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Schuhmacher/ -in
Handwerk
Monoberuf
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Die Ausbildungsordnung von 1975 wurde den modernen Erfordernissen des Schuhmacherhandwerks angepasst. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/Gesellinnen die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte erforderliche Fach- und Sozialkompetenz vermittelt. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischenprüfung und für die Abschluss-/Gesellenprüfung wurden neu formuliert.
1. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Schuhmacher und Schuhmacherinnen fertigen Maßschuhe an und führen Schuhreparaturen durch.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Schuhmacher und Schuhmacherinnen
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Bundesinnungsverband des Deutschen Schuhmacherhandwerks
Grantham Allee 2-8
53757 St. Augustin
Arbeitnehmer
IG Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
53170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Referat VIII B 6
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Orthopädieschuhmacher
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin BGBl. I Jg. 56 vom 2. Juni 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006