3. Wie sichert der Anbieter die Qualität seiner Weiterbildung?
Es gibt eine Vielzahl von Weiterbildungsanbietern - öffentlichen und privaten - und eine breite Palette von Angeboten. Auf den ersten
Blick lassen sich Qualitätsunterschiede oft kaum erkennen. Darum lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Eine ansprechende Präsentation
im Internet oder auf gedruckten Informationsmaterialien darf nicht voreilig als Indiz für die Professionalität eines Anbieters und die Qualität seiner Schulungen gewertet werden. Seien Sie skeptisch - auch gegenüber blumigen Erfolgsversprechen.
Wichtige Hinweise auf die Qualität eines Weiterbildungsanbieters liefern - neben der Vertragsgestaltung - Angaben zur Ausbildung des eingesetzten Lehrpersonals, zur Ausstattung der Seminar- oder Übungsräume oder auch Dokumentationen der Arbeit des Anbieters. Unverzichtbar ist, dass die technische Ausstattung dem modernsten Stand entspricht, dass die Teilnehmenden quantitativ und qualitativ ausreichende Möglichkeiten zum Üben und zur Vor- und Nachbereitung haben.
Das Weiterbildungspersonal vermittelt Wissen und Kenntnisse. Es ist heute zunehmend aber auch lernbegleitend tätig. Daher ist die fachliche und pädagogische Qualifikation des Lehrpersonals von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihrer Weiterbildung. Lehrkräfte sollten am Lernort als Ansprechpartner zur fachlichen Beratung und für Nachfragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Verfügung stehen.
Fragen:
- Liegt eine Übersicht vor, in der alle hauptberuflichen und nebenberuflichen Lehrkräfte namentlich und mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten aufgeführt sind?
- Sind Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten zu den Lehrkräften angegeben?
- Besteht die Möglichkeit, Unterrichtsräume und technische Ausstattung vorab zu besichtigen? Entsprechen sie den Zielen der Weiterbildungsmaßnahme?
Hinweise:
Die Dokumentation und Evaluation ihrer Arbeitsergebnisse und Erfolge ist für Weiterbildungsanbieter, die am Markt bestehen wollen, gerade im Bereich der nach SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung durch die AZWV, ein Muss geworden. Eine kontinuierliche Dokumentation ist für Weiterbildungsanbieter zugleich ein Instrument zur Überprüfung und Verbesserung ihrer eigenen Ziele und Vorgaben. Die Ergebnisse 2005 des BIBB wb-monitor zeigen: Die große Mehrzahl der Weiterbildungsanbieter sichert die Qualität ihrer Arbeit durch Selbstevaluation, arbeitet mit anerkannten Qualitätssicherungssystemen wie z. B. DIN EN ISO 9000 ff., LQW und AZWV und ist danach zertifiziert (vgl.: tipps-trends-transparenz, Ausgabe1 / 2007: http://www.bibb.de/ 20447.htm).
Fragen:
- Führt der Anbieter regelmäßig Befragungen zur Zufriedenheit der Teilnehmenden durch, und werden die Ergebnisse veröffentlicht?
- Dokumentiert der Anbieter kontinuierlich Abbruchs- und Erfolgsquoten sowie Prüfungsergebnisse? Werden die Daten und Analysen über Ursachen und Gründe der erzielten Ergebnisse veröffentlicht?
- Führt der Anbieter regelmäßig Untersuchungen über den Verbleib von Absolventinnen und Absolventen seiner Weiterbildungskurse durch? Werden diese veröffentlicht?
- Verfügt der Anbieter über ein Qualitätsmanagementsystem und eine entsprechende Zertifizierung?
Hinweise:
Nutzen Sie Angebote: Viele Weiterbildungseinrichtungen bieten - außer dem Internet oder gedruckten Informationsmaterialien - auch
Informationsveranstaltungen an, um sich mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorzustellen, oder geben z. B. bei einem "Tag der
offenen Tür" oder durch Schnupperkurse Gelegenheit zu einem Blick hinter die Kulissen. Hier können Sie mit den Lehrkräften oder mit
anderen Weiterbildungsteilnehmenden direkt ins Gespräch kommen, Informationen erhalten und Fragen stellen.
Eine Hilfe zur besseren Einschätzung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und -angeboten sind die Testergebnisse der Stiftung Warentest http://www.test.de/themen/bildung-soziales/weiterbildung/.
Für die Qualitätssicherung ist das Fernunterrichtsschutzgesetz von besonderer Bedeutung.
Fernlehrgänge unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Zulassungspflicht. Zulassungsbehörde ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Bei berufsbildenden Fernlehrgängen ist das BIBB an der inhaltlichen und didaktischen Überprüfung beteiligt. Da es sich um ein Verbraucherschutzgesetz handelt, werden auch rechtliche Aspekte (z. B. Vertrags- und Kündigungsbestimmungen oder Kosten) geprüft. Nach drei Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung.




