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Meilensteine auf einem langen Weg

Die Forderung nach mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem ist nicht neu, bereits seit den 1960iger Jahren wurde fehlende Durchlässigkeit als strukturelles Defizit des deutschen Bildungssystems identifiziert.

Weitreichende Reformen wurden jedoch erst nach der Jahrtausendwende angegangen und gipfelten im Mai 2013 in der Einigung von Bund (BMBF) und Ländern (KMK) auf die Einführung des „Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - DQR“. Für die Zuordnung erworbener Qualifikationen stehen acht unterschiedliche Niveaus zur Verfügung. Dadurch, dass er Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen durch seine Lernergebnisorientierung transparent macht, kann der DQR einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Durchlässigkeit leisten.

„Wir sind von der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung überzeugt. Das haben wir mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen dokumentiert. Wir werden dafür sorgen, dass neue Abschlusszeugnisse das jeweilige Qualifikationsniveau ausweisen. Wir werden die Durchlässigkeit stärken und Berufstätige, die ihren beruflichen Aufstieg durch Bildung in die Hand nehmen wollen, unterstützen.“
Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode; S.32

Bereits 2008 vereinbarten Bund und Länder auf dem Bildungsgipfel „Aufstieg durch Bildung“ in Dresden, den Übergang von der beruflichen Bildung bzw. Weiterbildung in die Hochschulen durch ein „Aufstiegspaket“ zu befördern. So heißt es in der Erklärung des Bildungsgipfels: „Mit diesen Maßnahmen wollen Bund und Länder die Anzahl beruflich qualifizierter Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bis 2012 deutlich erhöhen.“
Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Öffnung des Hochschulzugangs ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz zum „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ vom 06.03.2009 und vor allem dessen schrittweise Umsetzung durch die Länder.

Mit dem Beschluss der KMK einigten sich die Länder auf gemeinsame Kriterien des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Danach erhalten Inhaber von Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte o.ä.) eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Beruflich Qualifizierte ohne Abschluss einer Aufstiegsfortbildung erhalten eine fachgebundene Hochschulreife, wenn sie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie 3-jährige einschlägige Berufspraxis nachweisen und ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein einjähriges Probestudium erfolgreich durchlaufen haben.