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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Fahrradmonteur/ -in
Handwerk und Handel
Zweijährige Ausbildung mit gemindertem Theorieanteil
2 Jahre
Für junge Menschen mit eher praktischer Begabung wurde der theoriegeminderte zweijährige Ausbildungsberuf "Fahrradmonteur / Fahrradmonteurin" in den letzten Monaten des Jahres 2003 erarbeitet.
Die Ausbildungsbestimmungen wurden in enger Anlehnung an die Berufsbildpositionen der zuvor geregelten "Zweiradmechaniker/-in"-Ausbildung ( in Kraft ab 01.08.03) festgelegt (s.d.).
Nach abgeschlossener zweijähriger Ausbildung besteht für fertig ausgebildete Fahrradmonteure und -monteurinnen die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung im Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/-in, jedoch ausschließlich in der Fachrichtung "Fahrradtechnik".
Wird in weiteren zwei Jahren die Zweiradmechaniker-Ausbildung absolviert, so können von der vorher abgeleisteten Fahrradmonteur/-in-Ausbildung 18 Monate angerechnet, die dort abgelegten Zwischenprüfung und Abschlussprüfung als erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung - d.i. erster Teil der "gestreckten Abschlussprüfung" - in der Zweiradmechaniker-Ausbildung gewertet werden.
01. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fahrradmonteure/ Fahrradmonteurinnen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fahrradmonteure / Fahrradmonteurinnen arbeiten selbständig in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen. Sie rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen aus.
Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten.
Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen
. halten Fahrräder und andere branchenübliche Produkte instand
. montieren und demontieren Bauteile, Baugruppen und Systeme
. rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzteilen aus
. empfehlen Dienstleistungen, Waren und Produkte
. beraten Kunden hinsichtlich Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
. stellen Fahrräder aus Einzelkomponenten her.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße
10834 Berlin
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Arbeitnehmer
Aus grundsätzlichen Erwägungen und wegen Widerstandes gegen zweijährige Ausbildungsberufe haben die Arbeitnehmerorganisationen am Entwicklungsverfahren nicht teilgenommen.
Bund
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
Ref. 222
53170 Bonn
Siehe Ausbildungsordnung "Zweiradmechaniker/-in, Fachrichtung Fahrradtechnik"
Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813
Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 25, S. 993 vom 27. Mai 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 189a vom 6. Oktober 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006