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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Wasserbauer/ -in
Öffentlicher Dienst und gewerbliche Wirtschaft
Monostruktur
3 Jahre
Die Sozialparteien beschlossen mit der Neuordnung der seit dem 12. März 1991 geltenden Ausbildungsverordnung, das Qualifikationsprofil des Wasserbauers grundlegend zu verändern. Das Niveau der Ausbildung ist gestiegen, die Eingangsvoraussetzung für Ausbildungsplatzbewerber sind infolge dessen höher anzusetzen. Damit soll den zukünftigen Qualifikationsanforderungen, die von den Verantwortlichen für den Bereich des Wasserbaus prognostiziert worden sind, Rechnung getragen werden. Der Schwerpunkt der neuen Berufsanforderungen liegt nun im Bereich Bauüberwachung und -betreuung, nicht wie bisher in der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten im Wasserbau. Demzufolge ist die Vermittlung von Fertigkeiten im Hochbaubereich nicht mehr in der bisherigen Tiefe und Breite erforderlich. Bei einer gleichzeitigen zeitlichen Verschiebung von Lerninhalten ist der Verbleib im BGJ - Bautechnik nicht mehr gerechtfertigt.
In den vorliegenden Ausbildungsrahmenplan und in den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurden neben den an Sozialkompetenzen ausgerichteten Inhalten insbesondere die folgenden neuen Qualifikationen aufgenommen:
Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die vor bzw. nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse.
Die Anforderungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden den neuen Erfordernissen angepasst. Sie bieten einerseits den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsspielraum andererseits aber auch größere Verantwortung.
Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der ersten 18 Monate der Berufsausbildung und hat eine projektorientierte Arbeitsaufgabe, eine darauf ausgerichtete Dokumentation und ein Fachgespräch zum Prüfungsgegenstand.
Die Abschlussprüfung gliedert sich zukünftig in einen Teil A (praktischer Prüfungsteil) und einen Teil B (schriftlicher Prüfungsteil). Im Teil A steht eine projektorientierte Arbeitsaufgabe einschließlich eines zu bewerteten Fachgesprächs, mit dem das Ergebnis dargestellt werden soll, an. Der Prüfungsteil B weist 3 Prüfungsbereiche aus, die die bisherigen Prüfungsfächer Technologie, Technisches Zeichnen und Technische Mathematik in den beiden fachlichen Prüfungsbereichen zu komplexen Prüfungsthemen verknüpft. Eine detailliert ausgewiesene Sperrfachregelung ist nicht mehr gegeben.
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt, die den Erfordernissen an einen zeitgemäßen projektorientierten Unterricht Folge leisten.
01. August 2004
Berufliche Tätigkeitsfelder
Wasserbauer / Wasserbauerinnen arbeiten sowohl an Anlagen, Bauwerken und anderen Objekten an und in Gewässern auf schwimmenden Fahrzeugen und in der Werkstatt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Wasserbauer / Wasserbauerinnen
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Länder
BA 4652
StBa 4653
BA 4652
StBa 4653
Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin BGBl Jahrgang 2004 Teil I Nr. 28 vom 22. Juni 2004, S. 1078, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 198a vom 19. Oktober 2004
Letzte Änderung: 08.11.2006