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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/ -in
Handwerk
Monostrukturierter Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die alte Verordnung über die Berufsausbildung zum Rolladen- und Jalousiebauer / zur Rolladen- und Jalousiebauerin vom 18. März 1984 wurde novelliert und an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung angepasst. Mit der neuen Ausbildungsverordnung wurde neben den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Branche der aktuelle Stand der technischen Entwicklungen berücksichtigt. Die Ausbildungsberufsbezeichnung lautet nunmehr "Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker / Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin". Die novellierte Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Gesellen / Gesellinnen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von veränderten Automatisierungs- und Steuerungstechniken. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert. Zum Beispiel:
Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse.
Die neuen Inhalte der Zwischen- und Gesellenprüfung orientieren sich an modernen Prüfungsmethoden, die den Prüfungsausschüssen einerseits mehr Handlungsspielraum bei der Durchführung der Prüfungen und andererseits mehr Verantwortung zukommen lassen.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und dokumentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte und Arbeitabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
Bei der Gesellenprüfung soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 21 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entsprechen soll, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens zwanzig Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.
Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben aus drei in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen. In den Prüfungsbereichen sind praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten zu lösen.
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu in Form von Lernfeldern konzipiert, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/ Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerinnen arbeiten in der Werkstatt, auf Baustellen, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/ Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerinnen
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsfeldzuordnung:
Keine Berufsfeldzuordnung nach der Berufsgrundbildungs-Anrechnungs-Verordnung.
Tabelle als pdf-Datei:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in, BGBl. Jahrgang 2004 Teil I Nr. 30 vom 28. Juni 2004, S. 1334
Letzte Änderung: 08.11.2006