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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Papiertechnologe/-in
Industrie und Handel
Ausbildungsberuf mit Fachrichtungen:
a) Papier, Karton und Pappe
b) Zellstoff
3 Jahre
Der Ausbildungsberuf Papiertechnologe / Papiertechnologin ersetzt zum 1. 8. 2005 den bisherigen Beruf Papiermacher / Papiermacherin. Die Verordnung berücksichtigt neue fachliche Kompetenzen, u. a. die gestiegene Bedeutung der Instandhaltung, die Prozessorientierung sowie überfachliche Qualifikationen wie Kommunikation und Teamarbeit.
Im dritten Ausbildungsjahr wird nach den beiden Fachrichtungen Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff differenziert. Zum Ende der Ausbildung ist eine Vertiefungsphase in den Bereichen Arbeitsorganisation und Kommunikation, Instandhaltung, Fertigungsverfahren Produktion, Veredelung und Ausrüstung, qualitätssichernde Maßnahmen oder Wertstoffverarbeitung im Umfang von acht Wochen vorgesehen.
1. August 2005
Berufliche Tätigkeitsfelder
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen arbeiten in Betrieben der Papier- und Zellstoffindustrie, insbesondere in der Herstellung von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen
· produzieren Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff,
· planen Produktionsabläufe unter Beachtung des Verwendungszwecks und des Produktionsprozesses selbstständig und im Team,
· wählen produktspezifische Materialien und Fertigungswege aus,
· bedienen Produktionsanlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff,
· kontrollieren und optimieren den Fertigungsprozess entsprechend den Quali-tätsstandards und den Vorgaben auch unter Einsatz von steuerungstechni-schen Elementen,
· führen im Rahmen der Qualitätssicherung und der Instandhaltung Mess- und Prüftätigkeiten durch,
· übernehmen, transferieren und konvertieren Daten und wenden Hard- und Software arbeitsplatzbezogen an,
· führen instandhaltende Arbeiten im laufenden Produktionsprozess und bei Stillstand aus,
· arbeiten kundenorientiert und beachten ökonomische und ökologische As-pekte.
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen der Fachrichtung Papier, Karton und Pappe
· bedienen Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe und überwachen sie,
· stellen z. B. grafische Papiere, technische Papiere, Spezialpapiere, Verpa-ckungspapiere, Karton, Pappe und Hygienepapiere her und verarbeiten sie.
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen der Fachrichtung Zellstoff
· bedienen Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Zellstoff und überwa-chen sie,
· stellen Zellstoff her und verarbeiten Wertstoffe zur ökonomischen und ökolo-gische Gestaltung des Gesamtprozesses.
(1) Gegenstand der gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Umgang mit Informations- und Kommunikations-technik,
6. Arbeitsorganisation und Kommunikation,
7. Roh-, Faser- und Hilfsstoffe,
8. Fertigungsverfahren Produktion I,
9. Instandhaltung,
10. Qualitätssichernde Maßnahmen I,
11. Transport und Lagerung,
12. Wasserver- und -entsorgung,
13. Steuern und Regeln von Produktionsprozessen.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
in der Fachrichtung Papier, Karton und Pappe:
a) Fertigungsverfahren Produktion II,
b) Veredelung und Ausrüstung,
c) Qualitätssichernde Maßnahmen II.
in der Fachrichtung Zellstoff:
a) Fertigungsverfahren Produktion II,
b) Veredelung und Ausrüstung,
c) Qualitätssichernde Maßnahmen II,
Wertstoffverarbeitung.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung Papiertechnologen/zur Papiertechnologin vom 26. Mai 2005, BGBl. Jahrgang 2005 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2005, S. 1454
Letzte Änderung: 08.11.2006