4. Abschluss der beruflichen Weiterbildung
Mit welchem Abschluss endet die Weiterbildungsmaßnahme?
Zertifikate über die in Ihrer Weiterbildung erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten können Ihre Chancen bei Bewerbungen und in Ihrer beruflichen Karriereplanung erheblich verbessern. Jede Weiterbildungsmaßnahme sollte daher durch ein Prüfungszeugnis, einen Berechtigungsnachweis oder eine aussagefähige Teilnahmebescheinigung (mindestens Auflistung der Weiterbildungsinhalte, Stundenumfang) bestätigt werden. Dabei ist zu beachten, dass sowohl die Anerkennung als auch der Geltungsbereich und damit die Verwertbarkeit und der Nutzen von Zertifikaten sehr unterschiedlich sein können. Die Spanne reicht von einer Teilnahmebestätigung des Anbieters über eine regional geltende bis hin zur bundesweit - oder sogar EU-weit - anerkannten Prüfung mit einem entsprechenden Prüfungszeugnis.
Während Anpassungsfortbildungen (z. B. Kurse, Seminare im Rahmen betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen) in der Regel ohne Prüfung - höchstens mit einer Teilnahmebescheinigung - enden, handelt es sich bei Aufstiegsfortbildungen um geregelte Bildungsgänge auf einer gesetzlichen Grundlage, die üblicherweise mit einer Prüfung bei einer zuständigen Stelle (z. B. Kammer, Länder) abschließen. Sie berechtigen in der Regel zum Tragen einer allgemein anerkannten Berufsbezeichnung. Die Art des Abschlusses ist im Regelfall vom Weiterbildungsziel abhängig.

Je nach Ihren beruflichen Plänen kann es von Bedeutung sein, ob der Abschluss eine Zugangsberechtigung z. B. zur (Fach-)Hochschule darstellt oder ob er auf weiterführende Bildungsgänge angerechnet werden kann.
Darüber hinaus werden (praxisorientierte) Weiterbildungsangebote zunehmend auch an den Hochschulen etabliert.
Weitere Informationen bieten zudem:
- Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe beim BIBB unter www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php
- Bundesagentur für Arbeit unter www.berufswahl.de/
- Verzeichnis der dualen Studiengänge (Franziska Kupfer, Kerstin Mucke: Duale Studi- engänge an Fachhochschulen nach der Umstellung auf Bachelorabschlüsse. Bundes- institut für Berufsbildung [Hrsg.]. Bonn 2010; www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/6178).
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): Informationssystem anabin (www.anabin.de) - Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise
- "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (www.bmbf.de/de/15644.php)
- Kultusministerkonferenz (KMK) - Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- Beschluss der KMK vom 06.03.2009; www.kmk.org
- Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen (Stand: Juli 2011); www.kmk.org
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei den Weiterbildungsberatungsstellen.
Falls Sie eine Weiterbildung nicht mit einer klar ausgewiesenen Prüfung vor der Kammer oder einer anderen zuständigen Stelle abschließen, ist es besonders wichtig, dass eine eindeutige Bezeichnung des Abschlusses vorliegt und dass diese mit der Beschreibung der Weiterbildungsziele übereinstimmt. Bezeichnung und Zielsetzung sollten die spätere Verwertbarkeit der in der Weiterbildungsmaßnahme erworbenen Qualifikationen im Beruf erkennen lassen. Vergewissern Sie sich, ob das Zertifikat der Weiterbildungsmaßnahme, egal ob es sich um ein Prüfungszeugnis oder aber um eine Teilnahmebescheinigung handelt, aussagefähig genug ist, um von Ihrem Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis anerkannt zu werden.
Ferner kann es für Sie bedeutsam sein, ob und wie Ihre Bildungsleistungen und Abschlüsse in anderen Bundesländern oder auch EU- weit anerkannt werden.
