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Ausbildungsberufsbezeichnung

Wasserbauer/ -in

Ausbildungsbereich

Öffentlicher Dienst und gewerbliche Wirtschaft

Struktur des Ausbildungsberufs

Monostruktur

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Die Sozialparteien beschlossen mit der Neuordnung der seit dem 12. März 1991 geltenden Ausbildungsverordnung, das Qualifikationsprofil des Wasserbauers grundlegend zu verändern. Das Niveau der Ausbildung ist gestiegen, die Eingangsvoraussetzung für Ausbildungsplatzbewerber sind infolge dessen höher anzusetzen. Damit soll den zukünftigen Qualifikationsanforderungen, die von den Verantwortlichen für den Bereich des Wasserbaus prognostiziert worden sind, Rechnung getragen werden. Der Schwerpunkt der neuen Berufsanforderungen liegt nun im Bereich Bauüberwachung und -betreuung, nicht wie bisher in der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten im Wasserbau. Demzufolge ist die Vermittlung von Fertigkeiten im Hochbaubereich nicht mehr in der bisherigen Tiefe und Breite erforderlich. Bei einer gleichzeitigen zeitlichen Verschiebung von Lerninhalten ist der Verbleib im BGJ - Bautechnik nicht mehr gerechtfertigt.

In den vorliegenden Ausbildungsrahmenplan und in den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurden neben den an Sozialkompetenzen ausgerichteten Inhalten insbesondere die folgenden neuen Qualifikationen aufgenommen:

  • Umgang mit Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
  • Teamfähigkeit,
  • Qualitätssicherung,
  • Kontrolle und Dokumentation von Bauwerken in und an Gewässern,
  • Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern,
  • Aufgaben der Bauüberwachung,
  • Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr und
    Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken.

Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die vor bzw. nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse.

Die Anforderungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden den neuen Erfordernissen angepasst. Sie bieten einerseits den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsspielraum andererseits aber auch größere Verantwortung.

Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der ersten 18 Monate der Berufsausbildung und hat eine projektorientierte Arbeitsaufgabe, eine darauf ausgerichtete Dokumentation und ein Fachgespräch zum Prüfungsgegenstand.

Die Abschlussprüfung gliedert sich zukünftig in einen Teil A (praktischer Prüfungsteil) und einen Teil B (schriftlicher Prüfungsteil). Im Teil A steht eine projektorientierte Arbeitsaufgabe einschließlich eines zu bewerteten Fachgesprächs, mit dem das Ergebnis dargestellt werden soll, an. Der Prüfungsteil B weist 3 Prüfungsbereiche aus, die die bisherigen Prüfungsfächer Technologie, Technisches Zeichnen und Technische Mathematik in den beiden fachlichen Prüfungsbereichen zu komplexen Prüfungsthemen verknüpft. Eine detailliert ausgewiesene Sperrfachregelung ist nicht mehr gegeben.

Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt, die den Erfordernissen an einen zeitgemäßen projektorientierten Unterricht Folge leisten.

In Kraft seit:

01. August 2004

Berufliche Tätigkeitsfelder
Wasserbauer / Wasserbauerinnen arbeiten sowohl an Anlagen, Bauwerken und anderen Objekten an und in Gewässern auf schwimmenden Fahrzeugen und in der Werkstatt.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Wasserbauer / Wasserbauerinnen

  • stellen Bauwerke in und an Gewässern her, kontrollieren sie und halten diese in Stand,
  • stellen Ufersicherungen und Unterhaltungswege her, kontrollieren sie und halten diese in Stand,
  • führen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern durch,
  • stellen Bauwerke für den Küsten- und Inselschutz her, kontrollieren sie und halten diese in Stand,
  • führen Aufgaben der Bauüberwachung durch,
  • führen Maßnahmen zur Unterhaltung und Kontrolle des Gewässerbettes durch und bezeichnen und sichern Fahrrinnen und Fahrwasser,
  • führen gewässerkundliche Messungen durch,
  • führen Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasserabwehr und Eisabwehr durch,
  • führen schwimmende Fahrzeuge und bedienen schwimmende Geräte,
  • betreiben Talsperren, Speicher sowie Rückhaltebecken und unterhalten diese,
  • nehmen Aufmaße und erstellen Arbeitsunterlagen,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, setzen Transportgeräte ein und halten sie in Stand,
  • planen und steuern Arbeitsabläufe, bereiten diese vor und koordinieren sie mit anderen Gewerken,
  • arbeiten im Team,
  • führen Gespräche mit auftragsausführenden Firmen,
  • prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfrei Ausführung, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
  6. Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  7. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern,
  8. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen,
  9. Herstellen von Bauwerksteilen,
  10. Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen,
  11. Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern,
  12. Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen,
  13. Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern,
  14. Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz,
  15. Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung,
  16. Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser,
  17. Durchführen von gewässerkundlichen Messungen,
  18. Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr,
  19. Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten,
  20. Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken,
  21. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    • Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
    • Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
    • Deutscher Industrie- und Handelskammertag
  • Arbeitnehmer

    • Gewerkschaft Ver.di
    • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
    • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bund

    • Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
    • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Länder

    • Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsklassifikation

BA 4652
StBa 4653

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

BA 4652
StBa 4653

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin BGBl Jahrgang 2004 Teil I Nr. 28 vom 22. Juni 2004, S. 1078, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 198a vom 19. Oktober 2004

Letzte Änderung: 08.11.2006


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