Neue Perspektiven in der beruflichen Benachteiligtenförderung?
Qualifizierungsbausteine verbessern die Chancen auf einen Ausbildungsplatz
URN: urn:nbn:de:0035-0037-3
Jungen Menschen, insbesondere sozial benachteiligten und lernschwachen Jugendlichen, soll der Einstieg in eine Ausbildung erleichtert werden. Mit Hilfe sogenannter "Qualifizierungsbausteine" soll der gezielte Erwerb von fachbezogenen Basisqualifikationen gesichert werden. Kann diese neue Form der betrieblichen Qualifizierung die Probleme der beruflichen Bildung benachteiligter junger Menschen im Übergang Schule - Ausbildung lösen?
1. Die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen
Unter "Benachteiligte" werden diejenigen jungen Menschen gefasst, die nach Beendigung der Regelschulzeit ohne berufliche Perspektiven sind und über keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz verfügen. Ihre Bemühungen haben nicht zu dem gewünschten Ausbildungsplatz geführt; viele sind (noch) nicht ausbildungsreif. Häufig verfügen sie über eine zu gering ausgeprägte Handlungskompetenz, um eine zielorientierte (berufliche) Lebensperspektive aufzubauen.
Benachteiligungen entstehen in diesem Zusammenhang häufig durch:
- Familiensituation und soziales Umfeld,
- ethnisch-kulturelle Herkunft,
- geschlechtsspezifische Unterschiede,
- gesellschaftspolitische und ökonomische Bedingungen.
Gemeinsam ist allen benachteiligten jungen Menschen, dass sich der Übergang von der Schule zum Beruf schwierig gestaltet und sie ohne gezielte Hilfestellung absehbar keine geeignete Ausbildung und/oder Arbeit finden werden.
2. Hilfen für Benachteiligte im System der berufliche Bildung
Die beruflichen Perspektiven von Benachteiligten können dank unterschiedlicher Unterstützungssysteme verbessert werden, z.B. durch Berufsberatung, Berufsvorbereitung etc.
Bisher konnten Jugendliche und junge Erwachsenen ohne Ausbildung vor allem drei Wege zur Vorbereitung auf das Berufs- und Arbeitsleben einschlagen:
- Die Bundesagentur für Arbeit fördert in Zusammenarbeit mit Bildungsträgern im Rahmen von berufsvorbereitenden Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, jährlich knapp 150.000 Jugendliche.
- Schulische Angebote zur Berufsvorbereitung meist in (Berufs-)Schulen wie z.B. AVJ, BVJ, BGJ u.a. Dies ist je nach Landeschulgesetz unterschiedlich geregelt. So absolvieren jährlich über 75.000 Jugendliche ein Berufsvorbereitungsjahr mit dem Ziel, auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet zu werden.
- Im Rahmen der Jugendhilfe nach KJHG werden auf kommunaler Ebene weitere sozialpädagogisch orientierte Angebote zur Berufsvorbereitung bei Bildungsträgern und in sozialen Einrichtungen durchgeführt.
Die Herausforderung ist, eine bessere Verknüpfung von Berufsvorbereitung und Berufsausbildung herzustellen. Einen Ursprung hat diese Entwicklung in dem aus dem Jahr 1999 stammenden Beschlüssen der Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit .
In den letzen Jahren kam es zu einer stärkeren Orientierung an der Vermittlung von fachlichen berufsbezogenen Inhalten in die Angebote zur Berufsvorbereitung. Der Lernort Betrieb wurde verstärkt in Qualifizierungsmaßnahmen einbezogen.
Ziel war es, fachliche Kompetenzen und Qualifikationen zu vermitteln, die neben den Schlüsselqualifikationen benötigt werden, um einen Arbeitsplatz zu finden bzw. eine Ausbildung erfolgreich beginnen zu können.
3. Veränderung des gesetzlichen Rahmens der Benachteiligtenförderung
Die Benachteiligtenförderung ist aus unterschiedlichen Gründen reformbedürftig. Viele innovative Ansätze zur Verbesserung der Fördersituation ("Maßnahmedschungel") werden erprobt.
Eine Vielzahl von Bewegungen sind daher ins Rollen gekommen und deuten strukturelle Veränderungen der Benachteiligtenförderung an.
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz 2 ) hat zudem vielfältige Reformen auf der Gesetzesebene mit sich gebracht.
