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Gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 2 BBIG hat das Bundesinstitut für Berufsbildung die Aufgabe, "nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministers die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu unterstützen". Dies Aufgabe wird vom AB 3.4 wahrgenommen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24.06.2009 (BanZ Nr. 100 vom 10.07.2009).
Zur Aufgabe gehören darüber hinaus insbesondere:
Weitere Informationen finden Sie im BIBB Portal
Alexandra Kurz (m.d.W.b.)
Tel: (0228) 107 - 1208