutschland an mehreren Standorte gefördert. Braunkohle fördernde Unternehmen wünschten die Berücksichtigung ihrer Belange in der Ausbildungsordnung für Aufbereitungsmechaniker/-innen.

Auf Antrag des Wirtschaftsverband Kohle e.V. wurde der seit 1992 geltenden und weiterbestehenden Ausbildungsordnung eine weitere Fachrichtung "Braunkohle" angefügt.

Mit Beginn des Ausbildungsjahres am 01.08.04 können junge Menschen nunmehr zwischen den Fachrichtungen "Naturstein", "Feuerfeste und keramische Stoffe", "Sand und Kies", "Steinkohle" und "Braunkohle" für das dritte von insgesamt drei Ausbildungsjahren wählen.

In den ersten beiden Jahren der dreijährigen Lehrzeit werden in den Fachrichtungen gleiche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, jeweils bezogen auf die Besonderheiten des Lehrortes. Im dritten Lehrjahr gelten dann die speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse der Fachrichtungen vermittelt.

Die fachlichen Belange der Fachrichtung Braunkohle wurden den anderen Fachrichtungen in der bestehende Verordnung von 1992 angefügt; dies sind im Wesentlichen:

  • Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung
  • Instandsetzen von Anlagen und Maschinen
  • Probenahme und Durchführen der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Überwachen, Steuern, Regeln der Gewinnungs- und Aufbereitungsabläufe
  • Verladen, Wiegen und Vorbereiten des Versandes von Braunkohle

Inhalte der Berufsausbildung (Ausbildungsberufsbild) für alle Fachrichtungen sind

  • mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen
  • Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung
  • Instandsetzen von Werkzeugen
  • Erschließen, Gewinnen, Fördern von Rohstoffen
  • Verarbeiten von Rohstoffen zu Teil- oder Fertigprodukten

In Kraft seit:

01. August 2004

Ausbildungsprofil wurde nicht erstellt. Das für den Ausbildungsberuf dem Grunde nach gültige liegt in der Verordnung vom 02.04.1992 (BGBl. I S. 826) vor.

Inhalte der Berufsausbildung

siehe Ausbildungsprofil

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Wirtschaftsverband Kohle
    Spremberger Straße 31
    01968 Senftenberg

    Kuratorium der Deutschen
    Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauer Str. 4
    53113 Bonn

  • Arbeitnehmer

    Industriegewerkschaft
    Bergbau Chemie Energie
    Abtl. Berufliche Bildung
    Postfach 3047
    30030 Hannover

  • Bund

    • Bundesministerium für
      Wirtschaft und Arbeit
      Villemombler Straße 76
      53123 Bonn
    • Bundesministerium für
      Bildung und Forschung
      Heinemannstraße 2
      53175 Bonn
  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/-in - Fachrichtung Braunkohle vom 9. Februar 2004 (BGBl. I Nr. 5, S. 160 - 179

Letzte Änderung: 08.11.2006


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.