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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Industrie und Handel
Monostrukturierte Ausbildung ohne Spezialisierung
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Mit der neu geschaffenen Ausbildungsordnung wurde der Forderung der zuständigen Fachverbände nach qualifiziertem Fachpersonal Rechnung getragen. Die Ausbildungsordnung ist als Erprobungsverordnung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Dauer von fünf Jahre erlassen worden, was nicht ausschließt, dass auch das Handwerk zu diesem Beruf ausbilden kann. Die mit den Sachverständigen des Bundes erarbeiteten Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen ermöglichen eine breite berufliche Ausbildung, die den Qualifikationserfordernissen der Wirtschaftsbereiche des Möbel - und Küchenhandels sowie der Möbelspeditionen entsprechen. Während des begrenzten Erlasszeitraumes soll zur Vorbereitung einer Regelausbildungsordnung nach § 4 des BBiG erprobt werden, wie ein Ausbildungsberuf für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice letztendlich gestaltet werden sollte.
Zur Beobachtung der Erprobung ist ein Sachverständigenbeirat zu bilden, dem die beteiligten Bundesministerien, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung angehören. Dieser kann auch an der Vorbereitung einer zu novellierenden Ausbildungsverordnung nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt werden.
1. August 2006
Die Verordnung trat am 1. August 2006 in Kraft und soll am 31. Juli 2011 außer Kraft gesetzt werden.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Fachkräfte für Küchen- und Möbelservice) arbeiten in Unternehmen des Küchen- und Möbelhandels sowie in Möbelspeditionen. Sie sind meist bei Kunden im Wohn- und Geschäftsbereich tätig.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Fachkräfte für Küchen- und Möbelservice)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.
Bundesverband Möbelspedition e.V.
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
Vereinte Dienstleistungsgesellschaft
Industriegewerkschaft Metall
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Die Sozialparteien beabsichtigen Weiterbildungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Für diese Ausbildungsordnung werden Erläuterungen mit einem praxiserfahrenen Autorenteam erarbeitet. Die Erläuterungen sollen der Ausbildungspraxis als Umsetzungshilfe dienen und sollen Ende 2006 vorliegen.
Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht ist als PDF-download auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org) abrufbar.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006
BGBl. Jahrgang 2006, Teil I Nr. 5 ausgegebenen am 30. Januar 2006, S. 265
Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger Jahrgang 58 Nr. 92a vom 16. Mai 2006
Letzte Änderung: 22.08.2007