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Seite vorlesen Fachkraft für Lagerlogistik

Ausbildungsberufsbezeichnung

Fachkraft für Lagerlogistik

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel (Handwerk)*

Struktur des Ausbildungsberufs

Monostrukturierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik wird die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerwirtschaft aus dem Jahre 1991 aufgehoben.

Der im Rahmen der vorangegangenen "Evaluierung von Fachkraft für Lagerwirtschaft und Handelsfachpacker" erarbeitete Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse war Grundlage zur Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung. Die neue Verordnung wurde an die Erfordernisse aller Branchen angepasst. Neue Qualifikationsanforderungen wie das Arbeiten im Team, das kundenorientierte Ausführen von Arbeitsaufträgen und das fachspezifische Kommunizieren in einer Fremdsprache sind in die Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Berücksichtigt wurden ebenfalls erweiterte fachliche Anforderungen aus den Bereichen Qualitätssicherung, Arbeitsorganisation sowie Information und Kommunikation. In der neuen Ausbildungsordnung werden logistische Qualifikationsanforderungen und die Handlungsorientierung für alle Ausbildungsbereiche stärker berücksichtigt

Um die Prozessorientierung und die erhöhten logistischen Anforderungen insbesondere im dispositiven Bereich zu verdeutlichen, wurde in die neue Berufsbezeichnung der Logistikbegriff integriert.

Aufgrund des hohen Anteils von Inhalten aus dem kaufmännischen Bereich, ist die Struktur der Verordnung an die der kaufmännischen Berufe angepasst worden.

Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Die Zwischenprüfung, die Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet, erstreckt sich über die Fertigkeiten und Kenntnisse des ersten Ausbildungsjahres. In der Abschlussprüfung werden im Prüfungsbereich "Praktische Arbeitsaufgaben" zwei ganzheitliche Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchgeführt. Die Prüfungszeiten sowohl für die Zwischen- als auch für die Abschlussprüfung sind stark reduziert worden. So wurde u.a. die Prüfungszeit für den praktischen Teil der Abschlussprüfung von zehn auf fünf Stunden halbiert.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Lagerlogistik sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen alle Tätigkeiten der Lagerlogistik.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Fachkräfte für Lagerlogistik

  • wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit,
  • nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,
  • transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,
  • packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach
    wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,
  • führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,
  • kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu
    Ladeeinheiten zusammen,
  • kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen
    Vorgaben,
  • erstellen Ladelisten/Beladepläne unter Beachtung von Ladevorschriften,
  • verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in
    Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,
  • bearbeiten Versand- und Begleitpapiere,
  • wirken bei der Erstellung der Tourenpläne mit,
  • führen Versandaufzeichnungen durch,
  • planen, organisieren und überwachen den Einsatz von Arbeits- und
    Fördermitteln,
  • wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme,
    Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software an,
  • kommunizieren und kooperieren mit vorausgehenden und nachfolgenden
    Funktionsbereichen,
  • arbeiten team- und kundenorientiert,
  • wenden fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse an,
  • beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
  • wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
  6. Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen,
  7. Einsatz von Arbeitsmitteln,
  8. Annahme von Gütern,
  9. Lagerung von Gütern,
  10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
  11. Versand von Gütern.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauer Str. 4
    53113 Bonn

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

    Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
    Abt. Bildungspolitik
    Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin

    Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.
    Weberstraße 77
    53113 Bonn

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    - Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    Ver.di
    Potsdamer Platz 10
    10785 Berlin

    IGMetall-Vorstand
    Lyonner Str. 32
    60528 Frankfurt/a.M.

    IG-BCE-Hauptverwaltung
    Abt. Berufliche Bildung
    Königsworther Platz 6
    30167 Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Ref. VIII B 7
    53123 Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Ref. 222
    53170 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz
    der Kultusminister der Länder
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Die Berufsausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufs Fachlagerist/Fachlageristin kann im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik nach den Vorschriften für das dritte Jahr fortgesetzt werden.

*Die Angabe Handwerk in Klammern besagt, dass die erlassene Ausbildung auch im Bereich Handwerk stattfindet.

Berufsklassifikation

Bundesagentur für Arbeit (BA) 7410
Statistisches Bundesamt (StBA) 5221

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Bundesagentur für Arbeit (BA) 7410
Statistisches Bundesamt (StBA) 5221

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 39 vom 28. Juli 2004, S. 1887, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 194a vom 13. Oktober 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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Robert-Schuman-Platz 3
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