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Gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 2 BBIG hat das Bundesinstitut für Berufsbildung die Aufgabe, "nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministers die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu unterstützen". Dies Aufgabe wird vom AB 3.4 wahrgenommen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24.06.2009 (BanZ Nr. 100 vom 10.07.2009).
Zur Aufgabe gehören darüber hinaus insbesondere:
Eine weitere Aufgabe des AB 3.4 ist die Durchführung des BMBF "Programms zur Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" vom 18.03.2008
Durch das Angebot einer frühzeitigen, praxisorientierten und individuellen Berufsorientierung sollen Schülerinnen und Schüler in der Regel ab der 8. Klasse allgemeinbildender Schulen realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln.
Christine Noske
Tel: (0228) 107 - 1223
Fax: (0228) 107 - 2957
Alexandra Kurz
Tel.: (0228) 107 - 1208
Fax: (0228) 107 - 2957