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Menschen mit individuellen, sozialen, strukturellen Benachteiligungen

Der BIBB-Hauptausschuss (2007) beschreibt „benachteiligte junge Menschen" als Personen mit individuellem Förderbedarf, die ohne besondere Hilfen keinen Zugang zu Ausbildung/Arbeit finden sowie ihre soziale und berufliche Integration in die Gesellschaft nicht alleine bewältigen können.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68-70) für „lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen“ fest verankert. Vorgesehen ist, dass die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten (Qualifizierungsbausteine) erfolgen kann.

Regelungen zur Berufsausbildung „förderungsbedürftiger junger Menschen“ (§ 78 Sozialgesetzbuch III) – hierunter werden lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen gefasst – finden sich ausschließlich in den Sozialgesetzbüchern, insbesondere in SGB III (Förderung der Berufsausbildung) und im SGB VIII (Jugendsozialarbeit).

Auf dem Weg zur inklusiven Berufsbildung ist grundlegend, mögliche Risikofaktoren (bspw. ohne Berufsausbildung zu bleiben) zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Risiken bestehen insbesondere für Personen, die aufgrund bestehender Zugangsregelungen geringere Chance haben, eine duale Berufsausbildung aufzunehmen, weil sie nicht über jene personalen, sozialen und organisatorischen Ressourcen verfügen (siehe dazu: Ulrich 2011).