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Seite drucken Seite empfehlen Seite vorlesen Berufsbildungssystem der Türkei

Laut dem regelmäßigen Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, der von der Kommission der europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurde, hatte die Türkei im Jahr 2001 eine Einwohnerzahl von ca. 68,6 Millionen Einwohner, die auf einer Fläche von 769.604 Quadratkilometern Staatsgebiet angesiedelt ist. Für das Jahr 2025 schätzt man mit einer Bevölkerung von ca. 88 Millionen Menschen. Die Wachstumsrate der Bevölkerung von 1990 bis 2000 betrug 18.5 %. Laut dem "Observatory Report 2001" der "European Training Foundation" (ETF) über die berufliche und technische Ausbildung in der Türkei, nimmt der Anteil der jungen Bevölkerung jedoch in den nächsten Jahren nicht weiter zu. Diese demographische Entwicklung, die auch als "demographisches Gelegenheitsfenster" bezeichnet werden kann, bedingt in den nächsten Jahren ein Gleichgewicht zwischen dem Angebot an Arbeitsstellen und der Nachfrage der Arbeitskräfte.

Im internationalen Vergleich ist der Anteil der Analphabeten in der Türkei weiterhin sehr hoch. Im Jahr 1999 konnten zwar 94 % der männlichen Bevölkerung über 12 Jahre lesen und schreiben, aber nur 77 % der weiblichen Bevölkerung. In den letzten Jahren wurden von nationalen und internationalen Institutionen große Anstrengungen unternommen, um diese Situation stetig zu verbessern.
Seit dem Schuljahr 1997-1998 beträgt die Schulpflicht nicht mehr fünf, sondern acht Jahre. Die Einschulungsquote in der Grundschule stieg von 96,1% auf 98% im Jahr 2001; doch in der allgemeinen Sekundarstufe beträgt der Anteil weiterhin nur 60%. Der achte Fünfjahresentwicklungsplan des Ministeriums für nationale Erziehung (MEB) sieht vor, dass schon bald 100% der jungen Menschen die achtjährige Grundschule besuchen. Ziel ist auch, 95% der Grundschulabsolventen in den Sekundarbereich zu übernehmen. Der Anteil der beruflichen und technischen Ausbildung soll gemäß dem Plan im Jahre 2005-2006 bis zu 65% betragen. Momentan liegt der Prozentsatz in der sekundären beruflichen und technischen Ausbildung bei ca. 22 Prozent. Der Fünfjahresentwicklungsplan des Bildungsministeriums sieht auch vor, die Schulpflicht von 8 auf 12 Jahre zu erhöhen.
Die Grundschule ist verpflichtend für Kinder im Alter von 6-14 und ist in den staatlichen Schulen unentgeltlich. Schüler erhalten nach erfolgreicher Beendigung der 8. Klasse ein Diplom.
Die Sekundarstufe baut auf der allgemeinen Grundschule auf und gliedert sich in ein 3-jähriges allgemein-bildendes, beruflich-technisches Gymnasium oder ein 4-jähriges technisches Gymnasium. Die allgemein bildenden Gymnasien bereiten nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern vor allem auf ein Studium vor. Sie gliedern sich wie folgt: allgemein  bildende Gymnasien, Gymnasien mit dem Schwerpunkt Fremdsprache, "Anatolische Gymnasien" der Bildenden Künste, Gymnasien mit einem breitem Fächerspektrum, Abendgymnasien und private Gymnasien. Ab der 2. Klasse des Gymnasiums haben Schüler, die ein allgemein bildendes Gymnasium besuchen, die Möglichkeit, sich in den Bereichen Literatur, Mathematik, Sozialwissenschaften, Fremdsprachen, Kunst oder Sport zu spezialisieren.

Berufliche, dreijährige Gymnasien bilden Fachkräfte für verschiedene Berufe aus. Gleichzeitig bereiten sie die Schüler auf eine Hochschulbildung vor. An den technischen Gymnasien findet ein 4-jähriges Ausbildungsprogramm statt. Der Unterricht in den ersten beiden Jahren entspricht dem der beruflichen Gymnasien.

