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Glasveredler/ -in
Handwerk; Industrie und Handel
Ausbildungsberuf mit Fachrichtungen
Drei Jahre
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin aus dem Jahre 1989 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen angepasst sowie die Struktur der Fachrichtungen neu entwickelt. In die neue Verordnung wurde darüber hinaus der Teil der Ausbildungsinhalte des Glasmalers aus dem Erlass über die Anerkennung des Berufsbildes für Glas- und Porzellanmaler aus dem Jahre 1962 integriert.
Neue Qualifikationsanforderungen wie das Vorbereiten von Arbeitsabläufen, der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, die Qualitätssicherung sowie das Arbeiten im Team und die Kundenorientierung wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Berücksichtigt wurden ebenfalls neue bzw. veränderte fachliche Anforderungen in den Bereichen Schmelz-, Klebe- und Fügetechniken und das Bearbeiten von glasähnlichen Stoffen. Das selbstständige Entwickeln und Erarbeiten von Entwürfen fordert die Kreativität angehender Glasveredlerinnen und Glasveredler.
Die Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung wurde ergänzt um die Qualifikationen zur Herstellung von Glaskonstruktionen und um Grundkenntnisse aus der Elektrotechnik. In der Fachrichtung Schliff und Gravur wird im dritten Ausbildungsjahr für 20 Wochen zwischen der Qualifizierung in den Bereichen Gravieren oder Schleifen gewählt. Die neu hinzu gekommene Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung beinhaltet neben der Glasmalerei auch die Kunstverglasung einschließlich der Montage.
Die Struktur der Zwischen- und Abschluss-/Gesellenprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Der praktische Prüfungsteil soll einem Kundenauftrag entsprechen. Für diesen reichen die Prüflinge vorab eigene Entwürfe ein.
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Glasveredler und Glasveredlerinnen arbeiten in den Bereichen Flachglasschliff, Flächenveredelung, Gravur, Hohlglasschliff, Glasmalerei, Kunstverglasung und Glasbau. Sie führen ihre Tätigkeiten in Werkstätten, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten aus.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Glasveredler und Glasveredlerinnen planen und koordinieren ihre Arbeiten allein und im Team und führen sie auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Entwürfen und Arbeitsaufträgen, kundenorientiert aus. Sie nutzen dabei Informations- und Kommunikationssysteme und führen Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz durch. Sie kontrollieren und beurteilen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.
Glasveredler und Glasveredlerinnen
Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung
Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Schliff und Gravur
Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. In der Fachrichtung: Kanten- und Flächenveredelung
2. In der Fachrichtung: Schliff und Gravur
3. In der Fachrichtung: Glasmalerei und Kunstverglasung
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Haus des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Deutscher Handwerkskammertag
Haus des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
An der Glasfachschule 6
65589 Hadamar
Deutscher
Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29
10178 Berlin
Arbeitgeberverband der Deutschen
Glasindustrie e.V.
Postfach 20 02 19
80002 München
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
IG Bau
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt /M.
IG Bergbau, Chemie, Energie
Postfach 30 47
30167 Hannover
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Referat 222 -
53170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Referat VIII B 6 -
53107 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Zur Implementation der neuen Ausbildungsordnung werden mit den Sozialpartnern Erläuterungen für die Ausbildungspraxis erarbeitet, die ab Herbst 2004 zur Verfügung stehen werden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004, Bundesanzeiger Jahrgang 56 Nr. 159a vom 25. August 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006