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Wer darf ausbilden?

Betriebliche und fachliche Eignung

Auszubildende bei der ArbeitIn vielen Betrieben stellt sich bei neu eingeführten Ausbildungsberufen die Frage, ob  in diesem Betrieb ausgebildet werden darf. Im Fall des Elektronikers muss - wie bei anderen Berufen - die Eignung des Betriebs und des Ausbilders vorliegen.

 

Grundsätzlich geben die in der Handwerksordnung enthaltenen Vorschriften vor:

  • welche betrieblichen Voraussetzungen gegeben sein müssen und
  • wer ausbilden darf.

 

Für die Ausbildung zum Elektroniker kommt eine Vielzahl von Betrieben in Betracht, z.B.:

  • Klassische Elektroinstallations-, Elektro-mechaniker- und Fernmeldebetriebe
  • Betriebe, die mit der Bezeichnung Elektrotechniker in die Handwerksrolle eingetragen sind
  • Betriebe, die sich in den Bereichen Gebäudetechnik, Automation sowie Informations- und Telekommunikationstechnik spezialisiert haben.

 

Betriebliche Eignung

Der Betrieb muss nach seiner Art und seiner Einrichtung geeignet sein. Unter der Eignung nach Art des Betriebs ist zu verstehen, dass im betrieblichen Ablauf Tätigkeiten verrichtet werden, an Hand derer sich der Auszubildende die geforderten Qualifikationen aneignen kann. Zudem muss die Ausstattung des Betriebs mit Geräten, Werkzeugen, Software und sonstigen technischen Einrichtungen den Erfordernissen für das Erlernen der Ausbildungsinhalte entsprechen.

Neben der geforderten fachlichen Qualifikation der Ausbilder müssen die betrieblichen Abläufe ausreichend Zeit für eine angemessene Betreuung der Auszubildenden lassen, das heißt, Betriebsorganisation und -ablauf müssen in erforderlichem Maße auf die Ausbildung abgestimmt sein.

 

Fachliche Eignung

Neben dem Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen kommt der fachlichen Qualifikation der Ausbilder besondere Bedeutung zu:

  • Das betrifft die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse sowie berufsspezifisches Wissen und Fertigkeiten.
  • Die berufliche Eignung liegt z.B. vor, wenn der Ausbilder für den Ausbildungsberuf:
    - Elektroniker/in einen Elektrontechniker-Meisterbrief,
    - Systemelektroniker/in einen Meisterbrief als Elektomechaniker oder
      Elektrotechniker (Fachrichtung Systemelektronik),
    - Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik einen
      Elektromaschinenbau-Meisterbrief
    besitzt.
    Zudem können Absolventen eines entsprechenden Hochschulstudiums ausbilden.
  • Die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung dient als Nachweis für die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. 
  • Die Ausbildereignung kann man durch nachträgliche Qualifizierung erwerben. Nähere Informationen hält die örtliche Handwerkskammer bereit.

Letzte Änderung: 02.11.2006


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