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Ausbildungsberufsbezeichnung

Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/ -in

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Monostrukturierter Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Was ist neu?

Die alte Verordnung über die Berufsausbildung zum Rolladen- und Jalousiebauer / zur Rolladen- und Jalousiebauerin vom 18. März 1984 wurde novelliert und an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung angepasst. Mit der neuen Ausbildungsverordnung wurde neben den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Branche der aktuelle Stand der technischen Entwicklungen berücksichtigt. Die Ausbildungsberufsbezeichnung lautet nunmehr "Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker / Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin". Die novellierte Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Gesellen / Gesellinnen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von veränderten Automatisierungs- und Steuerungstechniken. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert. Zum Beispiel:

  • Umgang mit Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
  • Teamfähigkeit,
  • Arbeitsablaufplanung und - vorbereitung,
  • Qualitätssicherung,
  • Kundenorientierung.

Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse.

Die neuen Inhalte der Zwischen- und Gesellenprüfung orientieren sich an modernen Prüfungsmethoden, die den Prüfungsausschüssen einerseits mehr Handlungsspielraum bei der Durchführung der Prüfungen und andererseits mehr Verantwortung zukommen lassen.

In der Zwischenprüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und dokumentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte und Arbeitabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Bei der Gesellenprüfung soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 21 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entsprechen soll, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens zwanzig Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.

Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben aus drei in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen. In den Prüfungsbereichen sind praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten zu lösen.
 
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu in Form von Lernfeldern konzipiert, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/ Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerinnen arbeiten in der Werkstatt, auf Baustellen, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/ Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerinnen

  • führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Halbzeuge fest, erfassen Mengen- und Zeitaufwand, berechnen die erbrachten Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz,
  • führen Gespräche mit Kunden und übergeben die Arbeit an den Kunden,
    führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • stellen Rollpanzer, Behänge und Ladenflügel her,
  • stellen Rollabschlüsse und Rolltore sowie Rollladen- und Fensterkombinationen her und montieren diese,
  • montieren nicht rollbare Abschlüsse,
  • bauen Antriebe ein und montieren Steuerungskomponenten und -anlagen,
  • führen Funktionsprüfungen sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch,
  • führen bei der Herstellung und Montage Sicherheits- und Einbruchssicherungsmaßnahmen durch,
  • nehmen Aufmaße, erstellen Arbeitsunterlagen und wenden technische Unterlagen an,
  • richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab und setzen Transportgeräte ein,
  • be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge,
  • handhaben Werkzeuge und bedienen Geräte, Maschinen und technische Anlagen und halten diese in Stand.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Halbzeugen,
  • Handhaben von Werkzeugen und Geräten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und     technischen Anlagen,
  • Herstellen von Rollpanzern, Behängen und Ladenflügeln,
  • Herstellen und Montieren von Rollabschlüssen,
  • Montieren von nicht rollbaren Abschlüssen,
  • Montieren von Automatisierungs- und Steuerungskomponenten,
  • Herstellen und Montieren von Rollladen- und Fensterkombinationen,
  • Durchführen von Funktionsprüfungen,
  • Durchführen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,
  • Kundenorientierung,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    • Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, Bonn
    • Zentralverband des Deutschen Handwerks/Deutscher Handelskammertag, Berlin
    • Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz e.V., Bonn
  • Arbeitnehmer

    • Deutscher Gewerkschaftsbund, Frankfurt/Main
    • Industriegewerkschaft Metall, Frankfurt/Main
  • Bund

    • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bonn
    • Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn
  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung:
Keine Berufsfeldzuordnung nach der Berufsgrundbildungs-Anrechnungs-Verordnung.

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Tabelle als pdf-Datei:

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in, BGBl. Jahrgang 2004 Teil I Nr. 30 vom 28. Juni 2004, S. 1334

Letzte Änderung: 08.11.2006


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