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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Aufbereitungsmechaniker/ -in (neue Fachrichtung: Braunkohle)
Dreijähriger Ausbildungsberuf mit den Fachrichtungen
3 Jahre
Braunkohle wird in Deutschland an mehreren Standorte gefördert. Braunkohle fördernde Unternehmen wünschten die Berücksichtigung ihrer Belange in der Ausbildungsordnung für Aufbereitungsmechaniker/-innen.
Auf Antrag des Wirtschaftsverband Kohle e.V. wurde der seit 1992 geltenden und weiterbestehenden Ausbildungsordnung eine weitere Fachrichtung "Braunkohle" angefügt.
Mit Beginn des Ausbildungsjahres am 01.08.04 können junge Menschen nunmehr zwischen den Fachrichtungen "Naturstein", "Feuerfeste und keramische Stoffe", "Sand und Kies", "Steinkohle" und "Braunkohle" für das dritte von insgesamt drei Ausbildungsjahren wählen.
In den ersten beiden Jahren der dreijährigen Lehrzeit werden in den Fachrichtungen gleiche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, jeweils bezogen auf die Besonderheiten des Lehrortes. Im dritten Lehrjahr gelten dann die speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse der Fachrichtungen vermittelt.
Die fachlichen Belange der Fachrichtung Braunkohle wurden den anderen Fachrichtungen in der bestehende Verordnung von 1992 angefügt; dies sind im Wesentlichen:
Inhalte der Berufsausbildung (Ausbildungsberufsbild) für alle Fachrichtungen sind
01. August 2004
Ausbildungsprofil wurde nicht erstellt. Das für den Ausbildungsberuf dem Grunde nach gültige liegt in der Verordnung vom 02.04.1992 (BGBl. I S. 826) vor.
siehe Ausbildungsprofil
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Wirtschaftsverband Kohle
Spremberger Straße 31
01968 Senftenberg
Kuratorium der Deutschen
Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauer Str. 4
53113 Bonn
Arbeitnehmer
Industriegewerkschaft
Bergbau Chemie Energie
Abtl. Berufliche Bildung
Postfach 3047
30030 Hannover
Bund
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/-in - Fachrichtung Braunkohle vom 9. Februar 2004 (BGBl. I Nr. 5, S. 160 - 179
Letzte Änderung: 08.11.2006