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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Fachlagerist/ Fachlageristin
Industrie und Handel (Handwerk)*
Monostrukturierter Ausbildungsberuf
2 Jahre
Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachlageristen/zur Fachlageristin werden der Erlass über das Berufsbild für den Anlernberuf Handelsfachpacker aus den Jahren 1950/56 sowie weitere Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen
aufgehoben. Der im Rahmen der vorangegangenen "Evaluierung von Fachkraft für Lagerwirtschaft und Handelsfachpacker" erarbeitete Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse war Grundlage zur Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung. Die neue Verordnung wurde an die Erfordernisse aller Branchen angepasst und die Qualifikationsanforderungen mit denen des Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik abgestimmt. Bei beiden Berufen gibt es umfangreiche Übereinstimmungen in den operativen Bereichen.
Neue Qualifikationsanforderungen wie das Arbeiten im Team, das kundenorientierte Ausführen von Arbeitsaufträgen und das Anwenden fremdsprachiger Fachausdrücke sind in die Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Berücksichtigt wurden ebenfalls fachliche Anforderungen in den Bereichen Qualitätssicherung, Arbeitsorganisation sowie Information und Kommunikation. In der neuen Ausbildungsordnung wird die Handlungsorientierung für alle Ausbildungsbereiche stärker berücksichtigt
Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde dem heutigen Standard angepasst. Eine Zwischenprüfung findet nach dem ersten Ausbildungsjahr statt. In der Abschlussprüfung werden im Prüfungsbereich "Praktische Arbeitsaufgaben" ganzheitliche Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchgeführt.
Auf Grund der weitreichenden Übereinstimmung der Qualifikationsanforderungen der ersten beiden Ausbildungsjahre kann die Ausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufes Fachlagerist/Fachlageristin nach den Vorschriften für das 3. Ausbildungsjahr des ebenfalls neugeordneten Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fachlageristen / Fachlageristinnen
- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,
- transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,
- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach
wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,
- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,
- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu
Ladeeinheiten zusammen,
- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen
Vorgaben,
- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in
Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,
- nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel,
- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme sowie
arbeitsplatzbezogene Software an,
- stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab,
- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei
der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
- wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29
10178 Berlin
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.
Weberstr. 77
53113 Bonn
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
Abt. Bildungspolitik
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Arbeitnehmer
keine Beteiligung
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ref. VIII B 7
53123 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ref. 222
53170 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Die Berufsausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufs Fachlagerist/Fachlageristin kann im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik nach den Vorschriften für das dritte Jahr fortgesetzt werden.
*Die Angabe Handwerk in Klammern besagt, dass die erlassene Ausbildung auch im Bereich Handwerk stattfindet.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachlagerist/Fachlageristin Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 39 vom 28. Juli 2004, S. 1887, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 194a vom 13. Oktober 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006