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Ausbildungsberufsbezeichnung

Modist/ -in

Ausbildungsbereich

Handwerk; Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Monostrukturierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin werden die Regelungen des Lehrlingswesens im Modistenhandwerk aus dem Jahre 1966 (HW) und über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin aus dem Jahre 1969 (IH) aufgehoben. In die neue Verordnung, die sowohl für das Handwerk als auch für die Industrie gilt, wurden ebenfalls die Ausbildungsinhalte des Hut- und Mützenmacherhandwerks (bisherige Regelung von 1939) integriert.

Neue Qualifikationsanforderungen wie das Vorbereiten von Arbeitsabläufen, der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, die Qualitätssicherung sowie das Arbeiten im Team und eine stärkere Kundenorientierung wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Berücksichtigt wurden ebenfalls veränderte fachliche Anforderungen im Bereich Schnitttechnik.

Das selbstständige, kundenorientierte Entwickeln und Erarbeiten von Modellentwürfen auch unter Berücksichtigung historischer Gesichtspunkte sowie das Präsentieren von Kopfbedeckungen stellen neue Herausforderungen an die Kreativität angehender Modisten und Modistinnen dar.

Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung auf der Basis der Inhalte des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung.

Die Struktur der Zwischen- und Abschluss-/Gesellenprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Im praktischen Prüfungsteil werden drei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführt. Für eine Arbeitsaufgabe reichen die Prüflinge vorab eigene Entwürfe ein.

Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Modistinnen und Modisten sind handwerklich und gestalterisch tätig. Sie stellen Kopfbedeckungen für Damen und Herren her.

Modistinnen und Modisten arbeiten sowohl in Werkstätten des Handwerks als auch in Betrieben der Industrie. In Ateliers, in Theatern und beim Film, auf Messen und Veranstaltungen werden zumeist Einzelstücke, nach eigenen Entwürfen oder Kundenwünschen, angefertigt, präsentiert und verkauft. In der Industrie werden Kopfbedeckungen in Serie, auf der Basis von Kollektions-Prototypen, gefertigt.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Modistinnen und Modisten führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen und eigenen Entwürfen, unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes sowie qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte durch. Sie beherrschen den Zusammenhang zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung sowie den Einsatz unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe. Sie planen und organisieren, teilweise im Team, ihre Tätigkeit bis hin zu Präsentation und Verkauf. Modistinnen und Modisten arbeiten kundenorientiert.

Modistinnen und Modisten verfügen über folgende Qualifikationen:

  • Herstellen von Kopfbedeckungen aus Filz und Stroh,
  • Appretieren von Materialien,
  • In-Form-Bügeln von Hüten,
  • Nähen von Kopfbedeckungen z. B. aus Stoff, Leder und Pelz; Erstellen und Handhaben von Schnittschablonen sowie Abändern von Schnittmustern,
  • Anfertigen von Kopfbedeckungen nach Bild- und Modellvorlagen,
  • Entwickeln, Gestalten und Erarbeiten von Entwürfen nach modischen, historischen, funktionalen und technologischen Gesichtspunkten,
  • Erstellen von Skizzen, Zeichnungen und Mustervorlagen,
  • Ausgestalten von Kopfbedeckungen, z. B. Schneidetechniken anwenden, Rollieren, Blumen und Federgestecke herstellen,
  • Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen,
  • Herstellen von Unterformen aus verschiedenen Materialien,
  • Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen,
  • Führen von Kundengesprächen, insbesondere bei Beratung, Verkauf und Reklamation,
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
  • Ergreifen qualitätssichernder Maßnahmen, Kontrollieren von Arbeitsabläufen und
    -ergebnissen.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
  6. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  7. Umgang mit Kunden,
  8. Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen,
  9. Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen,
  10. Herstellen von Filz- und Strohhüten,
  11. Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien,
  12. Ausgestalten von Kopfbedeckungen,
  13. Herstellen von Unterformen,
  14. Kopieren von Kopfbedeckungen,
  15. Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen,
  16. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauerstr. 4
    53113 Bonn

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

    Deutscher Handwerkskammertag
    Haus des Deutschen Handwerks
    Mohrenstr. 20/21
    10117 Berlin

    Fachverband Hut und Mütze e.V.
    c/o Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.
    Frankfurter Straße 10-14
    65760 Eschborn

    Bundesinnungsverband für das Modistenhandwerk
    Klosterstr. 73-75
    40211 Düsseldorf

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    - Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    IG Metall Vorstand
    Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik
    Lyoner Straße 32
    60528 Frankfurt

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    - Referat 222 -
    53170 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    - Referat VIII B 6 -
    53107 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz
    der Kultusminister der Länder in der
    Bundesrepublik Deutschland
    Lennéstraße 6
    53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Maßschneider/-in, Modenäher/-in und Modeschneider/-in (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechungsverordnung, Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung)

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Zur Implementation der neuen Ausbildungsordnung werden mit den Sozialpartnern Erläuterungen für die Ausbildungspraxis erarbeitet, die ab Herbst 2004 zur Verfügung stehen werden.

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 17 vom 21. April 2004, Bundesanzeiger Jahrgang 56 Nr. 155a vom 19. August 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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