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Ausbildungsberufsbezeichnung

Industrielle Metallberufe: Anlagenmechaniker/ -in

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Differenzierungsmöglichkeiten durch betriebliche Einsatzgebiete

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Was ist neu?

In dem modernisierten Ausbildungsberuf ist die Strukturkonzeption in Form von Fachrichtungen (Apparatetechnik, Versorgungstechnik) zugunsten einer größeren Einsatzbreite der Absolventen und Absolventinnen - vom Anlagenbau über den Apparate- und Behälterbau, der Instandhaltungstechnik, der Rohrsystemtechnik bis zur Schweißtechnik - aufgegeben worden. Die zukünftige Berufsbefähigung zeichnet sich durch eine breite Aufgabenintegration und weitreichende Selbstorganisation aus. Hierzu gehören die Prozessorientierung, verantwortliches Handeln im Rahmen des betrieblichen Qualitätsmanagements, mehr eigenverantwortliche Dispositions- und Terminverantwortung, Kundenorientierung (insbesondere mit internen Kunden) sowie das Anwenden englischer Fachbegriffe in der Kommunikation.

Wie alle anderen modernisierten "industriellen Metallberufe" hat auch der Anlagenmechaniker / die Anlagenmechanikerin

  • 50 % gemeinsame Qualifikationen (Kernqualifikationen) mit den anderen industriellen Metall-Ausbildungsberufen sowie 50 % berufsspezifische Fachqualifikationen,
  • seine Ausrichtung an den Geschäftsprozessen des Einsatzgebietes des Ausbildungsbetriebes,
  • eine zeitliche Gliederung (Zeitrahmen), die die Verknüpfung von Kern- und Fachqualifikationen mit dem Einsatzgebiet verdeutlicht,
  • eine "Gestreckte Abschlussprüfung", d. h. keine Zwischenprüfung, stattdessen einen vorgezogenen ersten Teil der Abschlussprüfung.

Die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Der Teil I (ehemalige Zwischenprüfung) besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet und trägt mit 40% zum Ergebnis der Abschlussprüfung bei..

Die Abschlussprüfung, Teil II, besteht aus den Prüfungsbereichen Arbeitsauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschaft und Sozialkunde. Dabei kann der Arbeitsauftrag sowohl als "betrieblicher Auftrag" als auch als überregional erstellte praktische Aufgabe durchgeführt werden.

In beiden Fällen muss der Prüfling durch das dazugehörige Fachgespräch prozessrelevante Kompetenzen in Bezug zur Durchführung der praktischen Aufgabe nachweisen.

Anstatt der ehemals fachsystematisch gegliederten schriftlichen Prüfung soll der Prüfling nun anwendungsbezogene, fachübergreifende Problemstellungen bearbeiten. Im Prüfungsbereich Auftrags und Funktionsanalyse soll er zeigen, dass er die Funktionsfähigkeit von Anlagen- oder Anlageteile analysieren und im Prüfungsbereich Fertigungstechnik den Prozess der Herstellung oder der Änderung von Anlageteile planen kann. Auch im Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde die Fächersystematik zugunsten handlungsorientierter Lernfelder aufgegeben.

In Kraft seit:

01. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, im Umbau oder in der Instandhaltung von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.

Typische Einsatzgebiete sind:

  • Anlagenbau,
  • Apparate- und Behälterbau,
  • Instandhaltung,
  • Rohrsystemtechnik,
  • Schweißtechnik.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen

  • Planen ihre Aufgaben auf der Basis von Prozessdaten, technischen Regelwerken, Konstruktionszeichnungen, Montage- und Wartungsplänen,
  • fertigen Bauteile und fügen sie zu Baugruppen, Apparaten und Anlagen,
  • prüfen und stellen Funktionen an Baugruppen oder an Apparaten und Anlagen ein,
  • kontrollieren verantwortlich die ausgeführten Arbeiten und führen Nacharbeiten durch,
  • wenden Maschinen, Montage-Hilfseinrichtungen, Transportmittel und Werkzeuge an,
  • beteiligen sich aktiv an Gruppengesprächen zur Verbesserung von Prozesssicherheit und Qualität, zur Optimierung von Gruppenarbeitsplätzen sowie zur gruppeninternen Arbeitsabstimmung,
  • kooperieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen und Wirken im Rahmen der Prozesskette, an der Prozesssicherung, der Einhaltung von Qualitätsstandards und an Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen, Fertigungsqualität und Arbeitssicherheit mit,
  • führen die notwendigen Einstell-, Pflege- und Wartungsarbeiten an den von ihnen benutzten Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen durch,
  • führen Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an Anlagen durch.
     

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Betriebliche und technische Kommunikation,
  6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
  7. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
  8. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
  9. Warten von Betriebsmitteln,
  10. Anwenden von Steuerungstechnik,
  11. Anschlagen, Sichern und Transportieren,
  12. Kundenorientierung,
  13. Bearbeiten von Aufträgen,
  14. Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen,
  15. Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen,
  16. Bauteile und Einrichtungen prüfen,
  17. Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V.
    (Gesamtmetall)
    Voßstraße 16
    10117 Berlin

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53113 Bonn

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Berufliche Bildung, Bildungspolitik
    Breite Str. 29
    11178 Berlin

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
    Max-Joseph-Str. 2
    80323 München

    SMS Demag AG
    57264 Hilchenbach-Dahlbruch

    BASF AG
    67056 Ludwigshafen

    Norddeutsche Affinerie AG
    Hovestraße 50
    20539 Hamburg

    Volkswagen Coaching GmbH
    Postfach 2365
    26703 Emden

  • Arbeitnehmer

    Industriegewerkschaft Metall
    Abt. Berufsbildung
    Lyoner Straße 32
    60528 Frankfurt/Main

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    -Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    IG Bergbau, Chemie Energie
    Hauptverw./Abt. Berufl. Bildung
    Königsworther Platz 6
    30167 Hannover

    BASF AG
    GPB/AO J500
    Carl-Bosch-Str. 123
    67063 Ludwigshafen

    Verein Deutscher Giessereifachleute
    Postfach 105144
    40042 Düsseldorf

    KM-Europa-Metall
    Miraustr. 10-14
    13507 Berlin

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Ref. VIII B 6
    53107 Bonn

    Bundesministerium für Bildung
    und Forschung
    Ref. 222
    53170 Bonn

  • Länder

    Kultusministerium Baden-Württemberg
    Königstraße 44 (Neue Kanzlei)
    70173 Stuttgart

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    LennéStr. 6
    53 113 Bonn

Berufsklassifikation

BA Bundesanstalt für Arbeit 2520
StBA Statistisches Bundesamt 2520

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

BA Bundesanstalt für Arbeit 2520
StBA Statistisches Bundesamt 2520

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 34 vom 13. Juli 2004, S. 1502

Letzte Änderung: 10.08.2007


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