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Holzbearbeitungsmechaniker/ -in
Industrie und Handel
Monoberuf mit den Wahlqualifikationseinheiten:
1. Sägewerkserzeugnisse,
2. Hobelwerkserzeugnisse,
3. Leimholzerzeugnisse,
4. Holzwerkstofferzeugnisse.
3 Jahre
Die alte Ausbildungsverordnung vom 19. August 1980 wurde jetzt an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Holzbe- und -verarbeitenden Branche der Sägewerk-, Hobel-, Leimholz- und Holzwerkstoffindustrie angepasst. Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in Fachrichtungen gibt es nach dem Willen der Sozialparteien nicht mehr. Die veränderte neue Struktur der Ausbildung weist dagegen vier Wahlqualifikationseinheiten aus, die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits beachtet werden müssen. Die novellierte Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Facharbeiter / Facharbeiterinnen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von veränderten Arbeitstechnologien und neuen Werkstoffen. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert.
Bei den Prüfungen wurden die Anforderungen und Inhalte modifiziert. Die Zwischen- und Abschlussprüfung gliedern sich wie bisher in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. In der Zwischenprüfung ist nun jedoch eine praktische Arbeitaufgabe durchzuführen und im schriftlichen Teil der Prüfung sind Aufgaben, die Bezug auf die praktische Aufgabe nehmen, zu bearbeiten. Dabei ist festzustellen, dass der Prüfling Arbeitsschritte und Arbeitabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
Der Ausbildungsrahmenplan ist mit seinen Zeitrichtwertangaben in zwei Abschnitte gegliedert: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse.
Für die Abschlussprüfung ist bei der Arbeitsaufgabe die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen. Bei Ausführung der praktischen Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben aus drei in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen.
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu in Form von Lernfeldern konzipiert, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen stellen industriell Schnittholz, Hobelware, Holzleimbauelemente, Holzwerkstoffe und andere Holzfertigerzeugnisse her. Ihre Einsatzbereiche sind Unternehmen/Betriebe der Säge-, Hobel-, Holzleimbau- sowie Holzwerkstoffindustrie.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, legen die Arbeitsschritte fest, wählen die erforderlichen Werkstoffe aus, steuern, überwachen und optimieren Fertigungsprozesse. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erfassen Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen.
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen
Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
(2) Die Auswahlliste umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:
1. Sägewerkserzeugnisse,
2. Hobelwerkserzeugnisse,
3. Leimholzerzeugnisse,
4. Holzwerkstofferzeugnisse.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V.
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Arbeitnehmer
Industriegewerkschaft Metall
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813
Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 20, S. 706 vom 5. Mai 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 200a vom 21. Oktober 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006