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Die historische Entwicklung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Seit 1973 und damit seit mehr als 40 Jahren fördert der Bund aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und hat damit wesentlich zum Aufbau dieser Bildungsinfrastruktur beigetragen.

1978 hat das BIBB den Auftrag übernommen, nicht nur diese Förderung durchzuführen, sondern auch die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu unterstützen (§ 90 Abs. 3 Nr. 2 BBiG).

Die ÜBS-Förderung ist wesentlicher Teil einer Infrastrukturförderung im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sie dient der flächendeckenden Grundversorgung unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung. Hierbei soll, aufgrund der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen wie der demographischen Entwicklung und des technologischen Wandels, die Weiterentwicklung der ÜBS zu multifunktionalen Berufsbildungszentren mit Blick auf das lebenslange Lernen ermöglicht werden. Diese multifunktionale Nutzung erfolgt im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Erfordernisse neuer Berufsfelder und Märkte. Zudem kann auf diese Weise ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geleistet werden.

Mit der Förderung soll eine adäquate Infrastruktur der ÜBS durch Modernisierung bzw. Umstrukturierung gewährleistet und an die veränderten bildungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Mittlerweile umfasst diese Infrastruktur in Deutschland rund 1.100 Bildungszentren, die Förderung durch den Bund erhalten haben.

Seit Anfang der 2000er Jahre wird neben der investiven Förderung auch die Weiterentwicklung der Bildungszentren zu Kompetenzzentren sowie in einer weiteren Stufe die Entwicklung von Leitprojekten, Transferstrategien und Qualifizierungskonzepten durch Kompetenzzentren gefördert. Damit soll ein flächendeckendes Netz von zeitgemäßen, nachfrageorientierten Bildungsdienstleistern angelegt werden, das für den Transfer neuer Technologien und Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung sorgt. Die Kompetenzzentren greifen dabei insbesondere betriebliche Qualifizierungsbedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auf.

Die Förderung des BIBB zielt darauf ab, die Ausbildungsfähigkeit von KMU sowie die beruflichen Zukunftschancen von Auszubildenden durch entsprechende moderne berufspädagogische Konzepte im Rahmen des öffentlichen Bildungsauftrags zu unterstützen. Die Spezialisierung einer immer größeren Anzahl von KMU macht es im Rahmen der Erstausbildung erforderlich, zusätzliche Angebote im Rahmen der überbetrieblichen ergänzenden Ausbildung (ÜBA) vorzuhalten. Nur auf diesem Weg können alle Ausbildungsinhalte abgedeckt werden und so die hohe Qualität der dualen Ausbildung aufrechterhalten bleiben. Durch diese Ergänzung des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung sind die ÜBS damit ein wichtiger Pfeiler des Ausbildungssystems.

Neben dem BMBF fördert auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ÜBS. Das BMWi hat mit der Durchführung der Förderung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Förderung das BMWi zielt hierbei vor allem darauf ab, durch geeignete Maßnahmen zur Förderung der Fort- und Weiterbildung die selbsttragenden Wachstumskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen in jeder Hinsicht zu stärken und durch eine breit angelegte Innovationsstrategie ihre Zugangschancen auf allen Märkten auch auf den zukunftsorientierten Exportmärkten nachhaltig zu verbessern.

Zusammen mit den jeweiligen Bundesländern stellt der Bund jährlich erhebliche Mittel für diese Aufgaben zur Verfügung. Auch die ÜBS selbst tragen einen wesentlichen Anteil der erforderlichen Ausgaben.

Seit 2009 arbeiten BIBB und BAFA auf der Basis von gemeinsamen Richtlinien beider Bundesministerien.