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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Medienkaufmann/-kauffrau Digital und Print
Monoberuf
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Das Internet revolutioniert die Verlagswelt. Der Verlagskaufmann / die Verlagskauffrau wurde daher in seinen Inhalten den neuen Anforderungen der Verlagswirtschaft angepasst und erhält den Namen Medienkaufmann / Medienkauffrau Digital und Print. Eine Ausrichtung des Berufes auf einzelne Produkte macht daher keinen Sinn.
Das neue Berufsbild soll sowohl für die Allrounder und Spezialisten der Medien- und Verlagswelt wie auch für verlagsnahe Multimediaunternehmen Relevanz haben. Medienkaufleute Digital und Print arbeiten prozess- und kundenorientiert. Ihr Schwerpunkt liegt im Marketing und Vertrieb. Die Kundenberatung und der Verkauf von Medienprodukten und Dienstleistungen basiert auf fundierte Kenntnisse der Entwicklung, Gestaltung und Herstellung der Produkte und wird durch kommunikative Fähigkeiten gestaltet. Der selbstverständlich Umgang mit modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien prägt das Berufsbild, Fremdsprachenkenntnisse sind im Feld international agierenden Medienmärkten immer mehr erforderlich.
1. August 2006
Berufliche Tätigkeitsfelder
Medienkaufleute Digital und Print sind in Verlagen und Medienhäusern tätig, die gedruckte und digitale Medien herausgeben sowie Dienstleistungen anbieten. Sie arbeiten insbesondere in den Bereichen Programm, Produktentwicklung, Marketing, Verkauf, Vertrieb, Herstellung und Produktion.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Medienkaufleute Digital und Print
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1 Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz,
1.5 Umweltschutz,
1.6 Datenschutz;
2 Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse:
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit,
2.3 Informationsbeschaffung und -verarbeitung,
2.4 Kommunikation und Kooperation,
2.5 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
3 Programmplanung und Produktentwicklung:
3.1 Programme und Profile,
3.2 Redaktion, Lektorat,
3.3 Rechte und Lizenzen;
4 Herstellung und Produktion:
4.1 Planung und Kalkulation,
4.2 Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen,
4.3 Datenhandling,
4.4 Gestaltung von Digital- und Printmedien,
4.5 Koordinierung von Produktionsprozessen;
5. Marketing, Verkauf und Vertrieb:
5.1 Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung,
5.2 Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,
5.3 Werbung für Produkte und Dienstleistungen,
5.4 Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen,
5.5 branchenspezifische Rahmenbedingungen;
6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
6.1 Rechnungs- und Finanzwesen,
6.2 Controlling,
6.3 Beschaffung und Lagerhaltung.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Verband deutscher Zeitschriftenverleger e.V.
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Bundesverband Druck und Medien e.V.
Biebricher Allee 79
65187 Wiesbaden
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Börsenverein des deutschen Buchhandels
Bundesverband
Großer Hirschgraben 17-21
60311 Frankfurt am Main
Arbeitnehmer
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)
Bundesverwaltung
Ressort Berufsbildungspolitik
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Hertz-Platz 2
10187 Berlin
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Villemombler Str. 76
53107 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
Nordrhein-Westfalen
Abteilung Berufliche Bildung
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Herrmann
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann/Kauffrau Digital und Print vom 31. März 2006, BLGl. Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006, S. 798
Bundesanzeiger Jahrgang 58, Nummer 122a vom 4. Juli 2006
Letzte Änderung: 12.03.2007