Ein ausführliches Prüfungszeugnis mit präziser Auflistung der Lerninhalte und Prüfungsgebiete erleichtert die genaue Beschreibung der erreichten Abschlüsse. Dies kann insbesondere für eine Bewerbung im Ausland wichtig sein, falls es dort keine vergleichbaren Kurse oder Abschlüsse gibt. Gegebenenfalls sollte eine übersetzte Bescheinigung angefordert werden. Informationsquellen dazu finden Sie im Glossar unter "Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen".
Zukünftig wird es leichter, im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt zu bekommen. Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die
350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfung. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird (www.bmbf.de/press/3171.php).
Leitfragen
- Sind zum Abschluss der Weiterbildung Prüfungen vorgesehen und entsprechen diese den Prüfungsordnungen?
- Sind Prüfungen in schriftlicher, mündlicher und gegebenenfalls praktischer Form vor besonderen Prüfungsausschüssen (meist der Kammern) üblich und vorgesehen?
- Verfüge ich über die Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
- Ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme aussagefähig genug, um von einem/Ihrem Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis anerkannt zu werden?
- Berechtigt der Abschluss der Weiterbildung dazu, eine anerkannte Berufsbezeichnung zu tragen?
Welche Bedeutung hat der Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme für Ihre berufliche Zukunft?
Lernen begleitet Sie über das gesamte Berufsleben hinweg. Die Teilnahme an einer Weiterbildung kann, muss aber nicht "den" großen Karrieresprung oder "die" berufliche Wende ermöglichen. Jedoch sollte der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung dazu beitragen, Ihren Arbeitsplatz zu sichern, Ihre Chancen im Beruf und auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Der Abschluss einer Weiterbildung kann auch entscheidend zum Übergang in die Selbstständigkeit oder zum Erfolg einer Existenzgründung beitragen. Ein systematisches Weiterbildungs-, Beratungs- und Informationsangebot unterstützt Sie in diesem Fall bei der Erstellung eines schlüssigen Unternehmenskonzepts. Ein Abschluss dokumentiert auch nach außen hin Ihre Fachkompetenz.
Eine gute Weiterbildung befähigt dazu, gegenwärtige oder künftige berufliche Aufgaben besser zu bewältigen. Dafür müssen Inhalte von Weiterbildungskursen und die angestrebten Abschlüsse an der speziellen Berufswirklichkeit, den betrieblichen Anforderungen und am aktuellen wie auch am zukünftigen Arbeitsmarktbedarf ausgerichtet sein. Prüfen Sie, ob die Seminare oder Schulungen, die Sie ins Auge gefasst haben, diese Anforderungen erfüllen.
Die Arbeitsagenturen und ihre Berufsinformationszentren oder auch die Kammern des jeweiligen Wirtschaftsbereichs können Ihnen Auskunft darüber geben, wie sich ein Weiterbildungsangebot, für das Sie sich interessieren, bisher auf dem Arbeitsmarkt bewährt hat. Hilfreich sind hier auch Verbleibstudien zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Anbieters. Sie geben Aufschluss über die Berufsintegration von Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge des Anbieters sowie über die Arbeitsmarkt- und Berufsrelevanz der Weiterbildung.
Leitfragen
- Können Sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie in der Weiterbildung erwerben, am Ende auch in einer beruflichen Tätigkeit und an einem bestimmten Arbeitsplatz verwerten?
- Welcher Beruf, welche Tätigkeiten oder Aufgaben kommen für Sie nach Abschluss der Maßnahme infrage?
- Welche beruflichen Chancen/Perspektiven können sich durch den Abschluss der Weiterbildung eröffnen?
- Trägt der Abschluss zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes bei oder verbessert er Ihre Aufstiegschancen im Betrieb?
- Wie wirkt sich der Abschluss der Weiterbildung auf Ihre Lohn- und Gehaltssituation aus? Bekommen Sie die Möglichkeit, mit dem angestrebten Abschluss die von Ihnen angestrebte Tätigkeit mit einem entsprechenden Einkommen auszuüben?




