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Ausbildungsberufsbezeichnung

Eisenbahner/ -in im Betriebsdienst

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Fachrichtungen

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

Was ist neu?

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst aus dem Jahre 1997 wurde überarbeitet und den veränderten Arbeitsprozessen bei den Eisenbahnunternehmen angepasst.

In Kraft seit:

01. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst arbeiten in Eisenbahnverkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs oder in Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Sie sorgen zum Beispiel als Lokführer oder Fahrdienstleiter für den reibungslosen betriebssicheren Ablauf der Personen- oder Güterbeförderung.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst führen komplexe Aufgaben unter Berücksichtigung der eisenbahnspezifischen Technologie und Organisation durch. Sie

  • bilden Züge und rangieren,
  • prüfen die Funktion von Wagen und führen Bremsproben durch,
  • führen die Aufsicht am Zug,
  • kommunizieren mit Kunden.

Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport führen Transporte innerhalb von logistischen Prozessen durch. Sie

  • prüfen die Funktion von Triebfahrzeugen,
  • bedienen Triebfahrzeuge,
  • fahren Züge und führen Rangierfahrten durch.

Eisenbahner im Betriebsdienst / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst der Fachrichtung Fahrweg leiten den Fahrdienst. Sie

  • stellen Weichen und Signale,
  • stellen Fahrwege ein und sichern diese,
  • treffen Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelbetrieb.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

4. Umweltschutz

5. Betriebliche und technische Kommunikation, Kundenkommunikation,

6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,

7. Eisenbahnbetrieb,

8. Begleiten von Triebfahrzeugen,

9. Rangieren,

10. Bilden von Zügen,

11. Prüfen von Wagen,

12. Bremstechnische Behandlung von Zügen,

13. Aufsicht am Zug,

14. Leiten des Fahrdienstes,

15. Logistische Prozesse und Qualitätsmanagement.

Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Fahrweg sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

16. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen im Rangierbetrieb,

17. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen, Leiten des Fahrdienstes im Regelbetrieb,

18. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen, Leiten des Fahrdienstes bei Abweichungen vom
      Regelbetrieb,

19. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen, Leiten des Fahrdienstes bei Störungen,

20. Ergreifen von Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen.

Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Lokführer und Transport sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

16. Prüfen von Triebfahrzeugen,

17. Bedienen von Triebfahrzeugen,

18. Durchführen von Fahrten im Regelbetrieb,

19. Durchführen von Fahrten beim Abweichen vom Regelbetrieb und bei Störungen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
    Ollenhauer Str. 4
    53113 Bonn

  • Arbeitnehmer

    Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Bundesverwaltung
    Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
    Paula-Thiede-Ufer 10
    10179 Berlin

    Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
    Bundesvorstand
    Henriette-Herz-Platz 2
    10187 Berlin

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
    Villemombler Str.76
    53107 Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    Heinemannstr. 2
    53175 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst BGBl. I, Jg. 2004, Nr. 36, S. 1626 ff. vom 15. Juli 2004.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger Jahrgang 57, Nummer 16 a, vom 25. Januar 2005

Letzte Änderung: 08.11.2006


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