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1. Was kostet die Weiterbildung?

Die Kostenfrage spielt bei der Entscheidung für eine Weiterbildung eine maßgebliche Rolle. Hierbei geht es um Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, Kostenzusammensetzung und Zahlungsbedingungen.

Von den Arbeitsagenturen gefördert wird eine Weiterbildung nur bei gemeldeter oder drohender Arbeitslosigkeit. Entsprechende Schulungen oder Seminare können ganz oder teilweise finanziert werden und müssen nach den Qualitätskriterien der Arbeitsagenturen zertifiziert und zugelassen sein. Grundlage ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV).

Wenn Ihr Ziel ein beruflicher Aufstieg ist und Sie eine entsprechende Weiterbildung ausgewählt haben, können Sie prüfen, ob Sie eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG - "Meister-BAföG") erhalten können. Sollte die Maßnahme oder Ihre Teilnahme nicht voll oder gar nicht gefördert werden, erkundigen Sie sich nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Arbeitgeberzuschuss, Landesprogramme, Förderwerkeund Stiftungen, Darlehensaufnahme). Die Kosten, die Ihnen bei einer Eigenfinanzierung oder zusätzlich zu einer Förderung entstehen, sind in der Regel steuerlich absetzbar, soweit sie von keinem Dritten deckungsgleiche Zuschüsse erhalten.

Denken Sie daran, dass außer den Lehrgangskosten oder Studiengebühren auch Nebenkosten - z. B. für Lehrmaterial, Prüfungen, Berufskleidung, Fahrt- / Übernachtungskosten, Kinderbetreuungskosten - anfallen können. Kalkulieren Sie diese bei einem Preisvergleich zwischen verschiedenen Angeboten mit ein. Informieren Sie sich über die vertraglichen Zahlungsbedingungen und vereinbaren Sie bei längerfristigen Maßnahmen möglichst eine monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise. So können Sie sich vor möglichen Schwierigkeiten bei Vertragskündigung und Rückzahlungsforderungen besser schützen.

Hier die wichtigsten Fragen, die Sie anhand von Informationsmaterial selbst beantworten oder Weiterbildungsanbietern stellen sollten:

  • Kann Ihre Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden (z. B. Förderung in Form von Bildungsgutscheinen durch die Arbeitsagenturen (SGB III) oder durch ARGEn oder Optierende Kommunen (SGB II); durch Rentenversicherungsträger(Berufsgenossenschaften), den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)?
  • Welche anderen Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten
    könnten infrage kommen(z. B. AFBG  - "Meister-BAföG", Studenten-BAföG, Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung, Landesprogramme zur Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung)?
  • Entsprechen Ihre persönlichen Voraussetzungen den Förderbedingungen?
  • Wie hoch sind die Lehrgangsgebühren / Studiengebühren? Handelt es sich dabei um Festpreise und um Gesamtkosten?
  • Welche Nebenkosten entstehen (Anmeldegebühren,Lehrgangs- oder Studienmaterial, Prüfungen, Berufskleidung, Fahrt- und Übernachtungskosten, Kinderbetreuungskosten)?
  • Wie sind die Kosten zu entrichten (Ratenzahlung, Gesamtbetrag, Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit; Vertragsbedingungen beachten!)?

In den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen zu Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Sie geben Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit von Ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildung
teilzunehmen. Informationen erhalten Sie in Ihrem Betrieb (Personalabteilung, Betriebs- / Personalrat) und im Internet z. B. bei InfoWeb Weiterbildung http://www.iwwb.de/
und unter http://www.bildungsurlaub.de/

Letzte Änderung: 08.09.2008


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