1981 wurden in der Türkei parallel zur Änderung der Verfassung neue Vorschriften für das Hochschulwesen erlassen. Die wichtigste Neuerung bei diesen Bestimmungen war die Einrichtung eines Hochschulrates (YÖK), dessen Aufgabe darin besteht, bezüglich der Planung, Organisation, Verwaltung, Ausbildung und Forschung an Hochschuleinrichtungen richtungweisend zu sein. Ebenso kann dieser Hochschulrat gemeinnützigen Einrichtungen die Möglichkeit geben, private Hochschulen zu eröffnen. Der Hochschulrat organisiert im Rahmen der im Hochschulgesetz verankerten Bedingungen, Planung sowie Koordination des Hochschulwesens und ist für die Aufsicht zuständig. Er ist ein offizielles Organ mit 22 Mitgliedern, die aus Akademikern aus dem Rat der Universitäten, vorzugsweise ehemaligen Rektoren und Regierungsangehörigen bestehen. Der Minister für Nationale Erziehung vertritt das Hochschulwesen im Parlament und kann dem Rat bei diesen Versammlungen vorstehen, hat jedoch kein Stimmrecht. Die Entscheidungen des Rates und der Universitäten bedürfen keiner Zustimmung seitens des Ministeriums.
Die Aufnahme an einer Hochschule erfolgt nach einer landesweit stattfindenden jährlichen Prüfung, die von der zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ÖSYM) durchgeführt wird. Dieses zentrale Organ steht dem Hochschulrat unter.
Im 8. Fünf-Jahres-Entwicklungsplan werden die Anzahl der Auszubildenden und die Schulquoten in einem zeitlichen Vergleich wie folgt ausgeführt:
 


Entwicklungen
 
  1995 - 1996 1999 - 2000 2000 - 2005(1)
Bildungs-stufen Anzahl der
Auszu-bildenden
(in Tsd.)
Schulungs-quote

(in %)

Anzahl der
Auszu-bildenden
(in Tsd.)
Schulungs-quote

(in %)

Anzahl der
Auszu-bildenden
(in Tsd.)
Schulungs-quote

(in %)

Vorschulische
Ausbildung
199 7,7 252 9,8 690 25,0
8-jährige
Grundschul-
ausbildung
9.564 89.8 10.053 97,6 10.328 100,0
Gymnasien 2.223 55,0 2.444 59,4 2.886 75,0
Allgemein-
bildende
Gymnasien
1.277 31,6 1.506 36,6 1.539 40,0
Berufliche und
Technische
Gymnasien
946 23,4 938 22,8 1.346 35,0
Hochschulen* 1.226 23,8 1.492 27,8 2.002 37,3
Formale
Ausbildung
766 14,9 1.006 18,7 1.519 28,3
Fernstudium 460 8,9 486 9,1 483 9,0
(1) Ziel
(*) Inclusive Masterstudenten


Die Lehrlingsausbildung regelt in der Türkei das Berufsbildungsgesetz 3308 aus dem Jahr 1986. Die Ausbildung kann in 109 Berufen aufgenommen werden und beträgt zwischen 2 und 4 Jahren. Das Mindestalter zur Aufnahme einer Lehrlingsausbildung beträgt 14 Jahre. Am Ende der Lehre erhält der Auszubildende ein Zertifikat.
Gemäß dem Gesetz 3308 und der Novellierung des Artikels 41 im Jahr 2001 übernimmt das Ministerium für nationale Erziehung (MEB) alle Aufgaben für den schulischen Teil der Lehrlingsausbildung und die Kammern für den betrieblichen Teil. Die Planung und Koordination der Lehrlingsausbildung ist jedoch dem MEB unterstellt. Ein nationaler  Berufsbildungsausschuss, in dem auch die Sozialpartner vertreten sind,  ist das höchste Gremium für die Fragen der beruflichen Bildung. Das Sekretariat des Ausschusses ist dem MEB unterstellt. Zu den Aufgaben des Berufsbildungsausschusses gehört neben der Überwachung der Berufsbildung nach dem Gesetz 3308 auch die landesweite Bedarfsanalyse nach beruflicher Ausbildung sowie entsprechende Vorschläge zur Überarbeitung und Modernisierung der Ausbildungsprogramme einzubringen.

Letzte Änderung: 03.11.2006

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