3. Qualität der beruflichen Weiterbildung
Es gibt eine Vielzahl von Weiterbildungsanbietern - öffentliche und private - und eine breite Palette von Angeboten. Auf den ersten Blick lassen sich Qualitätsunterschiede oft kaum erkennen. Darum lohnt es sich, genauer hinzuschauen und nach Möglichkeit mehrere Anbieter zu vergleichen. Eine ansprechende Präsentation im Internet oder auf gedruckten Informationsmaterialien sollten Sie aber nicht voreilig als Indiz für die Professionalität eines Anbieters und die Qualität seiner Schulungen werten. Lesen Sie kritisch die Unterlagen und die Angebote.
Wie ist die Weiterbildungsmaßnahme aufgebaut?
Die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme wird in erheblichem Maße durch sachliche, personelle und organisatorische Rahmenbedingungen und Standards geprägt. Sichergestellt werden können diese u. a. durch eine klare Strukturierung der zu vermittelnden Inhalte, sachgerechte erwachsenenpädagogische Methoden und einen engen Praxisbezug. Gute Anbieter machen zu diesen Punkten präzise Angaben und erleichtern Weiterbildungsinteressierten damit, die richtige Wahl zu treffen.
Welche Ziele und Inhalte umfasst die Weiterbildung?
Um die Eignung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist es hilfreich, Einblick in die Unterlagen und Lehrpläne zu bekommen, die die Ziele und Inhalte der Sie interessierenden Angebote ausführlich beschreiben. Wichtig ist auch, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu klären, ob sie mit einer Prüfung, einem Berechtigungsnachweis oder einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen wird. Endet sie mit einer Prüfung, fragen Sie unbedingt nach den rechtlichen Grundlagen, nach dem Geltungsbereich (in welchen Regionen/Bundesländern wird sie anerkannt) und nach der für diese Prüfung zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Länder).
Welche Lernformen und Methoden werden in der Weiterbildung eingesetzt?
Die eingesetzten Lernformen und Methoden sollten den Qualifikationen der Lernenden sowie den Inhalten und Zielen der jeweiligen Maßnahme angemessen sein. Häufig angewandte Methoden sind selbstgesteuertes Lernen, Projektarbeit, Vorträge, Rollenspiele/Planspiele, Praktika und Exkursionen. Hinzu kommen Lernformen, Lernarrangements wie beispielsweise E-Learning (PC- bzw. internetbasierte Lern- und Trainingsprogramme) und Blended Learning (eine Kombination aus Präsenzphasen und PC- bzw. internetbasierten Lernphasen).
Wenn Sie einen Fernlehrgang belegen möchten, ist es hilfreich, unverbindliche Probelektionen (auch bei unterschiedlichen Anbietern) anzufordern. In der Regel ist dies bei Fernlehrinstituten ein selbstverständlicher Service. Anhand der Probelektionen sollten Sie zunächst überprüfen, ob die didaktische Methode "Fernlernen" überhaupt Ihrem Lerntyp entspricht. In einem zweiten Schritt können Sie dann entscheiden, welche Aufbereitung der Lehrgangsinhalte Sie am meisten anspricht. Denken Sie auch daran, dass für viele Fernlehrgänge ein Internetzugang und (Basis-)Kompetenzen im Umgang mit dem PC erforderlich sind.
Achten Sie darauf, ob der Anbieter den Einsatz von Medien und lernunterstützenden Materialien, angepasst an die angegebenen Ziele und individuellen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vorsieht. Hierüber sollte das Informationsmaterial Auskunft geben.
Leitfragen
- Welche Angaben zu Lernzielen, Inhalten und Methoden sind im Informationsmaterial, in Lehrplänen und Unterlagen enthalten?
- Wie sind Lerninhalte, -ziele, -methoden und die eingesetzten Medien aufeinander abgestimmt?
- Werden für den vorgesehenen Einsatz von Medien im Kurs spezielle Vorkenntnisse benötigt? Wenn ja, verfügen Sie bereits über diese Vorkenntnisse?
Welchen Praxisbezug hat die Weiterbildung?
Aufbau, Inhalte und Methoden einer Weiterbildung sollten passgenau an die beruflichen und persönlichen Ziele anknüpfen, die Sie mit der Weiterbildung erreichen wollen. Insbesondere für die Aneignung fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten ist die enge Verbindung von theoretischem Wissen und praktischen Übungen oder Praxisphasen unverzichtbar. Speziell, wenn durch eine Weiterbildung berufliche Veränderungen vorbereitet werden sollen, können auch Betriebspraktika dazu gehören. Sie können in Betrieben oder in außerbetrieblichen Einrichtungen stattfinden.
