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24/ 2004
Bonn, 08.07.2004

 

Wenn Zwei sich streiten - können Dritte vermitteln: Mediation in der Berufsausbildung

Mediation als berufliche Dienstleistung, d.h. die Vermittlung zwischen zwei Konfliktparteien durch einen Dritten, wird nicht nur in den USA, sondern vermehrt auch in Deutschland angeboten: Im Familien- und im Strafrecht wird sie seit Jahren praktiziert, sie wird eingesetzt bei Konflikten im Umweltbereich und bei Wirtschaftsangelegenheiten, und in Schulen vermitteln  Schüler/innen als "Konfliktlotsen" bei Auseinandersetzungen zwischen ihren Mitschülern/innen. Dass Mediation auch bei den in Kammern, Berufsschulen und Betrieben für die Berufsbildung Verantwortlichen  als Instrument zur Konfliktbewältigung immer stärker ins Blickfeld rückt, liegt zum einen an dem Anteil vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge während der Berufsausbildung: Konflikte mit Ausbildern/innen sind der Hauptgrund, den Auszubildende für ihren Ausbildungsabbruch angeben01. Zum anderen sind es berufliche Anforderungen insbesondere in den personenbezogenen Dienstleistungsberufen, die bereits während der Ausbildung die Vermittlung "mediativer Kompetenz" als Bestandteil der Sozialkompetenz sinnvoll erscheinen lassen.

Die Berufsbildungsforschung hat das seit geraumer Zeit auch in Deutschland expandierende Tätigkeitsfeld "Mediation" bisher kaum zur Kenntnis genommen. Diese Lücke hat ein vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zum Thema "Mediation: Qualifikationsentwicklungen, Qualifizierungsbedarf und Verberuflichung in einem wachsenden innovativen Beschäftigungsfeld" durchgeführtes Forschungsprojekt jetzt geschlossen. Ziel des Projekts war es, Mediation als ein innovatives Tätigkeitsfeld aus der Sicht der Berufsbildung zu betrachten, es zu analysieren und im Hinblick u.a. auf die Frage zu erkunden, ob und wo sich Mediation als beschäftigungswirksame Zusatz- bzw. Querschnittsqualifikation identifizieren und in die Berufsbildung integrieren lässt.

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ergeben sich gegenwärtig folgende konkrete Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Integration von Mediation in die Berufsbildung:

  • Mediation als Schlüssel- bzw. Sozialkompetenz, die in die Standard-Berufsfeldpositionen klassischer dualer Ausbildungsberufe aufgenommen werden kann,
  • Mediation als spezielle Zusatzqualifikation für jene Berufe, bei denen Information, Beratung und Supervision als berufstypische oder betriebsübliche Spezialqualifikation gefragt sind (z.B. Tätigkeitsgebiete wie Gemeindestationen, Jugendhilfe und alle ambulanten Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen),
  • Mediation als den Standard-Berufsbildpositionen der betrieblichen Ausbildungen ähnliche Generalqualifikation für schulische Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen (z.B. Erzieher/innen, Familien- und Heilerziehungspfleger/innen u.ä.),
  • Mediation als Zusatzqualifikation für personenbezogene Dienstleistungsberufe unterhalb der Facharbeiterebene (z.B. Sozialhelfer/in, Sozialassistent/in),
  • Die Vermittlung mediativer Kompetenz gerade auch bei der Qualifizierung von Ausbildern/innen und Berufsschullehrern/innen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Forschungsprojekts "Mediation: Qualifikationsentwicklungen, Qualifizierungsbedarf und Verberuflichung in einem wachsenden innovativen Beschäftigungsfeld" erteilt im BIBB Kirsten Vollmer, Tel.: 0228/107-2326, E-Mail: Vollmer@bibb.de

Fußnoten

Siehe dazu BIBB-Pressemitteilung 7/2003 vom 26.02.2003 sowie im Internet zum Thema "Ausbildungsabbruch" unter http://www.bibb.de/de/wlk8462.htm

Letzte Änderung: 05.10.2006


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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