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2. Was steht im Vertrag?

Eine professionelle und verlässliche Vertragsgestaltung ist für Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer unverzichtbar. Die Vertragsgestaltung gibt Aufschluss über Seriosität und Geschäftsgebaren des Anbieters. Ein Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Dauer, Ziel, Inhalte und Durchführungsbedingungen der Weiterbildungsmaßnahme,
  • Zulassungsbedingungen,
  • Bestimmungen der Prüfungsordnungen bzw. -regelungen,
  • Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Mehrwertsteuer,
  • Zahlungsweise,
  • Kündigungs- und Rücktrittsmodalitäten,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Schul- bzw. Studienordnung des Anbieters,
  • Angaben zu geregelten Beschwerdestellen und -verfahren, Rechtsbelehrung und Gerichtsstand des Anbieters.

 

Hinweise:

Verträge, die keine ausreichenden Angaben zu den genannten Punkten enthalten, sollten Sie nicht akzeptieren. Prüfen Sie, ob die in Werbung und Informationsmaterial versprochenen Leistungen auch im Vertrag aufgeführt sind. So sollten im Vertrag auf jeden Fall Angaben zu Lehrgangsrichtlinien sowie zur Aus- bzw. Fortbildungsordnung oder zu den Rahmenlehrplänen oder Studienplänen, die der Maßnahme zugrunde liegen, enthalten sein. Der Kostenkatalog muss detaillierte Angaben zu den angebotenen Leistungen - z. B. Unterrichtsstunden, Teilnehmendenzahl pro Kurs - enthalten.
Informationen zur Vertragsgestaltung können Sie auch bei den Verbraucherzentralen http://www.verbraucherzentrale.de/ erhalten.

Letzte Änderung: 19.09.2008


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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