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Modist/ -in
Handwerk; Industrie und Handel
Monostrukturierter Ausbildungsberuf
3 Jahre
Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin werden die Regelungen des Lehrlingswesens im Modistenhandwerk aus dem Jahre 1966 (HW) und über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin aus dem Jahre 1969 (IH) aufgehoben. In die neue Verordnung, die sowohl für das Handwerk als auch für die Industrie gilt, wurden ebenfalls die Ausbildungsinhalte des Hut- und Mützenmacherhandwerks (bisherige Regelung von 1939) integriert.
Neue Qualifikationsanforderungen wie das Vorbereiten von Arbeitsabläufen, der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, die Qualitätssicherung sowie das Arbeiten im Team und eine stärkere Kundenorientierung wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Berücksichtigt wurden ebenfalls veränderte fachliche Anforderungen im Bereich Schnitttechnik.
Das selbstständige, kundenorientierte Entwickeln und Erarbeiten von Modellentwürfen auch unter Berücksichtigung historischer Gesichtspunkte sowie das Präsentieren von Kopfbedeckungen stellen neue Herausforderungen an die Kreativität angehender Modisten und Modistinnen dar.
Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung auf der Basis der Inhalte des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung.
Die Struktur der Zwischen- und Abschluss-/Gesellenprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Im praktischen Prüfungsteil werden drei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführt. Für eine Arbeitsaufgabe reichen die Prüflinge vorab eigene Entwürfe ein.
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Modistinnen und Modisten sind handwerklich und gestalterisch tätig. Sie stellen Kopfbedeckungen für Damen und Herren her.
Modistinnen und Modisten arbeiten sowohl in Werkstätten des Handwerks als auch in Betrieben der Industrie. In Ateliers, in Theatern und beim Film, auf Messen und Veranstaltungen werden zumeist Einzelstücke, nach eigenen Entwürfen oder Kundenwünschen, angefertigt, präsentiert und verkauft. In der Industrie werden Kopfbedeckungen in Serie, auf der Basis von Kollektions-Prototypen, gefertigt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Modistinnen und Modisten führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen und eigenen Entwürfen, unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes sowie qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte durch. Sie beherrschen den Zusammenhang zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung sowie den Einsatz unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe. Sie planen und organisieren, teilweise im Team, ihre Tätigkeit bis hin zu Präsentation und Verkauf. Modistinnen und Modisten arbeiten kundenorientiert.
Modistinnen und Modisten verfügen über folgende Qualifikationen:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29
10178 Berlin
Deutscher Handwerkskammertag
Haus des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Fachverband Hut und Mütze e.V.
c/o Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.
Frankfurter Straße 10-14
65760 Eschborn
Bundesinnungsverband für das Modistenhandwerk
Klosterstr. 73-75
40211 Düsseldorf
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
IG Metall Vorstand
Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Referat 222 -
53170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Referat VIII B 6 -
53107 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Maßschneider/-in, Modenäher/-in und Modeschneider/-in (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechungsverordnung, Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung)
Zur Implementation der neuen Ausbildungsordnung werden mit den Sozialpartnern Erläuterungen für die Ausbildungspraxis erarbeitet, die ab Herbst 2004 zur Verfügung stehen werden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin BGBl Jg. 2004 Teil I Nr. 17 vom 21. April 2004, Bundesanzeiger Jahrgang 56 Nr. 155a vom 19. August 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006