Entwicklung der außerbetrieblichen Ausbildung sowie Gesamtentwicklung in den Ausbildungsbereichen.
Im Jahr 2005 hat sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen außerbetrieblichen und betrieblichen Ausbildungsverhältnissen gegenüber dem Vorjahr fast nicht verändert. Von den bundesweit insgesamt 1.553.437 Auszubildenden zum Stichtag 31.12.2005 wurden 90,2 % (1.401.374) betrieblich und 9,8 % (152.063) außerbetrieblich ausgebildet. In den neuen Ländern einschließlich Berlin war der Anteil der außerbetrieblichen Auszubildenden an allen Auszubildenden (343.259) mit 29,7 % (101.820) erheblich höher als in den alten Ländern. Dort betrug der entsprechende Anteil an allen Auszubildenden (1.210.178) nur 4,2 % (50.243).
Als "außerbetrieblich" sind die Ausbildungsverhältnisse definiert, die vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme oder auf gesetzlicher Grundlage mit öffentlichen Mitteln bzw. Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Als "betrieblich" gelten demgegenüber die Ausbildungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung (des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung) vollständig oder weit überwiegend durch die Ausbildungsbetriebe erfolgt. Maßgeblich für die Unterscheidung nach außerbetrieblicher und betrieblicher Ausbildung ist die Form der Finanzierung, nicht der Lernort. So finden bei den außerbetrieblichen Auszubildenden durchaus auch lange Ausbildungsphasen in Betrieben statt.
Der rückläufige Trend bei der Gesamtzahl der Auszubildenden setzte sich mit -0,7 % (-10.627) auch 2005 fort, allerdings etwas schwächer als im Vorjahr (2004: -1,1 %). Bei den betrieblichen Ausbildungsverhältnissen betrug die Veränderung gegenüber 2004 nur -0,1 % (-1.929) und war geringer als im Jahr zuvor (2004: -0,8 %). Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse sank mit -5,4 % (-8.698) dagegen deutlicher (2004: -3,8 %). Ihr Anteil verringerte sich damit um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 9,8 % (2004: 10,3 %). Der zahlenmäßige Rückgang der außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse betraf 2005 die neuen Länder
(-6.567) stärker als die alten Länder (-2.131).
Zum Verfahren der Berechnungen
Genaue Angaben zur Entwicklung der Ausbildungsleistung der Betriebe und Verwaltungen sind nicht möglich ohne eine Unterscheidung der Auszubildenden nach betrieblicher und nicht-betrieblicher Ausbildung. Da in der Berufsbildungsstatistik zum Stichtag 31. Dezember diese Differenzierung bislang noch nicht vorgenommen wird, ermittelt das Bundesinstitut für Berufsbildung seit einigen Jahren diese Aufteilung der Auszubildenden auf indirektem Weg: Hierzu wird von der Gesamtzahl der Auszubildenden, die das Statistische Bundesamt ausweist, die Zahl der Auszubildenden herausgerechnet, die sich nach Angaben der Länder und der Bundesagentur für Arbeit Ende Dezember in außerbetrieblichen Maßnahmen befanden. Berücksichtigt werden dabei die Bund-Länder-Programme Ost, die ergänzenden Länderprogramme in den neuen Ländern, die Länderprogramme in Hamburg und Hessen, die Förderung der Ausbildung lernbeeinträchtigter und sozial benachteiligter Jugendlicher nach § 242 Sozialgesetzbuch III (SGB III) und die Förderung der Ausbildung behinderter Jugendlicher nach § 102 SGB III. Eintritte in das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JuSoPro, Artikel 4) waren nur bis Ende 2003 möglich, die statistische Erfassung wurde 2005 eingestellt. Die im Dezember 2005 noch bestehenden Ausbildungsverhältnisse konnten daher nicht berücksichtigt werden.
In die Berechnung gehen ausschließlich die außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse ein, bei denen ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, der bei der zuständigen Stelle (z.B. Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer) eingetragen war. Nur diese außerbetrieblichen Auszubildenden werden in der Berufsbildungsstatistik mitgezählt, nicht jedoch z.B. Teilnehmer und Teilnehmerinnen an rein schulischen Ausbildungsgängen in BBiG-Berufen (ohne Ausbildungsvertrag).
Entwicklung der unterschiedlichen Formen außerbetrieblicher Ausbildung
Die Förderprogramme und gesetzlichen Fördermaßnahmen zur außerbetrieblichen Ausbildung richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Die Bund-Länder-Programme Ost, die Länderprogramme in Ost und West sowie Artikel 4 des Jugend-Sofort-Programms haben als Förderschwerpunkt die sogenannten "marktbenachteiligten" Jugendlichen in Regionen mit fehlenden betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten. Durch die Bundesagentur für Arbeit wird nach § 242 SGB III die außerbetriebliche Ausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen finanziert, die ausbildungsbegleitend einer besonderen pädagogischen Betreuung bedürfen. Nach § 102 SGB III werden Ausbildungsmöglichkeiten zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher geschaffen. In der Förderpraxis ist allerdings die Grenze zwischen "Marktbenachteiligung" und sonstiger Benachteiligung fließend, d.h. ein Marktausgleich des betrieblichen Angebotsdefizits findet in einem gewissen Umfang auch über die Förderung der Ausbildung sozial benachteiligter, lernbeeinträchtigter und behinderter Jugendlicher statt.
