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Verfahrensmechaniker/ -in in der Steine- und Erdenindustrie - neue Fachrichtung Asphalttechnik
Monoberuf
3 Jahre
Straßen- und Großflächenbau haben an Bedeutung zugenommen, die Verwendung von Asphalt ist ausgeweitet, Entwicklung von Maschinen und Verfahren sind parallel dazu vorangetrieben worden.
Die Erweiterung der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf "Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie" um eine neue Fachrichtung "Asphalttechnik" wurde daher von der beteiligten Industrie beantragt und in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 durchgeführt.
Die bestehende Ausbildungsordnung vom 31. 01.1997 (BGBl. I S. 199) bleibt für die Grund- und Fachbildung sowie die anderen Fachrichtungen "Baustoffe", Transportbeton", "Gipsplatten oder Faserzement", Kalksandstein oder Porenbeton" sowie "vorgefertigte Betonerzeugnisse" daher in vollem Umfang in Kraft. Die Ordnung der Grund- und Fachbildung gilt daher auch für die neue Fachrichtung "Asphalttechnik".
01. August 2004
Gegenstand der Berufsausbildung sind in der Fachrichtung "Asphalttechnik" mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Deutscher Asphaltverband
Schieffelingsweg 6
53 123 Bonn
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Postfach 11 03 72
10833 Berlin
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Olof-Palme-Straße 19
60439 Frankfurt/Main
Bund
Bundeministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Ref. VIII B 6
53113 Bonn
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Ref. 222
53175 Bonn
Verordnung über die Berufsausbildung zum "Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie/Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erdenindustrie", Bundesgesetzblatt 2004 Teil I, Nr. 5 vom 12. Februar 2004, S. 180.
Letzte Änderung: 08.11.2006