Aufstiegsqualifikation
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Die Ausbildung zum/zur Handwerksmeister/in ist die Regel-Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes bzw. für bessere Entwicklungsmöglichkeiten als nichtselbständiger Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb. Die Meisterausbildung gliedert sich in vier Teile: Fachtheorie und Fachpraxis spiegeln sich in den Teilen I und II wider, die betriebswirtschaftliche, rechtliche und pädagogische Seite der Ausbildung in den Teilen III und IV. Meisterkurse werden nach unterschiedlichen Konzepten angeboten: in Vollzeit, Teilzeit oder Kombinationen aus beiden. Je nach persönlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Leistungen nach dem BAFÖG (gilt auch für Techniker). |
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Elektroniker können mit einem Jahr Berufserfahrung die Fachschule für Technik besuchen, um sich zum "staatlich geprüften Techniker"/ zur "staatlich geprüften Technikerin" zu qualifizieren. Die "Staatlich geprüften Techniker/innen" können
Die Ausbildung in Vollzeitform dauert zwei Schuljahre; in Teilzeitform dauert sie vier Jahre. Über-gänge von der Vollzeitform zur Teilzeitform und umgekehrt sind möglich. Die entsprechende Be-rufstätigkeit (auch in Form eines gelenkten Praktikums) kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Die Fachschulausbildung in Vollzeitform verlängert sich dann entsprechend. |
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Im ersten Schritt wird die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erworben. Die Fachoberschule kann direkt nach dem Ausbildungsabschluss besucht werden und dauert ein Jahr. Es gibt auch Formen der Fachoberschule, die ausbildungsbegleitend angeboten werden. Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife kann man sich um einen Studienplatz an einer Fachhochschule bewerben. Dort kann man nach 8 Semestern die Diplomprüfung ablegen. Durch die Diplomprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die Zusammenhänge seines Faches überblickt, er die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und er die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben hat. Einige Fachhochschulen bieten den Abschluss "Bachelor of Engineering" an. Dieses Studium dauert 6 bis 8 Semester und kann mit einem Masterstudium fortgesetzt werden, das 2 bis 4 Semester dauert. Die Fachoberschule ist schulgeldfrei, Studiengebühren werden an staatlichen Fachhochschulen nicht erhoben. Je nach persönlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Leistungen nach dem BAFÖG. Über die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) informieren die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bmbf.de/). |
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