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Ausbildungsberufsbezeichnung

Glasveredler/ -in

Ausbildungsbereich

Handwerk; Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit Fachrichtungen

Ausbildungsdauer

Drei Jahre

Was ist neu?

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin aus dem Jahre 1989 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen angepasst sowie die Struktur der Fachrichtungen neu entwickelt. In die neue Verordnung wurde darüber hinaus der Teil der Ausbildungsinhalte des Glasmalers aus dem Erlass über die Anerkennung des Berufsbildes für Glas- und Porzellanmaler aus dem Jahre 1962 integriert.

Neue Qualifikationsanforderungen wie das Vorbereiten von Arbeitsabläufen, der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, die Qualitätssicherung sowie das Arbeiten im Team und die Kundenorientierung wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Berücksichtigt wurden ebenfalls neue bzw. veränderte fachliche Anforderungen in den Bereichen Schmelz-, Klebe- und Fügetechniken und das Bearbeiten von glasähnlichen Stoffen. Das selbstständige Entwickeln und Erarbeiten von Entwürfen fordert die Kreativität angehender Glasveredlerinnen und Glasveredler.

Die Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung wurde ergänzt um die Qualifikationen zur Herstellung von Glaskonstruktionen und um Grundkenntnisse aus der Elektrotechnik. In der Fachrichtung Schliff und Gravur wird im dritten Ausbildungsjahr für 20 Wochen zwischen der Qualifizierung in den Bereichen Gravieren oder Schleifen gewählt. Die neu hinzu gekommene Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung beinhaltet neben der Glasmalerei auch die Kunstverglasung einschließlich der Montage.

Die Struktur der Zwischen- und Abschluss-/Gesellenprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Der praktische Prüfungsteil soll einem Kundenauftrag entsprechen. Für diesen reichen die Prüflinge vorab eigene Entwürfe ein.

Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Glasveredler und Glasveredlerinnen arbeiten in den Bereichen Flachglasschliff, Flächenveredelung, Gravur, Hohlglasschliff, Glasmalerei, Kunstverglasung und Glasbau. Sie führen ihre Tätigkeiten in Werkstätten, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten aus.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Glasveredler und Glasveredlerinnen planen und koordinieren ihre Arbeiten allein und im Team und führen sie auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Entwürfen und Arbeitsaufträgen, kundenorientiert aus. Sie nutzen dabei Informations- und Kommunikationssysteme und führen Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz durch. Sie kontrollieren und beurteilen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Glasveredler und Glasveredlerinnen

  • be- und verarbeiten Glas, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe durch Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren,
  • veredeln Glas und Glaserzeugnisse mit chemischen und mechanischen Techniken,
  • fertigen Zeichnungen an und erstellen Entwürfe,
  • entwerfen Ornamente und Dekore sowie Schriften und Monogramme,
  • fertigen komplexe Glasgestaltungen an,
  • nehmen Aufmaße und erstellen Arbeitsunterlagen,
  • handhaben Werkzeuge, Geräte und Maschinen.

Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung

  • bearbeiten insbesondere Flachglas durch verschiedene Schliff- und Poliertechniken an Flächen und Kanten,
  • verändern Werkstücke an Kanten und Oberflächen,
  • stellen Strahlmattierungen und Ätzungen in verschiedenen Tiefen, Tönen und Strukturen her,
  • beschichten Oberflächen, insbesondere mit Silberbelag,
  • verformen und verschmelzen Gläser und glasähnliche Werkstoffe,
  • verbinden bearbeitete Werkstücke zu flächigen und körperhaften Glasgestaltungen und Glaskonstruktionen,
  • bauen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse ein und aus,
  • setzen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse instand.

Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Schliff und Gravur

  • be- und verarbeiten überwiegend Hohlglas,
  • führen formverändernde Arbeiten an Werkstücken aus,
  • erstellen unterschiedliche Dekore durch verschiedene Schlifftechniken,
  • gravieren abstrakte, florale und figurale Darstellungen,setzen Wappen und Schriften auf den Werkstücken in verschiedenen Techniken um.


Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung

  • stellen Kunstverglasungen her,
  • führen Glasmalereien in verschiedenen Techniken aus,
  • verformen und verschmelzen Gläser und glasähnliche Werkstoffe,
  • stellen Glasverklebungen her,
  • bauen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse ein und aus,
  • setzen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse instand,
  • schützen und restaurieren Glasgestaltungen.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  8. Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,
  9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  10. Bearbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und glasähnlichen Stoffen sowie sonstigen
    Werkstoffen,
  11. Herstellen von Klebeverbindungen,
  12. Anwenden von Grundlagen der gestalterischen Glasbearbeitung,
  13. Herstellen und Instandsetzen von Glasgestaltungen,
  14. Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Kundenorientierung.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. In der Fachrichtung: Kanten- und Flächenveredelung

  1. Durchführen von Vorreiß-, Feinschliff- und Polierarbeiten,
  2. Gestalten von Dekoren durch verschiedene Schliffarten,
  3. Durchführen von Formveränderungs- und Ausbrucharbeiten,
  4. Herstellen von Säuremattierungen,
  5. Herstellen von Strahlmattierungen,
  6. Herstellen von Beschichtungen,
  7. Verformen und Verschmelzen von Glas, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen,
  8. Herstellen von Glaskonstruktionen,
  9. Montieren von Glas, Glaserzeugnissen, Glasgestaltungen, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen,
  10. Elektrotechnik.

2. In der Fachrichtung: Schliff und Gravur

  1. Durchführen von vorbereitenden Arbeiten,
  2. Durchführen von abtragenden Arbeiten und Oberflächenbehandlungen,
  3. Ausführen von Formveränderungen und Ausbrucharbeiten,
  4. Gravieren oder Schleifen.

3. In der Fachrichtung: Glasmalerei und Kunstverglasung

  1. Herstellen von Kunstverglasungen,
  2. Anfertigen von Glasmalereien,
  3. Verformen und Verschmelzen von Glas, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen,
  4. Ausführen von Glasätzungen,
  5. Montieren von Glas, Glaserzeugnissen, Glasgestaltungen, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen,
  6. Schützen von Glasgestaltungen,
  7. Restaurieren von Glasgestaltungen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53113 Bonn

    Zentralverband des Deutschen Handwerks
    Haus des Deutschen Handwerks
    Mohrenstr. 20/21
    10117 Berlin

    Deutscher Handwerkskammertag
    Haus des Deutschen Handwerks
    Mohrenstr. 20/21
    10117 Berlin

    Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
    An der Glasfachschule 6
    65589 Hadamar

    Deutscher
    Industrie- und Handelskammertag
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

    Arbeitgeberverband der Deutschen
    Glasindustrie e.V.
    Postfach 20 02 19
    80002 München

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    - Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    IG Bau
    Olof-Palme-Str. 19
    60439 Frankfurt /M.

    IG Bergbau, Chemie, Energie
    Postfach 30 47
    30167 Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    - Referat 222 -
    53170 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    - Referat VIII B 6 -
    53107 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz
    der Kultusminister der Länder in der
    Bundesrepublik Deutschland
    Lennéstraße 6
    53113 Bonn

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Zur Implementation der neuen Ausbildungsordnung werden mit den Sozialpartnern Erläuterungen für die Ausbildungspraxis erarbeitet, die ab Herbst 2004 zur Verfügung stehen werden.

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004, Bundesanzeiger Jahrgang 56 Nr. 159a vom 25. August 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
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