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Maschinen- und Anlagenführer/ -in
Die Ausbildung erfolgt in der Industrie
Monoberuf mit Differenzierung nach Schwerpunkten im zweiten Ausbildungsjahr
2 Jahre
Es handelt sich um einen neuen zweijährigen branchenübergreifenden Ausbildungsberuf. Maschinen- und Anlagenführer/-innen arbeiten in nahezu allen Produktionsbereichen unterschiedlicher Branchen. Sie führen prozessorientiert integrierte Fertigungsaufgaben aus. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Steuerung des Materialflusses für Produktionsmaschinen und -anlagen und die Qualitätssicherung. Im zweiten Ausbildungsjahr kann zwischen den folgenden Schwerpunkten gewählt werden: Metall- und Kunststofftechnik, Nahrungsmitteltechnik, Textiltechnik und Textilveredelung sowie Druckweiterverarbeitung und Papierverarbeitung. Durch eine Anrechnungsregelung soll der Übergang in einen drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf ermöglicht und gefördert werden.
01. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53 113 Bonn
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29
10178 Berlin
Arbeitnehmer
keine Beteiligung
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ref. 222 -
53 170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ref. VIII B 6
53 107 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
LennéStr. 6
53 113 Bonn
Die Beschulung erfolgt zusammen mit den in den einzelnen Bereichen bestehenden drei- bzw. dreieinhalbjährigen Anschlussberufen. Dies sind die folgenden Ausbildungsberufe:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger Jahrgang 57, Nummr 63a, vom 5. April 2005
Letzte Änderung: 08.11.2006