In Tabelle 1 sind die Auszubildendenzahlen in den unterschiedlichen Förderprogrammen bzw. -maßnahmen sowie die Ergebnisse der Berechnungen zu den betrieblichen und außerbetrieblichen Auszubildenden insgesamt und in länderspezifischer Aufgliederung ausgewiesen. Berücksichtigt sind die Jahre 2004 und 2005.
In der außerbetrieblichen Ausbildung war im Jahr 2005 bei der Ausbildungsförderung lernbeeinträchtigter und sozial benachteiligter Jugendlicher nach § 242 SGB III ein relativ großer Rückgang von -7,2 % (-5.239) auf 67.789 zu verzeichnen, der hauptsächlich die neuen Länder betraf. Eine relativ starke Verminderung der außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse gab es durch das Auslaufen des Jugendsofortprogramms der Bundesregierung (JuSoPro, Artikel 4). Damit fielen in der Berechnung 4.686 Plätze weg, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass der Restbestand im Dezember 2005 statistisch nicht erfasst wurde und daher nicht berücksichtigt werden konnte. Die Zahl der geförderten Ausbildungsverhältnisse behinderter Jugendlicher nach § 102 SGB III stieg 2005 leicht um +0,7 % (+279) auf 40.660. Eine deutliche Zunahme war bei den über die Länderprogramme finanzierten Plätze zu verzeichnen, deren Zahl sich insgesamt um +9,3 % (+912) auf 10.696 erhöhte; der Anstieg fand ausschließlich in den neuen Ländern statt. Die Zahl der über die Bund-Länder-Programme Ost geförderten außerbetrieblichen Plätze stieg geringfügig um +0,1 % (+36) auf 32.918.
Zwischen den einzelnen Ländern gab es deutliche Unterschiede in der Verbreitung der außerbetrieblichen Ausbildung. In den alten Ländern wies Bremen prozentual die meisten außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse auf: Hier entfielen von der Gesamtzahl der Auszubildenden (15.079) 5,6 % auf solche Ausbildungsverhältnisse. Bayern (insgesamt: 255.724) hatte dagegen mit 2,8 % den geringsten relativen Anteil. Unter den neuen Ländern (einschließlich Berlin) war die außerbetriebliche Ausbildung in Brandenburg mit 33,8 % (51.317) am häufigsten anzutreffen. Mit 25,2 % aller Auszubildenden (55.458) war die außerbetriebliche Ausbildung in Berlin am wenigsten verbreitet. Insgesamt lag damit in allen neuen Ländern einschließlich Berlin der prozentuale Anteil der außerbetrieblich finanzierten Ausbildungsplätze erheblich höher als in den alten Ländern.
Gesamtentwicklung in den Ausbildungsbereichen
Eine Differenzierung der betrieblichen und außerbetrieblichen Auszubildenden nach Ausbildungsbereichen ist nicht möglich. Für die einzelnen Ausbildungsbereiche liegen nur die jeweiligen Gesamtzahlen vor, die - wiederum in länderspezifischer Aufgliederung - in Tabelle 2 enthalten sind. Auch hier sind die Jahre 2004 und 2005 berücksichtigt. Nach den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen erlernten Ende des Jahres 2005 insgesamt 54,6 % (848.217) der Auszubildenden einen Beruf im Ausbildungsbereich Industrie und Handel. Die Auszubildendenzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um +1,2 % (+10.303). Im Handwerk, in dem 30,7 % (477.183) aller Auszubildenden vertreten waren, fand ein Rückgang um -2,5 % (-11.988) statt. Eine noch stärkere prozentuale Verringerung der Auszubildendenzahlen gab es mit -6,0 % (-8.291) bei den Freien Berufen. Auch im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Dienstes sanken die Auszubildendenzahlen leicht um -1,5 % (-654). Ein Zuwachs war dagegen in der Landwirtschaft mit einem Plus von +2,3 % (+914) zu verzeichnen.
Bei der Interpretation der ausbildungsbereichsspezifischen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sich die Zuordnung der Ausbildungsverhältnisse nach den Berufen richtet und nicht nach dem wirtschaftlichen Sektor des Ausbildungsbetriebs. Insbesondere im Öffentlichen Dienst erlernt ein größerer Teil der Auszubildenden Berufe, die dem Bereich Industrie und Handel oder dem Handwerk zugeordnet sind. Die für den Ausbildungsbereich Öffentlicher Dienst ausgewiesenen Auszubildendenzahlen geben somit nicht Aufschluss über die gesamte Ausbildungsleistung dieses Sektors. Ähnliches gilt für die Freien Berufe.




