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Eisenbahner/ -in im Betriebsdienst
Industrie und Handel
Monoberuf mit Fachrichtungen
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst aus dem Jahre 1997 wurde überarbeitet und den veränderten Arbeitsprozessen bei den Eisenbahnunternehmen angepasst.
01. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst arbeiten in Eisenbahnverkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs oder in Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Sie sorgen zum Beispiel als Lokführer oder Fahrdienstleiter für den reibungslosen betriebssicheren Ablauf der Personen- oder Güterbeförderung.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst führen komplexe Aufgaben unter Berücksichtigung der eisenbahnspezifischen Technologie und Organisation durch. Sie
Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport führen Transporte innerhalb von logistischen Prozessen durch. Sie
Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst der Fachrichtung Fahrweg leiten den Fahrdienst. Sie
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz
5. Betriebliche und technische Kommunikation, Kundenkommunikation,
6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
7. Eisenbahnbetrieb,
8. Begleiten von Triebfahrzeugen,
9. Rangieren,
10. Bilden von Zügen,
11. Prüfen von Wagen,
12. Bremstechnische Behandlung von Zügen,
13. Aufsicht am Zug,
14. Leiten des Fahrdienstes,
15. Logistische Prozesse und Qualitätsmanagement.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Fahrweg sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
16. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen im Rangierbetrieb,
17. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen, Leiten des Fahrdienstes im Regelbetrieb,
18. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen, Leiten des Fahrdienstes bei Abweichungen vom
Regelbetrieb,
19. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen, Leiten des Fahrdienstes bei Störungen,
20. Ergreifen von Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Lokführer und Transport sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
16. Prüfen von Triebfahrzeugen,
17. Bedienen von Triebfahrzeugen,
18. Durchführen von Fahrten im Regelbetrieb,
19. Durchführen von Fahrten beim Abweichen vom Regelbetrieb und bei Störungen.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Ollenhauer Str. 4
53113 Bonn
Arbeitnehmer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Bundesverwaltung
Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10187 Berlin
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
Villemombler Str.76
53107 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst BGBl. I, Jg. 2004, Nr. 36, S. 1626 ff. vom 15. Juli 2004.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger Jahrgang 57, Nummer 16 a, vom 25. Januar 2005
Letzte Änderung: 08.11.2006