Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Maschinen- und Anlagenführer/ -in

Ausbildungsberufsbezeichnung

Maschinen- und Anlagenführer/ -in

Ausbildungsbereich

Die Ausbildung erfolgt in der Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Differenzierung nach Schwerpunkten im zweiten Ausbildungsjahr

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Was ist neu?

Es handelt sich um einen neuen zweijährigen branchenübergreifenden Ausbildungsberuf. Maschinen- und Anlagenführer/-innen arbeiten in nahezu allen Produktionsbereichen unterschiedlicher Branchen. Sie führen prozessorientiert integrierte Fertigungsaufgaben aus. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Steuerung des Materialflusses für Produktionsmaschinen und -anlagen und die Qualitätssicherung. Im zweiten Ausbildungsjahr kann zwischen den folgenden Schwerpunkten gewählt werden: Metall- und Kunststofftechnik, Nahrungsmitteltechnik, Textiltechnik und Textilveredelung sowie Druckweiterverarbeitung und Papierverarbeitung. Durch eine Anrechnungsregelung soll der Übergang in einen drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf ermöglicht und gefördert werden.

In Kraft seit:

01. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen

  • richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
  • bereiten Arbeitsabläufe vor,
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
  • wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
  • wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an,
  • nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
  • warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren Produktionsdaten,
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Inhalte der Berufsausbildung

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
  6. Betriebliche und technische Kommunikation,
  7. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
  8. Prüfen branchenspezifische Fertigungstechniken,
  9. Steuerungs- und Regelungstechnik,
  10. Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen,
  11. Steuern des Materialflusses,
  12. Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen,
  13. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
    für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53 113 Bonn

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

  • Arbeitnehmer

    keine Beteiligung

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    - Ref. 222 -
    53 170 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Ref. VIII B 6
    53 107 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    LennéStr. 6
    53 113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Die Beschulung erfolgt zusammen mit den in den einzelnen Bereichen bestehenden drei- bzw. dreieinhalbjährigen Anschlussberufen. Dies sind die folgenden Ausbildungsberufe:

  1. im Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik:
    Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin - Kunststoff-/Kautschuktechnik,
    Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin,
    Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin,
    Industriemechaniker/Industriemechanikerin,
    Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin,
    Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
  2. im Schwerpunkt Lebensmitteltechnik:
    Fachkraft für Lebensmitteltechnik,
    Molkereifachmann/Molkereifachfrau,
    Fachkraft für Fruchtsafttechnik,
    Brauer/Braueri
    Mälzer/Mälzerin
  3. im Schwerpunkt Textiltechnik:
    Textilmechaniker/-Textilmechanikerin - Weberei,
    Textilmechaniker/-Textilmechanikerin - Bandweberei,
    Textilmechaniker/-Textilmechanikerin - Spinnerei,
    Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Maschenindustrie,
    Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Vliesstoff,
    Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Tufting,
    Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin
  4. im Schwerpunkt Textilveredelung:
    Textilveredler/Textilveredlerin
  5. im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung:
    Buchbinder/Buchbinderin, Fachrichtung Buchfertigung (Serie) und Druckweiterverarbeitung (Serie),
    Verpackungsmittelmechaniker/Verpackungsmittelmechanikerin. 

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger Jahrgang 57, Nummr 63a, vom 5. April 2005

Letzte Änderung: 08.11.2006


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.