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Ausbildungsberufsbezeichnung

Fachlagerist/ Fachlageristin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel (Handwerk)*

Struktur des Ausbildungsberufs

Monostrukturierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Was ist neu?

Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachlageristen/zur Fachlageristin werden der Erlass über das Berufsbild für den Anlernberuf Handelsfachpacker aus den Jahren 1950/56 sowie weitere Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen

aufgehoben. Der im Rahmen der vorangegangenen "Evaluierung von Fachkraft für Lagerwirtschaft und Handelsfachpacker" erarbeitete Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse war Grundlage zur Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung. Die neue Verordnung wurde an die Erfordernisse aller Branchen angepasst und die Qualifikationsanforderungen mit denen des Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik abgestimmt. Bei beiden Berufen gibt es umfangreiche Übereinstimmungen in den operativen Bereichen.

Neue Qualifikationsanforderungen wie das Arbeiten im Team, das kundenorientierte Ausführen von Arbeitsaufträgen und das Anwenden fremdsprachiger Fachausdrücke sind in die Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Berücksichtigt wurden ebenfalls fachliche Anforderungen in den Bereichen Qualitätssicherung, Arbeitsorganisation sowie Information und Kommunikation. In der neuen Ausbildungsordnung wird die Handlungsorientierung für alle Ausbildungsbereiche stärker berücksichtigt

Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde dem heutigen Standard angepasst. Eine Zwischenprüfung findet nach dem ersten Ausbildungsjahr statt. In der Abschlussprüfung werden im Prüfungsbereich "Praktische Arbeitsaufgaben" ganzheitliche Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchgeführt.

Auf Grund der weitreichenden Übereinstimmung der Qualifikationsanforderungen der ersten beiden Ausbildungsjahre kann die Ausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufes Fachlagerist/Fachlageristin nach den Vorschriften für das 3. Ausbildungsjahr des ebenfalls neugeordneten Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fachlageristen / Fachlageristinnen

- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,

- transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,

- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach
  wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,

- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,

- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu
  Ladeeinheiten zusammen,

- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen
  Vorgaben,

- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in
  Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,

- nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel,

- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme sowie
  arbeitsplatzbezogene Software an,

- stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab,

- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei
  der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,

- wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
  6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen,
  7. Einsatz von Arbeitsmitteln,
  8. Annahme von Gütern,
  9. Lagerung von Gütern,
  10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
  11. Versand von Gütern.
     

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53113 Bonn

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

    Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.
    Weberstr. 77
    53113 Bonn

    Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
    Abt. Bildungspolitik
    Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin

  • Arbeitnehmer

    keine Beteiligung

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Ref. VIII B 7
    53123 Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Ref. 222
    53170 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz
    der Kultusminister der Länder
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Die Berufsausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufs Fachlagerist/Fachlageristin kann im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik nach den Vorschriften für das dritte Jahr fortgesetzt werden.

*Die Angabe Handwerk in Klammern besagt, dass die erlassene Ausbildung auch im Bereich Handwerk stattfindet.

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachlagerist/Fachlageristin Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 39 vom 28. Juli 2004, S. 1887, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 194a vom 13. Oktober 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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