Reform des Berufsbildungsrechts - nach 35 Jahren neuer Schwung
Das am 1. April 2005 in Kraft getretene Berufsbildungsreformgesetz stellt die Berufsausbildung in Deutschland auf eine neue Grundlage und erlaubt mehr Flexibilität und Offenheit gegenüber neuen Herausforderungen. Ziel der Reform ist die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend sowie eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen.
Die neueste Ausgabe der Zeitschrift "BWP - Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) widmet sich diesem Thema. Diese BWP gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen des Gesetzes, befragt namhafte Berufsbildungsexperten was ihnen das neue Gesetz gibt und worin sie die wichtigsten Aufgaben bei seiner Umsetzung sehen und veröffentlicht schließlich erste Überlegungen zur Umsetzung in Schwerpunktbereichen wie Prüfungswesen und Berufsfachschulen.
Im Kommentar "Reform des Berufsbildungsrechts - nach 35 Jahren neuer Schwung für die berufliche Bildung" begrüßt der Präsident des BIBB, Prof. Dr. Helmut Pütz, das Inkrafttreten des Gesetzes und unterstreicht, dass das Gesetz mehr Flexibilität, Offenheit und Entwicklungsmöglichkeiten für die berufliche Bildung und das BIBB schafft.
- Der Beitrag von Thomas Sondermann (Leiter des Referats "Rechtsfragen der beruflichen Bildung, BIBB" im BMBF) informiert aus erster Hand über die neuen Regelungen:
Das Berufsbildungsreformgesetz von 2005: Was ist neu und anders?
Kurzfassung: Das deutsche System der dualen Berufsausbildung ist weltweit anerkannt. Damit dies so bleibt, muss nicht nur die Ausbildung mit den aktuellen Herausforderungen Schritt halten, auch das Gesetz muss es. Durch das Berufsbildungsreformgesetz wurden das Berufsbildungsgesetz von 1969 und das Berufsbildungsförderungsgesetz von 1981 umfassend novelliert und zusammengeführt. Ziel der Reform ist die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend sowie eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen - unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft. Das Gesetz ist am 1. April 2005 in Kraft getreten. Im Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.
- Johanna Mölls (Leiterin des Referats "Recht, Rechtsfragen der beruflichen Bildung, Organisation" im BIBB) erläutert die Änderungen für das BIBB:
Das Berufsbildungsreformgesetz: Neuerungen für das BIBB in Organisationsstruktur, Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung.
Kurzfassung: Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) nimmt die bislang im Berufsbildungsförderungsgesetz enthaltenen Vorschriften über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf. Die Aufgaben des Bundesinstituts werden klarer und flexibler gefasst und um die Möglichkeit der Auftragseinwerbung erweitert. Daneben erfolgt eine Änderung der Organisationsstruktur durch Reduzierung und Verkleinerung der Organe. Die Aufgaben des bisherigen Hauptausschusses und des bisherigen Ständigen Ausschusses werden in einem neuen Hauptausschuss zusammengefasst. Die Zahl der Mitglieder verringert sich von jetzt 53 auf 29 Personen. Ein wissenschaftlicher Beirat berät das Bundesinstitut in Forschungsfragen. Die Frage der Finanzierung des Bundesinstituts wird klargestellt.
- "Drei Meinungen zur Reform" äußern in einem Interview der BWP die Berufsbildungsexperten Dr. Elmar Schulz-Vanheyden, Staatssekretär im Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW, Düsseldorf, Dr. Ursula Herdt, Leiterin des Vorstandsbereichs Berufliche Bildung und Weiterbildung beim GEW-Hauptvorstand, Frankfurt a.M. und Günther Hohlweg, Leiter Siemens Professional Education (SPE), Siemens Berufsausbildung, München.
Drei Meinungen zur Reform - BWP befragt Berufsbildungsexperten
Kurzfassung: Rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr trat das Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) in Kraft. Was ihnen das neue Gesetz gibt und worin sie die wichtigsten Aufgaben bei seiner Umsetzung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sehen, fragte die "BWP - Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis" drei Berufsbildungsexperten. Sie gehören zu den zwanzig Sachverständigen, die am 22. November 2004 den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Rede und Antwort standen. Zwei Experten sind gleichzeitig Mitglieder des (alten) Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Weitere Beiträge betreffen z. B. die Veränderungen im Prüfungswesen, den Stellenwert der Berufsfachschulen im neuen Gesetz, Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland und Teilzeitberufsausbildung für junge Mütter.
Einen Überblick über die interessanten Beiträge dieser Ausgabe erhalten Sie unter www.bibb.de/de/18139.htm.
Die Zeitschrift ist zum Preis von 7,90 € zu beziehen beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Telefon: 0521/91101-11, Telefax: 0521/91101-19, E-Mail: service@wbv.de





