Ausbildungsdurchführung
Die Ausbildung erfolgt an Arbeits- und Geschäftsprozessen. Auszubildende sollen insbesondere selbstständig planen, durchführen und kontrollieren lernen, so dass sich das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang erschließt. Bei der Vermittlung ist die jeweilige Fachrichtung ausschlaggebend. In der Ausbildungsordnung bauen Grundbildung, gemeinsame Fachbildung und Fachqualifikation systematisch aufeinander auf; dabei sind sie getrennten Ausbildungsjahren zugewiesen. In der Praxis werden sie in Abhängigkeit von den anfallenden Kundenaufträgen integriert erlernt. Im Ausbildungsverlauf werden zusehends komplexer werdende Arbeitsaufgaben bis hin zu ganzheitlichen Kundenaufträgen vermittelt.
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Letzte Änderung: 26.09.2006
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§ 4 Ausbildungsberufsbild 01. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, |





