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Ausbildungsberufsbezeichnung

Holzbearbeitungsmechaniker/ -in

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit den Wahlqualifikationseinheiten:

1. Sägewerkserzeugnisse,

2. Hobelwerkserzeugnisse,

3. Leimholzerzeugnisse,

4. Holzwerkstofferzeugnisse.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Die alte Ausbildungsverordnung vom 19. August 1980 wurde jetzt an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Holzbe- und -verarbeitenden Branche der Sägewerk-, Hobel-, Leimholz- und Holzwerkstoffindustrie angepasst. Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in Fachrichtungen gibt es nach dem Willen der Sozialparteien nicht mehr. Die veränderte neue Struktur der Ausbildung weist dagegen vier Wahlqualifikationseinheiten aus, die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits beachtet werden müssen. Die novellierte Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Facharbeiter / Facharbeiterinnen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von veränderten Arbeitstechnologien und neuen Werkstoffen. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert.

Bei den Prüfungen wurden die Anforderungen und Inhalte modifiziert. Die Zwischen- und Abschlussprüfung gliedern sich wie bisher in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. In der Zwischenprüfung ist nun jedoch eine praktische Arbeitaufgabe durchzuführen und im schriftlichen Teil der Prüfung sind Aufgaben, die Bezug auf die praktische Aufgabe nehmen, zu bearbeiten. Dabei ist festzustellen, dass der Prüfling Arbeitsschritte und Arbeitabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Der Ausbildungsrahmenplan ist mit seinen Zeitrichtwertangaben in zwei Abschnitte gegliedert: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse.

Für die Abschlussprüfung ist bei der Arbeitsaufgabe die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen. Bei Ausführung der praktischen Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben aus drei in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen.

Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu in Form von Lernfeldern konzipiert, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen stellen industriell Schnittholz, Hobelware, Holzleimbauelemente, Holzwerkstoffe und andere Holzfertigerzeugnisse her. Ihre Einsatzbereiche sind Unternehmen/Betriebe der Säge-, Hobel-, Holzleimbau- sowie Holzwerkstoffindustrie.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, legen die Arbeitsschritte fest, wählen die erforderlichen Werkstoffe aus, steuern, überwachen und optimieren Fertigungsprozesse. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erfassen Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen.

Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen

  • bereiten Arbeitsabläufe vor,
  • richten Arbeitsplätzen ein und sichern sie,
  • fertigen technische Unterlagen an und wenden diese an,
  • führen Messungen durch,
  • sortieren, vermessen, kontrollieren und lagern Holz und Rohmaterialien,
  • richten Maschinenwerkzeuge ein und halten sie in Stand,
  • richten Geräte, Maschinen und Anlagen ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • überwachen Produktionsprozesse,
  • stellen Holz-, Halb- und Fertigerzeugnisse her,
  • trocknen und dämpfen Holz,
  • führen Holzschutzmaßnahmen durch,
  • transportieren, lagern und pflegen Halb- und Fertigerzeugnisse,
  • bereiten den Versand der Erzeugnisse vor.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

  1. Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  8. Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,
  9. Sortieren, Vermessen, Kontrollieren und Einteilen von Holz und Rohmaterialien,
  10. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
  11. Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen,
  12. Überwachen von Produktionsprozessen,
  13. Vorbereitende und nachbearbeitende Arbeiten zur Herstellung von Erzeugnissen,
  14. Durchführen von Holzschutzmaßnahmen,
  15. Trocknen von Holz,
  16. Transportieren, Lagern und Pflegen von Holz, Rohmaterialien und Erzeugnissen,
  17. Versenden von Erzeugnissen,
  18. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung,
  19. eine vom Auszubildenden festzulegende Wahlqualifikationseinheit im Umfang von 16 Wochen aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.

(2) Die Auswahlliste umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1. Sägewerkserzeugnisse,

2. Hobelwerkserzeugnisse,

3. Leimholzerzeugnisse,

4. Holzwerkstofferzeugnisse.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V.

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag

  • Arbeitnehmer

    Industriegewerkschaft Metall

    Deutscher Gewerkschaftsbund

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

    Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsklassifikation

Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

  • Geplant sind Erläuterungen zur Ausbildungsordnung, die voraussichtlich im Herbst 2004 erscheinen werden.
  • Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin" finden Sie voraussichtlich ab Mitte 2004 als PDF-download auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz (http://www.kmk.org/).
Tabelle als pdf-Dokument:

Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 20, S. 706 vom 5. Mai 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 200a vom 21. Oktober 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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