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Arbeitsbereich 3.4

Überbetriebliche Berufsbildungszentren, Regionale Strukturentwicklung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 2 BBIG hat das Bundesinstitut für Berufsbildung die Aufgabe, "nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministers die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu unterstützen". Dies Aufgabe wird vom AB 3.4 wahrgenommen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24.06.2009 (BanZ Nr. 100 vom 10.07.2009).

Zur Aufgabe gehören darüber hinaus insbesondere:

  • Untersuchungen zur Bedarf- und Standortplanung,
  • die Erhebung und Pflege bundesweiter Bestandsdaten,
  • empirische Erhebungen zu ausgewählten berufspädagogischen Fragestellungen,
  • die fachliche Betreuung der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren,
  • die Beratung von Bildungsstätten, Handwerkskammern und Fachverbänden,
  • Untersuchungen zur strategischen Weiterentwicklung der ÜBS im Kontext der Veränderungen im System der beruflichen Bildung,
  • die Erarbeitung und Veröffentlichung von Planungshilfen,
  • die Evaluation der Förderung.

Weitere Informationen finden Sie im BIBB Portal

Arbeitsbereichsleiterin:

Alexandra Kurz (m.d.W.b.)

Tel: (0228) 107 - 1208

E-Mail über Kontaktformular

Vertreterin/Vertreter:

Christiane Köhlmann-Eckel

Tel. (0228) 107 - 1347

E-Mail über Kontaktformular

Letzte Änderung: 04.08.2009


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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