Leitfragen
- Wie stellt der Anbieter einen Praxisbezug der Maßnahme sicher?
- Umfasst die Maßnahme praktische Übungen oder gibt es Praxisanteile?
- Welche Bedeutung haben Praktika für Ihre (spätere) Berufstätigkeit?
- Verfügt der Anbieter über Lehrpersonal mit einschlägiger Praxiserfahrung?
Wie lange dauert die Weiterbildung und wie ist sie zeitlich gegliedert?
Die Dauer einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und ihre zeitliche Aufteilung können sehr unterschiedlich sein. Beides sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Weiterbildungsziel stehen. Angeboten werden Maßnahmen, die entweder über einen bestimmten Zeitraum hinweg ganztägig durchgeführt werden (in Vollzeit), oder berufsbegleitende Maßnahmen, die meist stundenweise oder in Zeitblöcken konzipiert sind. Häufig wird die gleiche Maßnahme in beiden Zeitformen angeboten, sodass Sie sich für eine Ihrer beruflichen und persönlichen Situation passende Offerte entscheiden können.
Neben den genannten Präsenzformen lässt sich eine Weiterbildung auch als Fernlehrgang, Fernstudium oder in Form von E-Learning absolvieren. Hier liegt die Zeitregie weitgehend in Ihren Händen. Das kann, vor allem wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden oder Weiterbildung mit Familie und/oder Beruf vereinbaren wollen, von großem Vorteil sein. Gerade bei längerfristigen Bildungsmaßnahmen (z. B. einem Fernstudium) benötigen Sie allerdings hierfür sehr viel Selbstdisziplin.
Aus den Unterlagen des Anbieters sollte unbedingt die tatsächliche Dauer der Maßnahme (und ggf. ihrer einzelnen Abschnitte) in Monaten, Wochen, Tagen und/oder Stunden erkennbar sein. Vergleichen Sie: Entspricht die Dauer der Maßnahme Ihrem beruflichen Weiterbildungsziel? Kritisch sollten Sie gegenüber Schnellkursen sein, die einen neuartigen Berufsabschluss versprechen, aber auch gegenüber Weiterbildungen, die sich über einen langen Zeitraum erstrecken und dabei lediglich Grundfertigkeiten/-kenntnisse vermitteln.
Woran kann man die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme noch erkennen?
Wichtige Hinweise auf die Qualität eines Weiterbildungsanbieters liefern Angaben zur Qualifikation des eingesetzten Lehrpersonals, zur Ausstattung der Seminar- und/oder Übungsräume und zur Dokumentation der durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen.
Die (technische) Ausstattung sollte den Zielen der Weiterbildungsmaßnahme entsprechen und den Teilnehmenden ausreichend Möglichkeiten zum Üben und zur Vor- und Nachbereitung bieten.
Leitfragen
- Entsprechen Seminar- und/oder Übungsräume (Einrichtung, Atmosphäre) und deren Ausstattung (Technik, Medien, Computer) den Zielen und Ansprüchen des Angebots?
- Wie viele Übungsgeräte (etwa Computer und Software) stehen ggf. für wie viele
Teilnehmende zur Verfügung?- Ist die technische Ausstattung auf dem aktuellen Stand?
- Besteht die Möglichkeit, Unterrichtsräume und technische Ausstattung vorab zu besichtigen?
Das Weiterbildungspersonal vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die fachliche und erwachsenenpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte in der Weiterbildung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg einer Maßnahme. Wichtig ist, dass auch hauptberufliche Lehrkräfte/Dozenten eingesetzt werden. Lehrkräfte sollten als Ansprechpartner zur fachlichen Beratung und für Nachfragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich vor Beginn der Weiterbildung, wie der Anbieter die Betreuung sicherstellt.
Leitfragen
- Gibt es Angaben zur Qualifikation des Lehrpersonals?
- Liegt eine Übersicht vor, in der alle haupt- und nebenberuflichen Lehrkräfte namentlich aufgeführt sind?
- Sind Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten des Lehrpersonals angegeben?
Die Dokumentation von Arbeitsergebnissen und Erfolgen ist für Weiterbildungsanbieter, die am Markt bestehen wollen, ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit geworden. Das heißt u. a., dass Weiterbildungsanbieter regelmäßig die Qualität der von ihnen durchgeführten Maßnahmen überprüfen, indem sie bspw.
- durch Befragungen die Zufriedenheit der Teilnehmer/-innen erfassen,
- über die Vermittlung der Absolventen und Absolventinnen auf adäquate Arbeitsplätze informiert sind,
- regelmäßig Untersuchungen über den Verbleib von Absolventinnen und Absolventen ihrer Weiterbildungskurse durchführen,
- Aufstellungen über die Erfolgs- und Durchfallquoten führen,
- eine systematische Überprüfung (Selbstevaluation) betreiben.
