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Verhältnis zwischen der Zahl der "betrieblichen" und der "außerbetrieblichen" Auszubildenden hat sich im Jahr 2002 kaum verändert

Von den bundesweit 1.622.400 Auszubildenden im Jahr 2002 wurden rund 1.475.000  (knapp 91 %) betrieblich ausgebildet,  rund 147.500 (gut 9 %) außerbetrieblich.

Als "außerbetriebliche Auszubildende" werden jene Jugendlichen definiert, deren Ausbildung vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme bzw. Programme der Arbeitsverwaltung finanziert wird. Maßgeblich ist also nicht etwa der Lernort, sondern die Finanzierungsform.

Der jeweilige prozentuale Anteil betrieblicher und außerbetrieblicher Auszubildenden entspricht nahezu dem des Vorjahres (vgl. Tabelle 1) allerdings sind die absoluten Ausbildungsvertragszahlen gesunken: Insgesamt hat die Zahl der Auszubildenden um 3,7 % oder 62.228 abgenommen. 2002 wurden 53.372 (-3,5 %) Jugendliche weniger als im Vorjahr betrieblich ausgebildet. Die Zahl der außerbetrieblichen Verträge verringerte sich total um 8.856 (-5,7 %). Dieser Rückgang resultiert fast ausschließlich aus einer nicht unerheblichen Veränderung beim Jugend-Sofortprogramm (JuSoPro) der Bundesregierung. Befanden sich 2001 noch 16.631 Jugendliche und damit 1 % aller Auszubildenden in diesem Programm, so machte 2002 der Anteil des JuSoPro nur noch 0,4 % aus, dies entspricht 6.630  Ausbildungsverträgen.  Dieser Rückgang hängt insbesondere damit zusammen, dass Teilnehmer des Programms aus den ersten, stark besetzten Jahrgängen inzwischen ihre Lehre beendet haben. Die Anteile der anderen Programme zur außerbetrieblichen Ausbildung entsprachen etwa denen des Vorjahres.

Die  Programme zur außerbetrieblichen Ausbildung richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Die Bund-Länder-Programme Ost, die ergänzenden Maßnahmen der Länder und die außerbetriebliche Ausbildung nach Artikel 4 des Jugend-Sofort-Programms (JuSoPro) haben als Schwerpunkt die sogenannten "marktbenachteiligten" Jugendlichen aus Regionen mit fehlenden betrieblichen Lehrstellen. Dagegen richtet sich die von der Bundesanstalt für Arbeit  finanzierte außerbetriebliche Ausbildung auf der Grundlage des § 242 Sozialgesetzbuch III (SGB III)  an sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche, die ausbildungsbegleitend einer besonderen pädagogischen Betreuung bedürfen. Die aus gleicher Quelle finanzierte außerbetriebliche Ausbildung nach § 102 SGB III soll die berufliche Eingliederung von Behinderten fördern. In der Praxis sind allerdings die Grenzen zwischen "Markt-" und sonstiger "Benachteiligung" fließend, ein gewisser Marktausgleich des Angebotsdefizits findet wohl auch auf dem Wege der Ausbildung sozial Benachteiligter und Behinderter statt.

Bei den Berechnungen in Tabelle 1  wurden die außerbetrieblichen Plätze aus der Freien Förderung der Arbeitsämter nach § 10 SGB III nicht berücksichtigt (bundesweit 2001: 1.750 Plätze; 2002: 1.946 Plätze). Ebenfalls nicht enthalten sind außerbetriebliche Stellen aus dem Landesprogramm Nordrhein-Westfalen. Erstmalig einbezogen wurden dagegen staatlich finanzierte Plätze aus Länderprogrammen in Hamburg und Hessen.

Eine Differenzierung der außerbetrieblichen und betrieblichen Auszubildenden nach Ausbildungsbereichen ist nach wie vor nicht möglich. Zu den einzelnen Bereichen liegen jeweils nur Gesamtzahlen vor
(vgl. Tabelle 2). Wie die aktuelle Zählung des Statistischen Bundesamtes zeigt, erlernten zum 31.12.2002 850.158 der Jugendlichen (52,4%) Berufe, die dem Bereich Industrie und Handel zuzuordnen waren. Hier ist ein Rückgang um knapp 26.000 Lehrlingen bzw. -3,0 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Ein leichter Zuwachs um 1.225 Auszubildende konnte dagegen bei den Freien Berufen registriert werden, in denen 2002 148.811 Jugendliche bzw. 9,2 % ausgebildet wurden. Noch einmal verzeichnete das Handwerk den deutlichsten Rückgang an Ausbildungsplätzen, die Abweichung zum Vorjahr betrug -36.600 bzw. -6,5 %). Die anderen Bereiche - Öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und Hauswirtschaft - verzeichneten leichte Rückgänge zwischen -0,5 % und -1,3 %.

Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass die Zuordnung der Verträge zu den Ausbildungsbereichen berufsbezogen erfolgt und sich somit nicht nach dem wirtschaftlichen Sektor des jeweiligen Ausbildungsbetriebes richtet. Ein größerer Teil der Auszubildenden des Öffentlichen Dienstes erlernt Berufe, die nach der berufsbezogenen Zuordnung in den Bereich Industrie und Handel fallen ( vgl. hierzu auch Meldung 02/2001). Dies trifft auch auf die Freien Berufe zu.

Anhang

  • Tabelle 1
    Tabelle 1
    Teil 1: Zahl der Auszubildenden zum 31.12.2001
  • Tabelle 2
    Tabelle 2
    Teil 1: Auszubildende zum 31.12.2001 nach Ländern und Wirtschaftsbereichen

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