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Ausbildungsberufsbezeichnung

Fahrradmonteur/ -in

Ausbildungsbereich

Handwerk und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Zweijährige Ausbildung mit gemindertem Theorieanteil

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Was ist neu?

Für junge Menschen mit eher praktischer Begabung wurde der theoriegeminderte zweijährige Ausbildungsberuf "Fahrradmonteur / Fahrradmonteurin" in den letzten Monaten des Jahres 2003 erarbeitet.

Die Ausbildungsbestimmungen wurden in enger Anlehnung an die Berufsbildpositionen der zuvor geregelten "Zweiradmechaniker/-in"-Ausbildung ( in Kraft ab 01.08.03) festgelegt (s.d.).

Nach abgeschlossener zweijähriger Ausbildung besteht für fertig ausgebildete Fahrradmonteure und -monteurinnen die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung im Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/-in, jedoch ausschließlich in der Fachrichtung "Fahrradtechnik".

Wird in weiteren zwei Jahren die Zweiradmechaniker-Ausbildung absolviert, so können von der vorher abgeleisteten Fahrradmonteur/-in-Ausbildung 18 Monate angerechnet, die dort abgelegten Zwischenprüfung und Abschlussprüfung als erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung - d.i. erster Teil der "gestreckten Abschlussprüfung" - in der Zweiradmechaniker-Ausbildung gewertet werden.

In Kraft seit:

01. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Fahrradmonteure/ Fahrradmonteurinnen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fahrradmonteure / Fahrradmonteurinnen arbeiten selbständig in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen. Sie rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen aus.

Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten.

Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.

Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen

. halten Fahrräder und andere branchenübliche Produkte instand

. montieren und demontieren Bauteile, Baugruppen und Systeme

. rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzteilen aus

. empfehlen Dienstleistungen, Waren und Produkte

. beraten Kunden hinsichtlich Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

. stellen Fahrräder aus Einzelkomponenten her.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
  6. Qualitätsmanagement,
  7. Messen und Prüfen an Systemen,
  8. betriebliche und technische Kommunikation,
  9. Kommunikation mit internen und externen Kunden,
  10. Bedienen von Fahrrädern und Systemen,
  11. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern sowie von Betriebseinrichtungen,
  12. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
  13. manuelles und maschinelles Bearbeiten,
  14. Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,
  15. Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Zentralverband des Deutschen Handwerks
    Mohrenstraße
    10834 Berlin

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
    für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53113 Bonn

  • Arbeitnehmer

    Aus grundsätzlichen Erwägungen und wegen Widerstandes gegen zweijährige Ausbildungsberufe haben die Arbeitnehmerorganisationen am Entwicklungsverfahren nicht teilgenommen.

  • Bund

    Bundesministerium für
    Wirtschaft und Arbeit
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn

    Bundesministerium für Bildung
    und Forschung
    Ref. 222
    53170 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Siehe Ausbildungsordnung "Zweiradmechaniker/-in, Fachrichtung Fahrradtechnik"

Berufsklassifikation

Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Rahmenlehrplan

Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 25, S. 993 vom 27. Mai 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 189a vom 6. Oktober 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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