Berufsausbildungsvorbereitung
Die Berufsausbildungsvorbereitung wurde in das Berufsbildungsgesetz eingefügt (§1 Abs. 1 u.1a BBiG) . Sie ist nun in das System der Berufsbildung integriert - neben der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung. Dies erhöht den Stellenwert der beruflichen Fördermöglichkeiten vor Beginn einer Ausbildung. Mit der Einführung von Qualifizierungsbausteinen in der Berufsausbildungsvorbereitung wurden strukturelle Veränderungen in der beruflichen Benachteiligtenförderung angestoßen.
Qualifizierungsbausteine
Die im Rahmen von Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit können durch den Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung bescheinigt werden (§51 BBiG). Der gezielte Einsatz von Qualifizierungsbausteinen wird dabei in den Vordergrund gerückt. Dies wird in der Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufausbildungsvorbereitung geregelt (BAVBVO ).
Qualifizierungsbausteine können als ein Kernelement der strukturellen Reform der Benachteiligtenförderung verstanden werden: Schritt für Schritt sollen junge Menschen an eine Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt werden. Die fachliche Qualifizierung wird im Förderprozess betont, der Erwerb von Qualifikationen (incl. schriftlicher Dokumentation und Zeugnis) setzt bereits vor Beginn einer Ausbildung an. Die so erzielte Transparenz der fachlichen Qualifikation soll deren Verwertbarkeit auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt sichern und die fachlich-inhaltliche Qualität der berufs(ausbildungs-)vorbereitenden Maßnahmen verbessern. Der Nachweis über erworbene fachlicher Qualifikationen soll den beruflichen Werdegang sicher stellen und die Qualifizierung mit Inhalten füllen. Der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll so erleichtert werden, da potentielle Ausbildungsbetriebe "sehen", was man kann. Idealerweise kann so auch die Anrechnung erworbener Qualifikationen auf eine anschließende Berufsausbildung erfolgen.
- Merkmale von Qualifizierungsbausteinen
Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung beinhalten fachliche Teile anerkannter Ausbildungsberufe. Sie dienen der Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit. Sie sind strukturiert als Lerneinheiten, die
- zur Ausübung einer (Berufs-)Tätigkeit befähigen,
- einen Bezug zum Ausbildungsrahmenplan enthalten,
- einen Vermittlungsumfang von 140 - 420 Zeitstunden umfassen,
- durch einen Leistungsfeststellung abgeschlossen werden (§3 BAVBVO).
Anbieter von Qualifizierungsbausteinen können diese selbst nach den Vorgaben des § 3, Absatz 2 der BAVBVO, dem sogenannten Qualifizierungsbild, entwickeln und im Qualifizierungsprozess mit dem Jugendlichen umsetzen. Eine offizielle Bestätigung der Übereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des § 3 der BAVBVO kann durch die zuständige Stelle erfolgen und unterstützt den schriftlichen Nachweis, dass das Qualifizierungsziel erreicht wurde (§ 7 BAVBVO). - Dokumentation von Qualifikationen
Neu ist der stark formalisierte Charakter der Bescheinigung der erworbenen Qualifikationen. Die gesetzlichen Vorgaben der sogenannten BAVBVO legen erstmalig fest, wie erworbene Qualifikationen in berufsvorbereitenden Maßnahmen zu bescheinigen sind. Zum Zeugnis oder zur Teilnahmebescheinigung muss eine Kopie des Qualifizierungsbildes beigefügt werden.
Bisher existierte auf Bundesebene der "Nachweis über berufsbezogene Qualifikationen" des BIBB. Dieser wurde als Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB am 23.11.2000 verabschiedet.
Einbindung der Betriebe
Weiteres Ziel der gesetzlichen Verankerung der Berufsausbildungsvorbereitung im Berufsbildungsgesetzes war, die Möglichkeiten der Gestaltung des Übergangs Schule und Arbeitswelt zu erweitern. (Ausbildungs-)Betriebe sollen einen aktiveren Part in der Qualifizierung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf übernehmen. Dies kann für Betriebe alternativ oder ergänzend zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen geschehen.
Lernwillige Jugendliche können mit Betrieben "Qualifizierungsverträge" abschließen, in deren Rahmen betriebliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
- So werden die Teilnehmer frühzeitig in die betriebliche Praxis eingebunden, Arbeit und Qualifikation wird erfahrbar. Durch die Tätigkeit in der beruflichen Wirklichkeit kann zusätzliche Motivation zum Lernen und Arbeiten geschaffen werden.
- Für Betriebe kann eine intensive "Vorauswahl" potentieller Auszubildender in einem neu gestalteten fachlichen Lernprozess stattfinden.
Zur Sicherstellung der Persönlichkeitsentwicklung und Unterstützung in persönlichen Belangen können Betriebe zusätzlich eine sozialpädagogische Unterstützung einfordern, § 421m (SGB III).







