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33/ 2006
Bonn, 13.09.2006

 

BIBB-Studie: Pauschale Kürzung der Ausbildungsvergütungen löst Lehrstellenproblematik nicht

Eine pauschale Senkung der Ausbildungsvergütungen, wie sie momentan in bildungspolitischen Diskussionen häufig gefordert wird, würde die Probleme auf dem angespannten Lehrstellen­markt kaum lösen. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie des Bundesinstituts für Berufs­bildung (BIBB), die die aktuellen Strukturen der tariflichen Ausbildungsvergütungen und ihre Entwicklung in den vergangenen drei Jahrzehnten analysiert. "Nur unter bestimmten Vor­ausset­zungen", so BIBB-Präsident Manfred Kremer, "können mit einer Absenkung der Ausbil­dungs­vergütungen tatsächlich positive Effekte erreicht werden: In tariflichen Vereinbarungen müssten die Betriebe als Gegenleistung für die Kostenentlastung verpflichtet werden, über den ei­genen Bedarf hinaus Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Ausbil­dungs­plätze müssten klar quantifiziert und die Zielerreichung überprüft werden - wie dies zum Beispiel in der Chemie-Branche praktiziert wird. Wenn solche Rege­lungen getroffen werden, wird auch das Problem einer Fehlsteuerung deutlich vermindert, da sich die Schaffung zusätz­licher Kapazitäten nicht nur auf kleinere Betriebe kon­zentriert."

Die BIBB-Studie geht unter anderem auf die Frage ein, welche Effekte eine pauschale Absen­kung der Ausbildungsvergü­tungen nach sich ziehen würde. Fazit: Größere Betriebe mit ho­hen Ausbildungskosten bilden in der Regel nur entsprechend ihrem Nachwuchskräftebedarf aus. Sie sehen die Ausbildung als Investition an und ziehen ihren Nutzen hieraus erst zu einem spä­teren Zeitpunkt, und zwar dann, wenn sie ihre fertig ausgebildeten Fachkräfte für längere Zeit be­schäftigen. Für diese Be­triebe bietet der Einspareffekt durch reduzierte Vergütungen keinen unmittelbaren Anreiz für eine Überbe­darfsausbildung. Diese ist für Betriebe nur dann wirtschaft­lich sinnvoll, wenn die Auszubildenden bereits während der Ausbildungszeit Nettoer­träge erzie­len. Dies kommt aber vor allem in kleineren Betrieben vor. Für kleinere Betriebe würde die Aus­bildung bei ver­ringerten Vergütungen deshalb attraktiver.

Wahrscheinlich würden sich laut BIBB-Einschätzung bei einer derartigen Entwicklung insbeson­dere solche Betriebe noch stärker an der Ausbildung beteiligen, die eher wenig Inte­resse an einer späteren Übernahme der Auszubildenden haben. Eine pauschale Senkung der Ausbil­dungsver­gütungen ohne Vereinbarungen der Tarifpartner könnte also zu einer Fehl­steuerung in Berei­chen mit hoher Ausbildungs-, aber niedriger Übernahmequote führen. Die Chancen der Auszubil­denden im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung im erlernten Beruf würden sich ver­schlechtern. Die Folgen wären vermehrte berufliche Umorientierungen, die weitere umfangrei­che Qualifizie­rungen nach der Ausbildung notwendig machen würden.

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen lagen 2005 im Bundesdurchschnitt bei 607 Euro brutto pro Monat. In Westdeutschland betrugen sie durchschnittlich 623 Euro, in Ostdeutschland 529 Euro. Die Vergütungen unterscheiden sich jedoch erheblich nach den jeweiligen Ausbildungsbe­reichen: Relativ hoch liegen sie in Industrie und Handel sowie im Öffentlichen Dienst, eher nied­rig dagegen im Handwerk, in der Landwirtschaft und in den Freien Berufen. Auch bei den be­trieblichen Gesamtausbildungskosten gibt es große Unterschiede. Während sie in kleine­ren Be­trieben (insbesondere in Handwerk, Landwirtschaft und Freien Berufen) eher niedrig sind und zum Teil durch die Arbeitsleistungen der Auszubildenden Nettoerträge erzielt werden, ent­stehen in gro­ßen Betrieben (vor allem in Industrie und Handel) meist sehr hohe Ausbildungs­kosten.

Die BIBB-Studie zeigt, dass die jeweilige Situation auf dem Lehrstellenmarkt die Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den vergangenen 30 Jahren stark beeinflusst hat. Bei einem deutli­chen Überangebot an Ausbildungsplätzen und Befürchtungen eines Nachwuchsmangels - wie beispielsweise zu Beginn der 90er-Jahre - stiegen die Ausbildungsvergütungen erheblich. Bei einem Mangel an Ausbildungsplätzen, wie er seit Mitte der 90er-Jahre besteht, wurde dagegen häufig eine Kostenentlastung der Ausbildungsbetriebe gefordert. Infolgedessen wurden die Aus­bildungsvergütungen seit 1996 nur noch sehr schwach angehoben. In den letzten beiden Jahren wurde hierdurch nicht einmal mehr die Inflationsrate ausgeglichen.

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  • Dr. Günter Walden, Tel.: 0228 / 107-1315, Fax: 0228 / 107-2958,
    E-Mail: walden@bibb.de

Weitere Informationen zum Thema "Ausbildungsvergütung" im Internetangebot des BIBB:

Letzte Änderung: 05.10.2006


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