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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Gestalter/ -in für visuelles Marketing
Industrie und Handel
Monoberuf
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Der bisher gültige Ausbildungsberuf "Schauwerbegestalter/in" wurde am 1. August 2004 abgelöst vom Ausbildungsberuf "Gestalter/ Gestalterin für visuelles Marketing" und präsentiert sich nicht nur äußerlich, sondern auch in seinen Inhalten von Grund auf neu.
Die kreative, gestalterische Tätigkeit ist nach wie vor bestimmend für diesen Beruf. Entsprechend den technischen, arbeitsorganisatorischen, wirtschaftlichen sowie gestaltungs- und werbebezogenen Entwicklungen sind verschiedene Inhalte neu hinzukommen: Zum einen sind die berufsbezogenen IT-Anwendungen zu erwähnen, wie die Anwendung von Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogrammen. Zum anderen wurden kaufmännische Inhalte ergänzt, damit die Befähigung erworben wird, Leistungen des visuellen Marketings zu planen, zu kalkulieren sowie für diese Leistungen Erfolgskontrollen durchzuführen. Kaufmännische Qualifikationen sind aber auch deshalb erforderlich, weil häufig ausgebildete Gestalter/innen für visuelles Marketing nach der Ausbildung eine eigenständige Existenz aufbauen. Ein Grundstock an kaufmännischen Qualifikationen erleichtert von der qualifikatorischen Seite diese Möglichkeit. Für ihre konzeptionelle und gestalterische Arbeit soll in der Ausbildung ferner ein Gespür für Lebensstile und Trends generell und in der jeweiligen Branche entwickelt werden. Hierzu bedarf es auch der Kooperationsfähigkeit mit dem Verkaufs- und Ausstellungspersonal, mit anderen gestalterischen und sonstigen Berufen sowie Partnerfirmen.
Mit der neuen Ausbildung soll auch die Befähigung erworben werden, Erlebnisräume, Events, Veranstaltungen, Verkaufsaktionen und andere Aktionen zu konzipieren, zu inszenieren und zu gestalten. auch bei Messegesellschaften, Werbemittelgestaltern, Dekorationsfirmen und Herstellerfirmen der Industrie eingesetzt werden. In Industriebetrieben können Gestalter/innen für visuelles Marketing im Rahmen des Handelsmarketings Gestaltungsvorschläge entwickeln, um sie an die Handelspartner weiterzugeben. Auch Kommunen können Gestalter/innen für visuelles Marketing beauftragen, die Betreuung und Gestaltung von leerstehenden Schaufenstern und Geschäftsräumen zu übernehmen, um dadurch die Attraktivität des Standortes zu fördern.
Inhaltlich sind bei der Modernisierung Ausbildungsvorschriften folgende Änderungen aufgenommen worden:
Mit der Modernisierung und Erweiterung des Aufgabenspektrums einher geht die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes - und damit auch potenzieller Ausbildungsbetriebe - der Gestalter/innen für visuelles Marketing. Die "alten" Schauwerbegestalter/innen waren im wesentlichen damit beschäftigt, für den Handel Schaufenster, Werbeflächen und Verkaufsräume optisch ansprechend herzurichten. Dies gehört auch weiterhin zu den Aufgaben der modernisierten Berufs. Darüber hinaus sollen Gestalter/innen für visuelles Marketing jedoch zukünftig auch auf Messen, Ausstellungen und in der Industrie (Herstellerfirmen), bei Werbemittelgestaltern und Dekorationsfirmen eingesetzt - und ausgebildet - werden.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Gestalter und Gestalterinnen für visuelles Marketing arbeiten im Handel, auf Messen, Ausstellungen und in der Industrie. Ihre Arbeitsbereiche umfassen Verkaufsförderung, Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, Werbung, Events, Öffentlichkeitsarbeit sowie Promotion.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalter und Gestalterinnen für visuelles Marketing
1. Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz
2. Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation
2.1 Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
2.2 Teamarbeit und Kooperation
2.3 Kundenorientierte Kommunikation
2.4 Informations- und Kommunikationssysteme
2.5 Qualitätssicherung
2.6 Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben
3. Grundlagen des visuellen Marketings
3.1 Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik
3.2 Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen
3.3 Visuelle Verkaufsförderung und Werbung
4. Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte
5. IT-Anwendungen
6. Projekte des visuellen Marketings
6.1 Entwurf und Planung
6.2 Umsetzung
7. Steuerung von Projekten visuellen Marketings
7.1 Beschaffung
7.2 Kalkulation
7.3 Erfolgskontrolle
7.4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
Abt. Bildungspolitik
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Str. 29
10178 Berlin
Arbeitnehmer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Bundesverwaltung
Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10187 Berlin
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
Villemombler Str.76
53107 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Federführung der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Nordrhein-Westfalen
Bundesagentur für Arbeit: 8361
Statistisches Bundesamt: 8361
Bei den Beschäftigten gehören Gestalter/-innen für visuelles Marketing zur Berufsgruppe 836 Raum-, Schauwerbegestalter(innen) auch: Innenarchitekten.
Bundesagentur für Arbeit: 8361
Statistisches Bundesamt: 8361
Bei den Beschäftigten gehören Gestalter/-innen für visuelles Marketing zur Berufsgruppe 836 Raum-, Schauwerbegestalter(innen) auch: Innenarchitekten.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 23, S. 922 vom 17. Mai 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006