6. Mit welchem Abschluss endet die Weiterbildungsmaßnahme?
Zertifikate können die Verwertbarkeit Ihrer Kompetenzen bei Bewerbungen und in Ihrer beruflichen Laufbahn erleichtern. Der Abschluss
einer Weiterbildung sollte daher durch ein aussagefähiges Zertifikat oder Zeugnis bescheinigt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Niveau von Zertifikaten sehr unterschiedlich sein kann. Die Spanne reicht von einer Teilnahmebestätigung des Anbieters bis zu einer bundesweit - oder sogar EU-weit - anerkannten Prüfung mit einem entsprechenden Abschlusszeugnis. Je nach Ihren beruflichen Plänen kann es von Bedeutung sein, ob der Abschluss eine Zugangsberechtigung z. B. zur (Fach-)Hochschule darstellt oder ob er für weiterführende Bildungsgänge angerechnet werden kann. Um derartige Fragen zu beantworten, ist es erforderlich, dass der Weiterbildungsanbieter die einschlägigen unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer oder gegebenenfalls auch innerhalb der EU kennt. Genaue Angaben über die Art der Abschlüsse sollte auch das Informationsmaterialdes Anbieters geben, und es sollte Hinweise auf Bildungsberatungsstellen enthalten, die bei Bedarf nähere Auskünfte erteilen können. Insbesondere den Kammern ist es in der Regel möglich, über die Art und die Qualität von Weiterbildungszertifikaten aktuell zu informieren.
Fragen:
- Berechtigt der Abschluss der Weiterbildung dazu, eine anerkannte Berufsbezeichnung zu tragen?
- Verfüge ich über die Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
- Sind Prüfungen in schriftlicher, mündlicher und gegebenenfalls praktischer Form vor besonderen Prüfungsausschüssen (meist der Kammern) üblich und vorgesehen?
- Ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme aussagefähig genug, um von einem / Ihrem Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis anerkannt zu werden?
Hinweise:
Die Art des Abschlusses ist vom jeweiligen Bildungszielabhängig. Als Faustregel gilt: Aufstiegsorientierte Fortbildungsmaßnahmen
und Umschulungen werden in der Regel mit einer Prüfung bei der zuständigen Stelle (Kammern, öffentliche Dienststellen
abgeschlossen, berufsbezogene Studiengänge mit einer Prüfung an der jeweiligen (Fach-) Hochschule. Derartige Prüfungen berechtigen
dazu, eine allgemein anerkannte Berufsbezeichnung zu führen. Informationen dazu finden Sie im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe beim BIBB unter www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php und bei der Bundesagentur für Arbeit unter www.berufswahl.de .
Bei einer Anpassungsfortbildung müssen die Inhalte der Maßnahme aussagefähig bescheinigt werden. Die von Ihnen erbrachten Leistungen sollen deutlich erkennbar sein.




