Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
Technischer Produktdesigner/-in
Industrie und Handel
Monoberuf
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Der Schwerpunkt des neuen, dreijährigen Ausbildungsberufes liegt in der Entwicklung von Produkten mit 3D-CAD-Systemen.
Technische Produktdesigner/-innen erstellen nach Designvorgaben von Ingenieuren und Konstrukteuren unter Zuhilfenahme von 3D-CAD-Systemen ein Datenmodell. Dies beinhaltet eine Prozessbegleitung bei der Entwicklung eines Produktes beginnend mit der Designvorgabe bis hin zum fertigen rechnergestützten virtuellen Produkt. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit in Konstruktion und Gestaltung, Berechnung und Simulation sowie Prozess- und Projektmanagement.
Ergänzend zum 3D-Datensatz erstellt der Produktdesigner eine technische Dokumentation. Diese kann eine technische Zeichnung, eine Animation oder eine Präsentation sein.
Neben umfangreiche Kenntnissen in den Bereichen Werkstofftechnik, Fertigungs-Montage- und Fügeverfahren benötigt er/sie eine hohe Fachkompetenz im Umgang mit Formen und Gestaltungsregeln.
Die zu entwickelnden und zu konstruierenden Produkte kommen aus den Bereichen der Konsumgüterindustrie, z. B. Küchengeräte, Hausrat, Möbel, Verpackung, der Investitionsgüter, z. B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, medizinisches Gerät, Bürokommunikation, dem Bereich der Fahrzeugindustrie, z. B. Personenwagen, Schienenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge.
1. August 2005
Berufliche Tätigkeitsfelder
Die Technischen Produktdesigner/-innen arbeiten in den Branchen: Maschinenbau, Automobilbau, Schiffbau, Flugzeugbau, Konsumgüterindustrie und in der Spielzeugindustrie
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Technische Produktdesigner / Technische Produktdesignerinnen
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation de Ausbildungsbetriebs
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz
5. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
6. Vorbereiten, Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeitsabläufen
7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
8. Kundenorientierung
9. Erstellen und Anwenden technischer Dokumentation
10. Entwurf und Konstruktion
11. Gestaltung und Design
12. Berechnungen und Simulationen
13. Werk- und Hilfsstoffe
14. Beurteilen von Fertigungs-, Montage und Fügeverfahren
15. Prozess- und Projektmanagement
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium de Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Ollenhauerstraße 4
53113 Bonn
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland
Lennéstraße 2
53170 Bonn
Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur
Technischen Produktdesignerin, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, TEil I,
Nr. 38 vom 24. Juni 2005, S. 1804
Letzte Änderung: 08.11.2006