Seite drucken Seite empfehlen Seite vorlesen Kurzbeschreibung des Berufsbildungssystems in Frankreich
Der Sekundarbereich in Frankreich ist in zwei Stufen untergliedert:
- den Sekundarbereich I (12-15-jährige, collèges). Hier kann sich der Schüler nach dem 7. Schuljahr (14 Jahre) entscheiden, in eine berufsvorbereitende Klasse zu wechseln und anschließend auf verschiedenen Wegen einen Berufsbildungsabschluss zu erwerben (s. u.) oder in der allgemeinbildenden Schule zu verbleiben.
- den Sekundarbereich II (16-18-jährige), der einen allgemeinbildenden, einen technisch-fachlichen und einen beruflichen Bildungszweig umfasst.
Hier haben die Schüler folgende Optionen:- den allgemeinbildenden bzw. technisch-fachlichen Bildungsgang, an einer allgemeinbildenden Oberschule bzw. einer Fachoberschule (lycée général bzw. lycée technique) angeboten und nach drei Jahren mit der Hochschulreife (dem baccaulauréat géneral bzw. dem baccalauréat technologique) abgeschlossen wird. Diese Abschlüsse sind für eine Hochschulausbildung praktisch unverzichtbar und entsprechen in etwa dem deutschen Abitur.
- daneben wird ein zwei- oder dreijähriger beruflicher Bildungsgang angeboten, der zu einem beruflichen Abschlußzeugnis führt, d. h. zu einem Berufsbefähigungszeugnis (certificat d0aptitude professionelle, CAP), einem Berufsbildungszeugnis (brevet d0etudes professionelles, BEP) oder einem berufsorientierten Abitur (baccalauréat professionel, BAC Pro).Ein beruflicher Bildungsgang bereitet auf den direkten Übergang ins Erwerbsleben vor.
Seit 1985 wurden drei große Ausbildungsbereiche geschaffen, die den Erwerb einer Berufsausbildung ermöglichen:
- die Hochschulen. Sie bieten auf allen Niveaus berufsqualifizierende Studiengänge an.
- das technisch-fachliche Schulwesen und die technischen universitären Kurzstudiengänge. Es handelt sich um Fachabiturabschlüsse sowie um Höhere Technikerbriefe mit universitärer Ausbildung (diplômes universitaires de technologie, DUT) und höhere Technikerbriefe mit schulischer Ausbildung (brevets de techniciens supériers, BTS). Letztere Abschlüsse können nach dem Abitur innerhalb von zwei Jahren erworben werden und zählen zu den universitären Kurzstudiengängen. Es werden weniger berufliche, als eher technisch-fachliche Qualifikationen vermittelt.
- das berufsbildende Schulwesen . Die oben genannten beruflichen Abschlüsse können entweder durch schulische Ausbildung an einer Berufsoberschule (lycée professionnel, LP) oder im Wege der Lehrlingsausbildung erworben werden. Die Bildungsgänge an den Berufsoberschulen beinhalten Betriebspraktika.
Neben der schulischen Vollzeitausbildung bietet sich für 16- bis 25 jährige Schüler die Ausbildung in Form der Lehrlingsausbildung. Es ist eine alternierende Ausbildung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages. Vermittelt wird die Ausbildung zum einen von dem betreffenden Unternehmen und zum anderen von einem Lehrlingsausbildungszentrum (centre de formation des apprentis, CFA). Erworben werden kann auf diese Weg jeder berufsqualifizierende Abschluß, z. B. ein Berufsbefähigungszeugnis (CAP), ein Berufsbildungszeugnis (BEP) oder ein baccalauréat professionel (eher selten bei dieser Ausbildungsform). Ein CAP bescheinigt eine Qualifikation zur Ausübung eines Berufs, ein Berufsbildungszeugnis (BEP) qualifizieren für ein größeres Berufsfeld (Einzelhandel, Gesundheits- und Sozialbereich etc.).
Der Arbeitgeber ist für die praktische Ausbildung des Lehrlings zuständig. Um einen Lehrvertrag abschließen zu können, muß ein Arbeitgeber vom Präfekten eines Departements als Lehrherr anerkannt worden sein.
