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Ausbildungsberufsbezeichnung

Maßschneider/ -in

Ausbildungsbereich

Die Ausbildung erfolgt im Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Spezialisierung nach den Schwerpunkten Damen und Herren

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Eine Überarbeitung ist grundsätzlich notwendig aufgrund des Alters der gültigen Ausbildungsverordnungen (vom 8.08.1980) und der damit einhergegangenen wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Hinzu kommt die Zusammenlegung der drei bisherigen eigenständigen Ausbildungsberufe Damen-, Herren- und Wäscheschneider/-in zu einem Gewerbe "Damen- und Herrenschneider" bei der Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 1998.

Neu ist die Zusammenlegung der bisherigen o. g. drei Ausbildungsberufe zu einem Ausbildungsberuf mit der neuen Berufsbezeichnung "Maßschneider/-in". Die Ausbildung differenziert sich im dritten Ausbildungsjahr in die Schwerpunkte Damen und Herren. Da Schneider/-innen" auch an Theatern ausgebildet werden, werden Inhalte aus dem Bereich Kostümfertigung mit in die Ausbildung integriert.

Neue Inhalte:

  • Qualitätssicherung
  • Kundenbetreuung / -beratung
  • Warenpräsentation
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • Informations- und Kommunikationstechniken
  • Schnitttechnik
  • neue Materialien, Maschinen, Arbeitstechniken
  • Gestaltung/Entwurf von Bekleidung

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Maßschneider und Maßschneiderinnen fertigen individuelle Bekleidungsstücke nach eigenen oder vorgegebenen Entwürfen sowie Kundenwünschen in Maßarbeit an. Dabei stehen eine hochwertige Verarbeitung der vielfältigen Materialien unter Berücksichtigung modischer Tendenzen sowie eines stil- und typgerechten Gesamtbildes im Vordergrund. Das Arbeitsgebiet umfasst auch das Modernisieren und Ändern von Bekleidung. Maßschneider und Maßschneiderinnen sind in Werkstätten und Ateliers der handwerklichen Maßschneidereien und Änderungsschneidereien tätig, auch in Industriebetrieben und Modehäusern sowie in den Kostümabteilungen von Theatern, Film und Fernsehen.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Maßschneider und Maßschneiderinnen beherrschen die gesamte Herstellung von Kleidungsstücken und führen abwechslungsreichen Tätigkeiten selbständig aus. Die maßgeschneiderten Kleidungsstücke zeichnen sich durch hochwertige Verarbeitung, optimalen Sitz und individuelle Formgebung aus.

Maßschneider und Maßschneiderinnen

  • stellen Bekleidung aus zuvor gefertigten Teilen in verschiedenen Ausführungen und mit unterschiedlichen Verarbeitungstechniken her,
  • entwickeln und gestalten Entwürfe nach modischen, funktionalen, historischen und technologischen Aspekten auch unter Einsatz rechnergestützter Programme,
  • erfassen den Zusammenhang zwischen Gestaltung, Körperform, Schnitt und Verarbeitung,
  • erstellen Schnittschablonen, schneiden Teile mustergerecht zu und erfassen die Grundlagen der Schnittkonstruktion,
  • planen die Arbeitsschritte zur Herstellung von Kleidungsstücken, legen Verarbeitungstechniken fest und dokumentieren sie,
  • wählen Materialien und Zutaten nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Kundenanforderungen aus,
  • handhaben Arbeitsgeräte, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
  • führen Stich- und Nahtarten aus, bügeln und fixieren,
  • führen Teilarbeiten aus, z. B. Taschen, Kanten, Schlitze, Ärmel, Kragen,
  • richten Kleidungsstücke zur Anprobe,
  • modernisieren, ändern und reparieren Kleidungsstücke,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • beachten Grundsätze der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Inhalte der Berufsausbildung

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Kundenorientierung, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
  6. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
  7. Auswählen und Vorbereiten von Werk und Hilfsstoffen,
  8. Handhaben und Warten von Maschinen, Arbeitsgeräten und Zusatzeinrichtungen,
  9. Ausführen von gestalterischen Arbeiten,
  10. Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten,
  11. Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen,
  12. Ausführen von Näh- und Teilarbeiten,
  13. Fertigstellen von Bekleidung,
  14. Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung,
  15. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
    für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53 113 Bonn

    Deutscher Handwerkskammertag
    Postfach 11 04 72
    10834 Berlin

    Bundesverband des Maßschneiderhandwerks
    Katzenbruchstr. 71
    45141 Essen

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    - Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    Industriegewerkschaft Metall
    Lyoner Straße 32
    60 528 Frankfurt/Main

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    - Ref. 222 -
    53 170 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Ref. VIII B 6
    53 107 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    LennéStr. 6
    53 113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Modist/-in und Modenäher/-in , Modeschneider/-in (BGJ-Anrechnungsverordnung, Berufsfeld Bekleidungstechnik)

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 17 vom 21. April 2004, S. 571, Bundesanzeiger Jahrgang 56 Nr. 158a vom 24. August 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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