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Ausbildungsberufsbezeichnung

Schuhmacher/ -in

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

Was ist neu?

Die Ausbildungsordnung von 1975 wurde den modernen Erfordernissen des Schuhmacherhandwerks angepasst. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/Gesellinnen die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte erforderliche Fach- und Sozialkompetenz vermittelt. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischenprüfung und für die Abschluss-/Gesellenprüfung wurden neu formuliert.

In Kraft seit:

1. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Schuhmacher und Schuhmacherinnen fertigen Maßschuhe an und führen Schuhreparaturen durch.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Schuhmacher und Schuhmacherinnen

  • verfügen über Kenntnisse der Anatomie von Stütz- und Bewegungsorganen,
  • betreuen und beraten Kunden,
  • planen und bereiten ihre Arbeitsabläufe vor,
  • bearbeiten Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen,
  • führen ihre Arbeiten im Team durch,
  • fertigen Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechte Zurichtungen und Fußbettungen an Konfektionsschuhen an,
  • wählen Leder sowie andere Werk- und Hilfsstoffe nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit aus,
  • erarbeiten technische Unterlagen und legen Arbeitsabläufe fest,
  • schneiden Schaft- und Bodenteile zu,
  • richten Schaftteile vor, insbesondere durch Ausfellen, Schärfen und Buggen,
  • steppen Schaft- und Futterteile zusammen,
  • bereiten Schaft- und Bodenteile vor,
  • fügen Schaft- und Bodenteile zu Maßschuhen zusammen,
  • beurteilen die Qualität und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen,
  6. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  7. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  8. Kundenbetreuung und -beratung,
  9. Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen,
  10. Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden,
  11. Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen,
  12. Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen,
  13. Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane,
  14. Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen,
  15. Qualitätssichernde Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Bundesinnungsverband des Deutschen Schuhmacherhandwerks
    Grantham Allee 2-8
    53757 St. Augustin

  • Arbeitnehmer

    IG Bergbau, Chemie, Energie
    Königsworther Platz 6
    30167 Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Referat 222
    53170 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Referat VIII B 6
    Villemombler Str. 76
    53123 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Orthopädieschuhmacher

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin BGBl. I Jg. 56 vom 2. Juni 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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