Ca. 25% der Schüler im Bereich Berufsausbildung absolvieren eine Lehre, deren jährliche Ausbildungszeit im CFA von mind. 400 Stunden bis 1500 Stunden im Jahr variiert, je nach dem, welcher Abschluß erreicht werden soll (z. B. BEP oder baccalauréat professionel). Die Dauer des Lehrvertrages liegt zwischen 1 und 3 Jahren, kann aber entsprechend dem jeweiligen Beruf oder der Kompetenz des Jugendlichen angepaßt werden.
Während der Lehre hat der Jugendliche den Status eines Arbeitnehmers und erhält ein Minimalgehalt, das einem bestimmten Prozentsatz des manteltariflich gesicherten Mindestlohns entspricht (30 - 80%).
Das berufsorientierte Abitur (baccaulauréat professionel) wird überwiegend in der vollzeitschulischen Berufsausbildungsvariante während einer dreijährigen Ausbildungszeit in den Berufsoberschulen erworben und soll vorrangig auf eine Berufstätigkeit vorbereiten. Es eröffnet nicht den Hochschulzugang. Diese Ausbildung richtet sich insbesondere an Schüler, die bereits ein BEP oder CAP erworben haben. 16 bis 20 Wochen der Ausbildungszeit werden in Betrieben absolviert.
Für Arbeitssuchende im Alter von 16 bis 25 Jahren, die das Schulsystem verlassen haben, ohne eine berufliche Qualifikation zu erwerben, werden spezielle behördlicherseits finanzierte Maßnahmen angeboten (geförderte Verträge, Praktika).
Die Teilnehmer an Ausbildungsgängen, die zum CAP und BEP führen, werden in Berufen des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors ausgebildet.
Das staatliche Bildungssystem untersteht grds. dem Ministerium für das Staatliche Bildungswesen. Im Bereich der Berufsbildung erfolgte seit 1993 eine schrittweise Übertragung der Kompetenzen auf die Regionen. Die Maßnahmen zur beruflichen Bildung werden mittels des regionalen Programms für die berufliche Bildung durchgeführt, das jährlich erarbeitet und beschlossen wird.
Neben den von staatlicher Seite eingerichteten Instanzen, haben die Sozialpartner weitere Regulierungs- und Verwaltungsinstanzen für den Berufsbildungsbereich geschaffen und sind dadurch bei allen die Berufsbildung betreffenden Fragen Gesprächspartner des Staates.
Die Aufwendungen für Bildung, also auch für den gesamten schulischen Berufsbildungsbereich, teilen sich der Staat zu ca. 66%, die Gebietskörperschaften zu ca. 23%, die Privaten Haushalte zu ca. 8% und die Unternehmen zu ca. 3 %.
Für die Finanzierung der Lehrlingsausbildung sind die Gesamtheit der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft (freie und landwirtschaftlich Berufe ausgenommen), der Staat sowie die Regionalräte zuständig. Das Unternehmen erhält für die Dauer der Lehrlingsausbildung eine finanzielle Beihilfe.
Die Lehrlingsausbildung wird hauptsächlich aus zwei Quellen finanziert:
- der Lehrlingsabgabe, die von jedem Arbeitgeber abzuführen ist, der in Industrie, Handel oder Handwerk ein Gewerbe betreibt. Die Höhe der Abgabe beträgt 0,5 % der jährlichen Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme. und
- dem Regionalen Fonds zur Finanzierung der Lehrlingsausbildung (fonds régional de l0apprentissage), der vom Regionalrat verwaltet wird und in erster Linie aus Mitteln des Staates und Eigenmitteln gespeist wird.
Über die Lehrlingsabgabe hinaus müssen alle Unternehmen eine Abgabe in Höhe von 0,1% der Lohnsumme direkt für die alternierende Ausbildung aufwenden oder an eine staatlich anerkannte paritätische Ausbildungskasse (Organisme paritaire collecteur agréé, OPCA) abführen. Alle Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten müssen weitere 0,4% der jährlichen Lohnsumme für die Finanzierung alternierender Ausbildungsformen aufwenden oder abführen.




