Fragen Sie den Weiterbildungsanbieter, wo oder bei wem Sie sich über Erfahrungen mit der Sie interessierenden Weiterbildungsmaßnahme erkundigen können. Fragen Sie ggf. derzeitige Teilnehmer/-innen nach ihrer Einschätzung über die Seriosität des Anbieters und die Qualität der Maßnahme.
Wenn Sie einen Fernlehrgang oder ein Fernstudium belegen möchten, können Sie dazu auch verschiedene Diskussionsforen nutzen, die von Fernstudierenden betrieben werden, z. B. www.fernstudium-infos.de, www.fernstudi.net oder www.sieseco.de.
Die große Mehrzahl der Weiterbildungsanbieter sichert die Qualität ihrer Arbeit durch Selbstevaluation oder arbeitet mit anerkannten Qualitätssicherungssystemen (vgl. Glossar).
Für die Qualitätssicherung bei Fernlehrgängen ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) von besonderer Bedeutung. Fernlehrgänge unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Zulassungspflicht. Zulassungsbehörde ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Bei berufsbildenden Fernlehrgängen ist das BIBB an der inhaltlichen und didaktischen Überprüfung beteiligt. Da es sich um ein Verbraucherschutzgesetz handelt, werden auch rechtliche Aspekte (z. B. Vertrags- und Kündigungsbestimmungen oder Kosten) geprüft. Nach drei Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung.
Eine Hilfe zur besseren Einschätzung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und -angeboten sind die Testergebnisse der Stiftung Warentest: www.test.de/themen/bildung-soziales/weiterbildung/.
Nutzen Sie weiter gehende Angebote: Viele Weiterbildungseinrichtungen bieten - außer dem Internet oder gedruckten Informationsmaterialien - auch Informationsveranstaltungen an, um sich mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorzustellen, oder geben z. B. bei einem "Tag der offenen Tür" oder durch Schnupperkurse Gelegenheit zu einem Blick hinter die Kulissen. Hier können Sie mit den Lehrkräften oder mit anderen Weiterbildungsteilnehmenden direkt ins Gespräch kommen, Fragen stellen und Informationen erhalten.
Was sollte vertraglich geregelt sein?
Vor einer verbindlichen Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme sollten Sie sich zunächst über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Kündigungs- und Rücktrittsrechte sowie die Zahlungsmodalitäten informieren.
- Ein Weiterbildungsvertrag für eine längerfristige, oft kostenintensive Maßnahme sollte folgende Angaben enthalten:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Schul- bzw. Studienordnung des Anbieters,
- Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen,
- Zahlungsmodalitäten,
- Dauer, Ziel, Inhalte und Durchführungsbedingungen der Weiterbildungsmaßnahme,
- Zulassungsbedingungen,
- Bestimmungen der Prüfungsordnungen bzw. -regelungen,
- Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Mehrwertsteuer,
- Rechtsbelehrung, Angaben geregelter Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren sowie Gerichtsstand des Anbieters.
Nehmen Sie sich unbedingt Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen, und lassen Sie sich auf keinen Fall zum Abschluss/zur Unterschrift drängen (z. B. durch den Verweis auf begrenzte Plätze).
Informieren Sie sich über die vertraglichen Zahlungsbedingungen und vereinbaren Sie bei längerfristigen Maßnahmen möglichst eine monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise. So können Sie sich vor möglichen Schwierigkeiten bei Vertragskündigung und Rückzahlungsforderungen besser schützen.
Verträge, die keine ausreichenden Angaben zu den genannten Punkten enthalten, sollten Sie nicht akzeptieren.
Prüfen Sie, ob die in Werbung und Informationsmaterial versprochenen Leistungen auch im Vertrag aufgeführt sind. So sollten im Vertrag auf jeden Fall Angaben zu Lehrgangsrichtlinien sowie zu Aus- bzw. Fortbildungsregelungen oder zu den Rahmenlehrplänen oder Studienplänen, die der Maßnahme zugrunde liegen, enthalten sein.
Der Kostenkatalog muss detaillierte Angaben zu den angebotenen Leistungen - z. B. Unterrichtsstunden, Teilnehmendenzahl pro Kurs - enthalten.
Informationen zur Vertragsgestaltung können Sie auch bei den Verbraucherzentralen erhalten.
Eine professionelle und verlässliche Vertragsgestaltung ist sowohl für Weiterbildungsteilnehmende als auch für Anbieter unverzichtbar.




