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Neue Form der Gesellenprüfung

Ein innovativer Beruf benötigt eine zeitgemäße Prüfungsstruktur. Nachdem der Beruf vornehmlich ganzheitlich und handlungsorientiert ausgebildet wird, rückt auch der Kundenauftrag in den Mittelpunkt der Prüfung. Aber was heißt das für die zukünftigen Fachleute?
 


Die Neuerungen:

  • Insbesondere Geschäfts- und Arbeitsprozesse werden zum Gegenstand der Prüfung. Das bedeutet, dass alle Phasen und Tätigkeitsschwerpunkte eines Kundenauftrages (Auftragsanalyse, -planung, -durchführung und -abschluss) prüfungsrelevant sind.
  • Die "neue" Handlungssystematik ersetzt die "alte" Fachsystematik.
  • Deshalb entfallen die bisherigen Prüfungsfächer und werden durch Prüfungsbereiche ersetzt. Die Prüfungsbereiche decken dabei die Phasen der Kundenaufträge - d. h. die betrieblichen, fachsystematischen und prozessrelevanten Zusammenhänge - ab.
  • Die Ausbildungsordnung lässt unterschiedliche Varianten der Prüfungsdurchführung zu: von individuellen betrieblichen Aufträgen bis hin zu standardisierten Aufgabenstellungen, die einem Kundenauftrag entsprechen müssen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Prüfungsausschuss.
  • Die Zwischenprüfung erhält als Teil der Gesellenprüfung eine neue Wertigkeit.
  • Die Sozialpartner haben sich auf eine neue Form der Prüfung geeinigt. Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch einen ersten Teil der Gesellenprüfung - d. h. es wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres mit den Ausbildungsinhalten der ersten 18 Monate eine Prüfung abgenommen, deren Teilergebnis zu 40 % in das Gesamtergebnis der Prüfung einfließt.


Die Prüfungsstruktur
Folgende Prüfungsstrukturen sind neu:

Teil 1 der Prüfung (Komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich integrierter schriftlicher Aufgabenstellungen und begleitender situativer Gesprächsphasen) zum Ende des 2. Ausbildungsjahres. Prüfungsgegenstand sind die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate.

Teil 2 der Prüfung zum Ende der Ausbildung mit dem Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" sowie den Prüfungsbereichen "Systementwurf", "Funktions- und Systemanalyse" und "Wirtschafts- und Sozialkunde".

Zum Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" gehören eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, die Dokumentation dieser Arbeitsaufgabe sowie ein anschließendes Fachgespräch.




Der zweite Teil der Gesellenprüfung wird - wie bisher üblich -  vor dem Ende der Ausbildungszeit abgenommen.

Diese "Gestreckte Prüfung" wird über eine Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von vier Jahren realisiert, da das Berufsbildungsgesetz für den Regelfall zwingend eine Zwischenprüfung nach altem Muster vorsieht. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um "Gestreckte Abschlussprüfungen" als Regelfall realisieren zu können.

 


 Warum ausgerechnet ein Kundenauftrag?

Der Kundenauftrag

  •   bildet praxisrelevante Prozesse ab
  •   stellt Problemstellungen in einen praxisnahen Zusammenhang
  •   verknüpft planerische, praktisch-handwerkliche und dokumentarische Elemente
  •   ermöglicht eine Analyse und Bewertung von Problemstellungen
  •   öffnet dem Teilnehmer individuelle Lösungswege
  •   macht Handlungskompetenzen notwendig
  •   gestattet kontextbezogene Fachgespräche

Letzte Änderung: 02.11.2006


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